eBay-Verkauf außerhalb von eBay

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
baddarb12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Verkauf außerhalb von eBay

Guten Morgen,

ich bräuchte Hilfe bei einer unglaublichen Dummheit, die ich ohne darüber nachzudenken begangen habe.

Ich hatte einen Artikel bei eBay eingestellt, den ich aus Platzgründen so zeitnah wie möglich verkaufen wollte. Also war er relativ preiswert als Sofortkauf deklariert. Mir war leider nicht bewusst, dass, lässt man zeitgleich die Möglichkeit einer Auktion zu, die Option "Sofortkauf" komplett verschwindet.

Kurz darauf wurde ich angeschrieben, man wolle den Gegenstand gern zum Sofortkaufpreis erwerben, was ja mein ursprüngliches Ziel war. Hier musste ich feststellen, dass man diese Option nicht nachträglich wieder einfügen kann, lt. FAQ ist es wohl nur möglich, den kompletten Vorgang rauszunehmen und neu einzustellen.

Der Käufer bot eine Anzahlung via Paypal an, also dachte ich idiotischerweise, man könne sich das Risiko sparen, den Artikel neu einzustellen, der dann gegebenenfalls von jemand anderem gekauft wird.

Mir ist ganz ehrlich nichtmal in den Sinn gekommen, dass ich nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen von eBay verstoße, sondern ja auch somit die Gebühren umgehe. Zu meiner Verteidigung habe ich nur vorzubringen, dass ich durch starke Schmerzen extremst übernächtigt bin.

Ist das irgendwie geradezubügeln? Ich zermartere mir das Hirn, das einzige, was mir eingefallen wäre ist, den Artikel nochmal einzustellen und kaufen zu lassen, sodass zumindest die Gebühren abgefüttert werden? Würde das die Sache überhaupt besser machen? Das Ganze geschah, auch wenn dies sicher nicht relevant ist, ohne den leisesten (Hinter-)Gedanken.

Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120075 Beiträge, 39828x hilfreich)

Was genau ist Dein Problem? Du hast den Artikel jetzt 2x verkauft (1x über Sofortkauf und einmal über Gebot)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
baddarb12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau ist Dein Problem? Du hast den Artikel jetzt 2x verkauft (1x über Sofortkauf und einmal über Gebot)?


Nein. Er sollte eigentlich per Sofortkauf angeboten werden, mir war nicht bekannt, dass, werden die Gebote nicht deaktiviert, der Sofortkauf verschwindet. Ich habe die Auktion abgebrochen - und den Artikel dann außerhalb Ebays zum Sofortkaufpreis veräußert. Wirklich dumm, oder auch gar nicht, gedacht: hätte ich neu eingestellt, hätte ja ein anderer dem Interessenten den Artikel vor der Nase wegschnappen können. Im Nachhinein klingt das auch in meinen Ohren wirklich dumm.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von baddarb12):
Ist das irgendwie geradezubügeln?

Ich würde einen Arzt aufsuchen. Alternativ kann man sich mit Ibuprofen, Diclofenac, Valium u.Ä. behelfen, eine Übertünchen der Symptome sollte aber immer nur von kurzer Dauer sein und eine Behandlung der Ursachen Vorrang haben.


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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

In der Regel hat das keine Konsequenzen. Ist mir letztlich auch passiert, passiert halt.
Da eBay mittlerweile auch Telefonnummern aus Nachrichten rausfiltert und man damit nicht mal sinnvoll selbige zwecks Abholvereinbarung austauschen kann, hatte ich den Artikel ganz rausgenommen und dann direkt ohne eBay verkauft. Was soll eBay machen, die lesen nicht alle Nachrichten, da schaut ganz vielleicht mal ein Bot drüber.
Ich hatte es mal umgekehrt, daß eine ganz normale Abwicklungsnachricht als "Versuch des Verkaufs außerhalb von eBay" geflaggt wurde. Zu Tode automatisiert, da habe ich kein Mitleid. ;)

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein. Er sollte eigentlich per Sofortkauf angeboten werden, mir war nicht bekannt, dass, werden die Gebote nicht deaktiviert, der Sofortkauf verschwindet. Ich habe die Auktion abgebrochen - und den Artikel dann außerhalb Ebays zum Sofortkaufpreis veräußert.
Doch du hast hier ganz eindeutig ZWEI Kaufverträge geschlossen.

Wie schon erwähnt, einen ausserhalb EBAY zum Sofortkauf und einen über EBAY via Gebote.

Das du die Auktion bei EBAY beendet hast und die Gebote gestrichen hast, ist zwar seitens EBAY möglich, aber EBAY verschweigt dir dabei die Gesetzeslage!
Denn gesetzlich kannst du da nichts streichen. Abgegebene Gebote sind auch weiterhin gültig, wenn du diese streichst. Du hast bei der beendeten Aution also an den zu dieser Zeit Höchstbietenden verkauft, zu dem momentanen Gebotspreis.

Dieser Käufer kann in der nächsten Zeit auf dich zukommen. Deine Adresse etc bekommt er ganz schnell von EBAY. Wenn du dich dagegen wehrst dann an diesen K zu verkaufen zu besagten Preis, wirst du auch och ganz schnell Post von einem Anwalt bekomen können. Wenn du darauf nicht reagierst, dann wird dir unter Umständen ein Richter erklären, wieso du den Artikel zum Gebotspreis an den damaligen Höchstbietenden abgeben musst, bzw Schadensersatz leissten musst.

Zitat:
Ich zermartere mir das Hirn, das einzige, was mir eingefallen wäre ist, den Artikel nochmal einzustellen und kaufen zu lassen, sodass zumindest die Gebühren abgefüttert werden? Würde das die Sache überhaupt besser machen?
Ganz im Gegenteil, würde noch Jemand anderes den Artikel kaufen, hättest du sogar insgesammt 3 Kaufverträge...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
baddarb12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
.
Ganz im Gegenteil, würde noch Jemand anderes den Artikel kaufen, hättest du sogar insgesammt 3 Kaufverträge...


Jetzt, wo ich es lese, leuchtet es sogar mir ein...

Kann ich ggfs von dem außerhalb Ebays geschlossenen Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückerstatten?

Dass dem Käufer ja nun diese Lage auch bekannt ist und er dem Abschluss unter diesen Bedingungen zugestimmt hat, verbessert meine Aussichten auf einen Rücktritt wahrscheinlich nicht?

-- Editiert von baddarb12 am 28.05.2020 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Dass dem Käufer ja nun diese Lage auch bekannt ist und er dem Abschluss unter diesen Bedingungen zugestimmt hat, verbessert meine Aussichten auf einen Rücktritt wahrscheinlich nicht?
Nein, verbessert die Sache nicht.

Zitat:
Kann ich ggfs von dem außerhalb Ebays geschlossenen Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückerstatten?
Unter einer Bedingung geht das, du brauchst dafür das Einverständniss des K! Wenn der K das jedoch nicht möchte, dann geht das nicht. Verträge auflösen geht nur einvernehmlich...

1x Hilfreiche Antwort

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