Hallo,
ich bin eBay-Verkäufer eines iPhones, welches vor etwa 10 Tagen verkauft worden ist.
Da ich ein gewerbl. Verkäufer bin, gibt es ja gem. Fernabsatzrecht das 14-tägige Widerrufsrecht. Davon machte der Käufer gebrauch.
Nun aber schickte der Käufer ein ANDERES iPhone zurück, welches schätzungsweise bereits 1-2 Jahre alt ist und somit weniger Wert ist. Der Käufer verpackte das iPhone in die OVP und schweißte es erneut ein... er hoffte wohl, dass ich nicht es nicht nachprüfe....
Meine Fragen:
- Macht der Käufer sich damit strafbar?
- Muss ich die Rückgabe akzeptieren? Bzw. kann ich Schadensersatz verlangen?
- Wie kann ich weiter vorgehen?
Danke im Voraus!!
-----------------
""
eBay: anderes iPhone wurde zurückgeschickt!?!?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Klar macht der sich strafbar. Du hast doch in denen Einkaufsrechnungen die Handys mit der "Seriennummer" oder.
Also ist er Nachweis kein Problem.
Erstatte Strafanzeige.
Das Handy musst du ihm zurückgeben nachdem er es fordert und die Versandkosten trägt.
Schadenersatz für was ??
Uwe
-----------------
""
Bevor du dir diese ganzen Fragen stellst, steht die Beantwortung der wichtigsten Frage:
Wie kannst du gerichtsfest beweisen, welches Gerät du versendet hast und wie kannst du gerichtsfest beweisen welches Gerät du zurückerhalten hast?
PS:
Im übrigen frage ich mich was der Sinn deiner Mehrfachpostings ist?
Laut Nutzungsbedingungen (die auch du akzeptiert hast) sind Doppelpostings nicht erwüscht:
quote:
Doppelpostings sind zu vermeiden. Beiträge sind nur in eine Rubrik einzustellen.
Oder hast du gedacht weil Doppelpostings nicht erlaubt sind mache ich gleich ein Dreifachposting?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten