ebay Artikel aus Privatkauf nicht wie beschrieben.

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
lilpii
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
ebay Artikel aus Privatkauf nicht wie beschrieben.



Hallo,



ich habe von einem privaten Verkäufer per Auktion eine Digitalkamera gekauft. EIngestellt als 'Neu: siehe Beschreibung'

In der weiteren Beschreibung nennt er den Zustand als 'keine Gebrauchsspuren'.

Er nennt auch einen Passus: 'Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung'. Auf den von ihm eingestelltem Foto sieht man den Kratzer aus dem Blickwinkel nicht.



http://www.ebay.de/itm/171210767456



Ich habe die Kamera per Paypal gezahlt und auch bekommen. Sie hat Kratzer. Das habe ich dem VK gemeldet und er erklärt sich der Rücknahme bereit, kündigte aber an, das Porto für den Versand zu mir und den Rückversand nicht zu übernehmen!



Aber ich bin doch im Recht oder nicht? Und er muss die Versandkosten hin- und zurück übernehmen, da er unwahrheitsgemäße Angaben gemacht hat?! http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel



Er hat mir nun noch einmal geschrieben, als ich ihm davon erzählt habe und ihm dem Link geschickt habe, dass er im Beisein eines Zeugen wahrheitsgemäße Zustandsbeschreibung geschrieben hat.



Was denkt ihr, wie steht es um die Chance, Recht zu bekommen und die immerhin 10,- Versand zurück zu bekommen?


-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

woher sollen wir wissen wie die Chancen stehen?

Das wirst du schon selber einschätzen müssen/können!

Ist doch ganz einfach, frage dich einfach mal, wie du beweisen kannst, dass diese "Mängel" schon vor dem Versand vorhanden waren? Wie kannst du beweisen, dass du diese Kratzer etc nicht verursacht hast?
Wenn du nicht vorrangig beweisen kannst, dass die Mängel schon vor Versand vorhanden waren, dann siehts schlecht für dich aus, solltest du einen Gerichtsprozess führen wollen.

Nur du kannst einschätzen ob du da was beweisen kannst (in der Regel so gut wie unmöglich), dann kannst du deine Chancen einschätzen die Versandkosten nicht zu übernehmen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was denkt ihr, wie steht es um die Chance, Recht zu bekommen und die immerhin 10,- Versand zurück zu bekommen? <hr size=1 noshade>



Sehr gut, ihr habt euch da auf den Rücktritt verständigt.

Die falsche AB hat der Verkäufer zu vertreten, die VSK hin und zurück gehen voll auf seine Kappe. Er muss auch vorleisten, erst das Geld + VSK, dann die Ware.

Die Beweislast liegt i.Ü. bei ihm, wenn du die Ware sofort nach dem Auspacken gerügt hast, sie wechselt nach § 363 BGB erst, wenn du die Ware abgenommen hättest.

Ob sich das Theater wegen 10 EUR lohnt ist eine andere Frage, man ärgert sich, aber wert ist es das eigentlich nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen