ebay Artikel bei ebay und anderweitg verkauft

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daniel89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Artikel bei ebay und anderweitg verkauft

Hallo

habe ein Problem und zwar hab ich ein Fahrzeug bei ebay eingestellt zum Verkaufen per Auktion.

Leider hat aber niemand auf das Fahrzeug geboten. Am Freitag 29.08.08 hat dann ein Intressent angerufen er möchte den Stapler anschauen. Am selben Tag kam er dann auch noch und hat den Stapler angeschaut und wollte Ihn auch kaufen.
Und hat mir mit Handschlag bestätigt, das er den Stapler kauft.

Nun hat aber bei ebay in letzter Minute noch ein Käufer sein Gebot abgegeben und den Stapler hier auch gekauft.

Somit hab ich den Stapler nun eigentlich zweimal verkauft.

Der erste Käufer ohne ebay möchte nun den Stapler haben und droht sonst mit Gewinn ausfall, da er den Stapler schon verkauft hat anscheinend.

Mit dem zweiten Käufer über ebay hab ich noch nicht gesprochen.

Was soll ich den nun tun. Ist der erste Kaufvertrag überhaupt gültig, eigentlich darf man ja keine Sachen anderweitig verkaufen die noch in einer ebay Auktion laufen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

du hast jetzt zwei rechtsgültige kaufverträge geschlossen, von dem du nur einen erfüllen kannst. also wird von einer seite wohl ein schadenersatzanspruch auf die zukommen.

auch der per handschlag geschlossene kaufvertrag ist natürlich gültig, allerdings wird das, wenn es hart auf hart geht, natürlich ein beweisproblem für den käufer.

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Ist der erste Kaufvertrag überhaupt gültig,

Ja.

> eigentlich darf man ja keine Sachen anderweitig verkaufen die noch in einer ebay Auktion laufen.

Du 'darfst' auch den Kölner Dom verkaufen oder deine eine Katze an 500 Käufer (weil kein gesetzliches Verbot dem entgegensteht), wirst aber, wenn du nicht erfüllen kannst, dem K eben Schadensersatz zahlen müssen.

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#3
 Von 
Daniel89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
besten Dank für die schnelle Antwort.

Den einen Kaufvertrag, der per Handschlag abgeschlossen wurde kann man nicht wiederrufen, wenn man sich auf darauf bezieht, das ja beide Seiten wussten, dass kein Kaufvertrag abgeschlossen werden darf, solange die Auktion läuft.

Wenn doch nicht in welcher Höhe kann die Schadensersatzforderung ausfallen. Der Kaufpreis des per Handschlagkäufers betrug 5400€ und der Kaufpreis über ebay 6000€.

Laut Hersteller ist der Schwackepreis 2600€.


Besten Dank nochmal

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

einseitig kannst du den kaufvertrag nicht widerrufen.

und wie leibgerichtshof schon schreibt, kein gesetz verbietet dir den verkauf von etwas, das gleichzeitig bei ebay angeboten wird.

nur musst du eben die konsequenzen tragen.

der schadenersatz ist die differenz zwischen dem ausgehandelten kaufpreis und dem preis der ersatzbeschaffung eines gleichartigen fahrzeuges.

was mich nur irritiert: preis lt. schwackeliste € 2600,- und ausgehandelter preis € 5400,- bzw. 6000,-

ich würde auf jeden fall an den ebay käufer liefern, dann wird der schadenersatz zumindest € 600,- geringer ausfalllen.

und vielleicht klagt dein handschlgkäufer ja wegen der evtl. problematischen beweisbarkeit des kaufvertrages nicht.

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#5
 Von 
Daniel89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo


der Preis ist der Marktpreis für das Fahrzeug, jedoch sind die Schwackepreise laut Hersteller geringer.

Bezieht sich der Wiederbeschaffungswert auf den Schwackewert oder auf den Marktwert, da es wahrscheinlich kein Fahrzeug mit solch einer Laufleistung Ausstattung etc geben wird.

Da es sich bei dem Käufer um einen Händler handelt, hab ich die Frage ob er auch einen Anspruch auf andere Ansprüche hat?

Besten Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Bezieht sich der Wiederbeschaffungswert auf den Schwackewert oder auf den Marktwert

Auf den Marktwert. Ob der Schwackewert dafür ein Indiz ist oder nicht, muß jeweils ein Fachmann bewerten.

> Da es sich bei dem Käufer um einen Händler handelt, hab ich die Frage ob er auch einen Anspruch auf andere Ansprüche hat?

Das größte Problem mit Schadensersatz wird nicht sein, daß du die Differenz zum Marktwert ersetzen mußt, sondern wenn du einen Vertrauensschaden ersetzen mußt.

Stell dir vor, der Händler, der für 5400 EUR gekauft hat, präsentiert dir nun einen K, dem er das Kfz für 7000 hätte verkaufen können. Dann müßtest du 1600 EUR ersetzen. (Bei einem privaten K wäre es genau so, aber die Wahrscheinlichkeit ist geringer.)

Von daher ist es eine komplexe Abschätzung, ob dir eher vom privaten oder vom gewerblichen VK eine höhere Schadensersatzforderung droht.

Ob du es im Zweifelsfall unzulässigerweise darauf ankommen lassen willst, daß der gewerbliche K den Handschlaghandel möglicherweise nicht beweisen kann, mußt du selbst wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daniel89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Schadenersatz kann der Händler mir aber nicht noch mehr berechnen wie den Gewinnausfall?
Wer legt den Preis fest für welchen Betrag er das Fahrzeug hätte verkaufen können und wie muss er es beweisen.

Nicht das es einen ganzen Rattenschwatz hinter sich her zieht.

Bei dem Handschlagkäufer sich darauf zu beziehen, dass das Geschäft wegen der ebay Auktion ungültig ist bringt eher nichts oder?

Besten Dank nochmal an alle

-- Editiert von Daniel89 am 02.09.2008 09:17:48

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#8
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das handschlaggeschäft ist wegen der laufenden ebay auktion nicht ungültig. das solltest du langsam mal einsehen.

scheinbar sind immer mehr menschen der meinung das, sobald ebay im spiel ist, unser geltendes recht ausgeschaltet ist.

aber das ist es nicht, und das ist auch gut so.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Wer legt den Preis fest für welchen Betrag er das Fahrzeug hätte verkaufen können und wie muss er es beweisen.

Ich habe doch geschrieben: wenn der Handschlagkäufer einen Käufer beibringen kann, der bezeugt, er hätte das Kfz für 7000 EUR abgenommen, genügt das.

Gegen eine solche Zeugenaussage müßte man schon substantiiert einwenden können, der Zeuge sei ein Kumpel des Händlers oder der Preis sei offensichtlich völlig unrealistisch hoch.

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#10
 Von 
franzp1
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

> Wer legt den Preis fest für welchen Betrag er das Fahrzeug hätte verkaufen können und wie muss er es beweisen.

Üblicher Marktpreis, Fantasiepreise sind nicht möglich aber Abweichungen von Marktpreis.

Handschlag ist ein Problem der Beweiskraft. Ich verkaufe dir das Fahrzeug für € xxxx wenn es bei Ebay nicht versteigert wird. Er versteht ich verkaufe dir das Fahrzeug für € xxxx

Somit ein Wurzelmangel

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#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Ach ich liebe diese österreichischen Ausdrücke. ..

...not. ;)

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