ebay - Artikel nicht wie beschrieben

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)
ebay - Artikel nicht wie beschrieben

Ich habe über eBay etwas von einem gewerblichen Verkäufer gekauft.

Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
AB: kann Kratzer Aufweisen

Nun habe ich das Teil ausgepackt und gleich mehrere Mängel festgestellt. Das wohl offensichtlichste ist, dass das Typenschild mit Produkt- & Seriennummer abgezogen wurde und mit einem "Durch die Garantie Prüfung geflogen" Aufkleber ersetzt wurde. Es gibt weitere mängel und der Lieferumfang laut Hersteller und Distributoren ist ebenfalls nicht komplett.

Ich habe einen eBay Fall geöffnet und einen Ersatzartikel angefragt. Der Verkäufer hat darauf nicht reagiert. Also habe ich ein paar Tage später eine Email geschrieben.
Ich habe nochmals auf die Mängel aufmerksam gemacht und dass ich in spätestens 7 Tagen eine mangelfreie Ware haben möchte.

Der Verkäufer hat nun geschrieben, dass es keine anderen Möglichkeit als eine Kaufpreis Minderung oder den Rücktritt vom KV gibt.
Ich habe dem Verkäufer dann mitgeteilt, dass ich mir selber Ersatz kaufen könnte und gefragt wieso er das dann nicht könne. Noch keine Reaktion.

Ist dass bereits eine Leistungsverweigerung im sinne von § 281 (Abs. 2) BGB?

Ich habe die Ware für 130% des Kaufpreises anderweitig gefunden.
Kann ich den Betrag dann als Schadenersatz geltend machen (jetzt)/wenn die 7 Tage Frist abgelaufen sind?
Wenn ja, wie macht man sowas?

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13 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

7 Tage sind zu kurz, 14 Tage sollten es schon sein.

Ja, nach Fristablauf kannst Du einen Ersatzartikel kaufen, unterliegst dabei aber der Schadensminderungspflicht - also am besten einen Ausdruck eines aktuellen Preisvergleichs von den üblichen Seiten anfertigen, um zu belegen, dass Du einen günstigen Anbieter gewählt hast.

Ob die Aussage des Händlers wirklich schon eine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung darstell... wäre mir da nicht so sicher. Ich würde da lieber die Frist abwarten.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Das praktische Problem wird aber sein, dass der Artikel, den du gekauft hast einer "mit Kratzern" sein sollte.
Wenn du jetzt einen Ersatzkauf tätigst, müsstest du also auch einen "mit Kratzern" nehmen.

Kaufst du jetzt jedoch als Ersatz ein einwandfreien Artikel, sind die Problem vorprogrammiert.
Es wird dann der Einwand kommen, dass du als Ersatzkauf etwas höherwertiges genommen hast, als das, was der ursprüngliche Verkäufer hätte liefern müssen.
Ersatzkauf bei Gebrauchtware oder "B-Ware" ist immer ein heißes Eisen, da der Käufer beweisen muss, dass der Ersatzkauf angemessen ist (nicht überteuert, nicht weniger stark gebraucht, auch B-Ware, ...).
Für den Verkäufer ist es relativ einfach, da einen Streit mit ungewissen Ausgang vom Zaun zu brechen ("Meine Ware hätte 3 Kratzer gehabt, aber jetzt hat sich der Kunde als Ersatzkauf eine Ware ohne Kratzer gekauft, und das auch noch zu einem überhöhten Preis - deshalb erstatte ich den Ersatzkauf nicht voll").

Wenn es nicht gerade um einen hochpreisigen Artikel geht, könnte der Rücktritt evtl. doch nervenschonender sein.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

Das schön ist, das die Beschreibung tatsächlich nur aus diesem Stichsatz besteht...
"kann Kratzer Aufweisen"
Bedeutet soviel wie "kann - muss aber nicht".
Und wenn nicht mehr in der Beschreibung steht, kann der Ersatz leichte Kratzer haben, muss es aber nicht. Oder nicht?

Nachtrag:
Was ist B-Ware? Laut Wikipedia

Zitat:
[...]Verkaufsartikel, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind sowie einer eingeschränkten Gewährleistung unterliegen.

Der gelieferte Artikel hat weit mehr mängel, als dass die Beschreibung "kann Kratzer Aufweisen" noch zutrifft.

Nach Maßgabe von itsco.de die Beschreibung von A-Ware, B-Ware und C-Ware würde auf mein Artikel C-Ware zutreffen.
Der Verkäufer hat aber weder beschrieben was er unter A, B oder C Ware versteht.

-- Editiert Aeronaut am 18.02.2015 11:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Der Ersatzkauf muss dem entsprechen, was der Verkäufer geliefert hätte, wenn er ordnungsgemäß geliefert hätte.
Und dass der Verkäufer nachher behaupten wird, dass der Ersatzkauf "besser" ist, als das was er geliefert hätte, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche.

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn nicht mehr in der Beschreibung steht, kann der Ersatz leichte Kratzer haben, muss es aber nicht. Oder nicht? <hr size=1 noshade>

Der Verkäufer wird sagen, dass er vertragsgemäß Ware mit Kratzern geliefert hätte und er deshalb einen Kratzer-freien Ersatzkauf nicht voll erstatten wird.
Und da wird es schwierig - aber nicht unmöglich - gegen anzukommen.

Muss man halt selbst wissen, wie viel Aufwand man in eine Auseinandersetzung stecken möchte. Und das wird auch vom Wert der Ware abhängen.

Ich wollte nur grundsätzlich darauf hinweisen, dass es ein Problem werden kann, einen genau gleichwertigen Ersatz zu finden. Und dass die Frage der Gleichwertigkeit zwischen ursprüglich bestellter Ware und dem Ersatzkauf eine gute Angriffsfläche für den Verkäufer bietet.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Verkäufer hat die Ware aber nicht vertragsgemäß geliefert. Das kann auch bewiesen werden (Unboxing Video + Kamerafrau als Zeugin).

Seit heute ist der Verkäufer auch der Meinung, dass nur noch ein Rücktritt vom KV möglich sei.

Auf die Frage warum keine Ersatzlieferung - und auf einmal nur noch der Rücktritt möglich ist gab es bisher keine Antwort / Begründung.

quote:
Ich wollte nur grundsätzlich darauf hinweisen, dass es ein Problem werden kann, einen genau gleichwertigen Ersatz zu finden. Und dass die Frage der Gleichwertigkeit zwischen ursprüglich bestellter Ware und dem Ersatzkauf eine gute Angriffsfläche für den Verkäufer bietet.

Meinst Du damit die Unzumutbarkeit wenn die Beschaffung mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

Er meint genau dass, was er geschrieben hat.

Der Knackpunkt ist, dass Du nicht einfach Neuware kaufen kannst und die Differenz ersetzt bekommst. B-Ware mit Kratzern != Neuware.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
von Lauch am 18.02.2015 21:23

Der Knackpunkt ist, dass Du nicht einfach Neuware kaufen kannst und die Differenz ersetzt bekommst. B-Ware mit Kratzern != Neuware.

Wenn das mit verhältnismäßigen Kosten möglich ist, wieso nicht?

Du bist also der Ansicht, dass ich keinen Anspruch auf Ware habe, welche nicht B-Ware ist und Kratzer haben kann?
Dann rufe ich beim potentiellen Verkäufer an und bitte diesen darum mir das Gerät als B-Ware, welche Kratzer haben kann (aber bitte keine hat) zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Du bestellst beim Verkäufer "X" B-Ware.
Der Verkäufer "X" liefert nicht ordentlich (gar nicht oder nur C/D/E-Ware).
Du reklamierst.
Der Verkäufer "X" bietet keine andere Option außer Rücktritt.
"X" bingt klar zum Ausdruck, dass er die bestelle B-Ware nicht liefern kann/will.
Du möchtest aber trotzdem die bestellte B-Ware haben.
Du gehst zum MediaMarkt/Saturn oder sonstwo hin, kauft die Ware, die du haben möchtest und willst die Kosten von "X" erstattet haben.
Das ist kein Problem, wenn du bei MediaMarkt/Saturn auch B-Ware kaufst.
Wenn du aber A-Ware beim MediaMarkt/Saturn kaufst, muss "X" die nicht voll erstatten.
Denn "X" hätte ja auch nur B-Ware liefern müssen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann rufe ich beim potentiellen Verkäufer an und bitte diesen darum mir das Gerät als B-Ware, welche Kratzer haben kann (aber bitte keine hat) zu verkaufen. <hr size=1 noshade>

Bedeutet, Du willst ganz gezielt betrügen?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 19.02.2015 22:58

Bedeutet, Du willst ganz gezielt betrügen?

Nein, warum?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Weil Du ja eindeutig schreibst, das Du A-Ware kaufen willst, diese aber auf der Rechnung als B-Ware ausgewiesen haben willst um entsprechend Schadenerssatz zu erhalten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich habe nie geschrieben dass ich bei dem Händler nach A-Ware frage.
Aber ich gebe zu dass man es so verstehen könnte.

quote:
von Aeronaut am 19.02.2015 08:14

Dann rufe ich beim potentiellen Verkäufer an und bitte diesen darum mir das Gerät als B-Ware, welche Kratzer haben kann (aber bitte keine hat) zu verkaufen.


Vielleicht ist "[...]das Gerät[...]" nicht gleich "[...]das B-Ware Gerät[...]" - aber auch nicht gleich "[...]das A-Ware Gerät[...]". Es ist eher undefiniert, nicht wahr?

-- Editiert Aeronaut am 20.02.2015 21:03

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Aeronaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 23x hilfreich)

Update:
Ich habe den Verkäufer heute geschrieben, dass die Frist abgelaufen ist und ich nun Schadensersatz von XY € verlange. (Kaufpreis der selben Sache in selber Qualität wie beschreiben)

Dann habe ich den Fall an den "eBay-Kundenservice" weitergeleitet.
Lustig, denn 1 Stunde danach: Volle Erstattung des Kaufpreises durch den Verkäufer. "Der Verkäufer hat eine volle Rückerstattung in Höhe von EUR ... auf Ihr PayPal-Konto vorgenommen und der Fall ist geschlossen."
War das nun tatsächlich der Verkäufer oder war es der eBay-Kundenservice?

Trotzdem - warum passiert jetzt sowas?
Es gab vorangehend keine Einigung über einen möglichen Schadenersatz oder einem Rücktritt vom Kaufvertrag...

Könnte ich jetzt rein Theoretisch die gelieferte Ware behalten?
Oder muss ich jetzt zurückschicken und bleib auf den Differenzkosten für eine Neubeschaffung sitzen?

Ich bin verwirrt...

-- Editiert Aeronaut am 24.02.2015 13:34

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