ebay Käufer behauptet, Ware sei defekt

11. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
gripfi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Käufer behauptet, Ware sei defekt

Hallo,

bei einer abgelaufenen ebay Auktion stellen sich im Nachhinein Probleme ein.

Der Verkauf dieser gebrauchten Sache erfolgt von privat zu privat und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (genau so stand es in meiner Auktion)

Ich habe einen voll funktionstüchtigen gebrauchten Tischkopierer zu 96 Euro verkauft, an dem mir keine Mängel bekannt waren. Ich habe bisher auch zu 100% positive Bewertungen bei ca. 30 Verkäufen. Ich würde keine arglistigen Täuschungen vornehmen oder bekannte Mängel verschweigen.

Die Versendung erfolgte in einem Standardpaket und ordentlich verpackt und war damit ja versichert.
Der Käufer behauptet nun (heute hat er das Paket erhalten), dass das Gerät nicht funktioniert, weil innerlich etwas abgebrochen ist, dort wo man den Toner einsetzt. Er schickte 2 Fotos mit. Ich kann dort nichts erkennen, das liegt aber sicher an meinem technischen Unverstand.
Was soll ich jetzt tun?
Ich gehe davon aus, dass ihm das beim Einsetzen des Toners passierte. Er meint, er hätte Zeugen, dass das nicht so ist.
Ich habe auch Zeugen, dass das Gerät nicht defekt war. Jedenfalls zeigte es bei mir noch keine Störungsmeldung an, was es bei ihm jetzt aber tut.
Da steht doch Aussage gegen Aussage, das ist doch verrückt!
Wie soll ich denn beweisen können, dass ich die Wahrheit sage?
Auf Transportschaden tippe ich nicht, da es im Innern des Gerätes ist.

Nun schlägt er folgende 2 Dinge vor:

1. 50 Euro pauschal für eine Reparatur und er trägt das Risiko, dass es irreparabel ist oder
2. ich überweise die 96 Euro plus Kosten für Rückversand zurück und bei Geldeingang beim ihm schickt er mir die Ware.

Lasse ich mich auf keine der beiden Varianten ein, droht er mir mit einer Anzeige wegen Sachmängelhaftung oder arglistiger Täuschung.

Es sieht mir aber nach versuchter Preisverbesserung einer Auktion im Nachhinein aus oder aber , er hat wirklich was abgebrochen und will das nicht selbst zahlen müssen. Ich wusste jedenfalls von keinem Schaden, aber wie beweise ich das und was kann mir hier passieren, wenn ich mich nicht auf seine Forderungen einlasse.

Was passiert, wenn er so einen defekten Kopierer der gleichen Art besaß und den jetzt mir unterjubeln möchte. Das kann ich ja unmöglich beweisen. Die sehen doch alle gleich aus.

Oder wenn er einen "Sachverständigen" findet, der ihm bescheinigt, der Fehler bestand schon länger (ich könnte nur beschwören, dass ich den Fehler nicht kannte und der bei mir auch nicht auftrat, dann wäre ich ja aber auch schon am ende mit meinem Latein).
Wem glaubt man denn da bei einem Rechtsstreit?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Nunja, wie immer in solchen Fällen steht da Aussage gegen Aussage.

Was mich allerdings stutzig macht ist folgendes:

quote:
das Gerät nicht funktioniert, weil innerlich etwas abgebrochen ist, dort wo man den Toner einsetzt.
...
Ich gehe davon aus, dass ihm das beim Einsetzen des Toners passierte. Er meint, er hätte Zeugen, dass das nicht so ist.


Du schreibst oben, dass das Gerät funktionstüchtig war, also mußt du es ja getestet haben. Um einen Test durchzuführen braucht man doch Toner; wie kann das dann sein, dass der K dann Toner einsetzen wollte :???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gripfi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, natürlich benötigt man Toner. Die waren natürlich auch im Lieferumfang enthalten. Jedoch kann man ein Kopiergerät mit der Post nicht verschicken, wenn man den Toner drin lässt, das gäbe eine Riesen*******erei.
Aus diesem Grunde habe ich den Toner eingepackt und der Lieferung beigelegt und der Käufer musste den Toner wieder einsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Ahhh, ok....

Wie schon geschrieben:

Es steht hier Aussage gegen Aussage (so wie eigentlich immer, wenn bei Ebay-Geschäften was in die Hose geht).

Beweisen kann man nachträglich leider nichts. Das Teil kann abgebrochen sein, beim Toner rausmachen, beim Einsetzen, evtl war es auch schon kaputt, vielleicht ist es auch ein Transportschaden etc pp.

Wenn du keinen Streß haben willst, gehe auf das Angebot vom Käufer ein. Wenn nicht, bekommst du wahrscheinlich ne nette Einladung zur Aussage bei der Polizei. Wo du dann auch deine Sicht der Dinge schildern kannst.

Nen Anwalt brauchst du für sowas nicht. Allerdings kann dir auch keiner sagen, wie ein mögliches Verfahren ausgeht (vielleicht wird die Sache auch gleich ohne Verfahren eingestellt). Das hängt dann wahrscheinlich auch ein bissel von der Tagesform des Richters ab. ;)
Der Richter hat ja das gleiche Problem wie die Forumleser hier, dass er ohne Beweise ein Urteil nur aufgrund von gegensätzlichen Aussagen treffen soll. :augenroll:

Verlierst du in dem Verfahren, kann es allerdings wesentlich teurer werden, als die 96,-.

No risk, no fun sag ich mal.

-- Editiert von die_wurzel am 11.01.2009 13:41

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Wie soll ich denn beweisen können, dass ich die Wahrheit sage?

Wenn man sich sicher ist, dass das Gerät funktionierte, dass man es gut verpackt hat (auch je nach Sachlage das Innere des Gerät ausgepolstert hat, da darf nichts wackeln oder sich selbstständig machen können, bei Computern z. B. ist das oft der Fall), dass auch Zeugen vorhanden sind, die gesehen haben, dass das Gerät vorm Einpacken funktionierte, dann sieht es eigentlich sehr gut aus.

Die Beweislast jedenfalls hat der Käufer. Und wenn hier die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und keine Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsbestimmung getroffen wurden, käme nur noch Arglist in Frage.

Der Käufer hat zu beweisen:

1. Dass das Gerät bei Gefahrenübergang = Einlieferung beim Versandunternehmen bereits beschädigt war.

2. Dass der Verkäufer das gewusst hat (Arglist nach § 444 BGB )

Ein Beweis, der sehr schwer zu erbringen ist.

-- Editiert von bogus1 am 11.01.2009 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gripfi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

I

0x Hilfreiche Antwort

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