ebay-Kleinanzeigen Käufer wollen kaufen, dann auf einmal nicht mehr

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
ebay-Kleinanzeigen Käufer wollen kaufen, dann auf einmal nicht mehr

Würde gerne mal wissen was für Rechte man so hat und durchsetzen kann bei ebay Kleinanzeigen, wenn Käufer zustimmen den Artikel zu kaufen und dann sich entweder nicht mehr melden oder meinen sie haben es sich anders überlegt.

Passiert mir jetzt bei Kleinanzeigen sehr oft. Ständig wird gefragt ob der Artikel noch vorhanden ist, man möchte die Nummer haben oder die Adresse aber passieren tut nichts. Vereinbarungen werden nicht eingehalten, man meldet sich einfach nicht mehr oder stellt sich tot.

Wenn jemand schreibt er will vorbei kommen um den Artikel abzuholen, ist das dann ein Kaufvertrag, das er erfüllen muss?

Wenn er nicht erscheint und sich nicht mehr meldet kann man dagegen vor gehen?

Man hat weder Adresse noch Telefonnummern von den meisten Käufer, nur deren Namen(wenn die nicht auch erfunden sind).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119294 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Man hat weder Adresse noch Telefonnummern von den meisten Käufer

Tja, auch eine Chance von 0,1% ist eine Chance ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
ebay-Kleinanzeigen Käufer wollen kaufen, dann auf einmal nicht mehr

Käufer die nicht kaufen und auch nicht gekauft haben nennt man Interessenten

Zitat (von Mietmaier):
Ständig wird gefragt ob der Artikel noch vorhanden ist, man möchte die Nummer haben oder die Adresse aber passieren tut nichts.
Die Frage nach der Telefonnummer oder der Adresse stellt noch keien Kaufvertrag dar

Zitat (von Mietmaier):
Vereinbarungen werden nicht eingehalten, man meldet sich einfach nicht mehr oder stellt sich tot.
Ist bei Interessenten oft so. Erst haben sie Interesse, dann doch nicht. Das bringt es so mit sich.

Zitat (von Mietmaier):
Wenn jemand schreibt er will vorbei kommen um den Artikel abzuholen, ist das dann ein Kaufvertrag, das er erfüllen muss?
Kommt auf den Wortlaut und die Umstände an. Wenn du deine PlayStation 4 für 200€ drin stehen hast und sich jemand meldet und nach deiner Adresse fragt und einen Termin mit dir ausmacht ist das noch kein Kaufvertrag. Vielleicht will er ja vorbeikommen, sich das Ding ansehen und nochmal ordentlich handeln. Vielleicht hast du ein Dummybild genommen und die Konsole ist nicht pfleglich behandelt worden und möchte sie dann doch nicht.

Zitat (von Mietmaier):
Wenn er nicht erscheint und sich nicht mehr meldet kann man dagegen vor gehen?
Ich finde die Formulierung "dagegen vorgehen" immer etwas seltsam. Wenn sich keiner meldet, ist das Interesse verloren. Dagegen vorgehen wäre imho das Erhalten des Interesses bis zum Abschluss des Kaufes. Eine mögliche Vorgehensweise wäre eine freundliches nachfragen und erwähnen, dass
Die Aussicht auf Verknappung könnte das Interesse schüren.

Zitat (von Mietmaier):
Man hat weder Adresse noch Telefonnummern von den meisten Käufer, nur deren Namen(wenn die nicht auch erfunden sind).
Alle Namen sind erfunden. Kein Name ist natürlich gewachsen. Nie musste auch nur ein Bauer durch sein Feld laufen und Namen rausreißen, weil sie ihm sonst die Ernte verderben...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Man hat weder Adresse noch Telefonnummern von den meisten Käufer, nur deren Namen(wenn die nicht auch erfunden sind).

Wenn man keine Adresse hat, ist es doch völlig unsinnig sich über ein eventuelles "Vorgehen" Gedanken zu machen. Ein aussichtsreiches "Vorgehen" erfordert immer eine korrekte Adresse und den echten Namen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
kann man dagegen vor gehen?


Man kann das Ganze umgehen, indem man ein Paar € mehr kalkuliert, oder auf ein Paar € verzichtet und die Artikel über die Auktionsplattform zum Festpreis verkauft.
Da fallen dann zwar Gebühren an, dafür hat man einen belastbaren Kaufvertrag und auch die Daten des Käufers.

-- Editiert von spatenklopper am 24.09.2019 11:23

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

erstmal ist es bei Kleinanzeigen üblich, dass Interessenten gleich mehrere Anfragen parallel startet (hatte ich erst letztens als mein Router defekt war, da hab' ich auch mehrere angeschrieben - wer zuerst kommt mahlt zuerst). Ergo muss man damit rechnen, dass die Interessenten noch abspringen.
Vermutlich würde ein Gericht auch regelmäßig an einem Vertrag zweifeln.

Wirklich schlimm war es bei mir in diesem Sommer als ich eine halbe Tonne Metallschrott angeboten habe. Da kam die erste Anfrage schon nach 5 Minuten und dann immer mehrere pro Tag - wirklich gekommen ist keiner (gut, am Ende doch einer - freu).
In dem Fall hab' ich in die Anzeige die Bedingungen aufgenommen, dass es ohne Name und Adresse gar keine Antwort mehr gibt; damit filtert man schon mal ein bisschen raus.

Mehr bleibt einem nicht, juristisch ist da nichts zu machen (praktisch ist allein schon die Identifikation der Person unmöglich, bei Ebay Kleinanzeigen kann man sich ja auch mit erfundenen Daten anmelden).

Stefan

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