Hallo, ein frohes neues Jahr.
Ich würde gerne ein paar Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören: Ich habe über ebay unter der Auktionsnr. 120512380244 eine Nikon-Kamera D60 veräußert. Nunmehr meldet sich der Käufer und will vom Kaufvertrag zurücktreten, da er erst nach dem Lesen des Textes bemerkte, dass das Objektiv nicht zum Lieferumfang gehört. Sein Erstgebot hatte er nahezu 5 Stunden zuvor abgegeben.
Im Großgedrucktem habe ich darauf hingewiesen, dass das Objektiv nicht zum Lieferumfang gehört. In der Auflistung der Liefergegenstände ist das Objektiv nicht enthalten. Die Fotos der Kamera zeigen diese ohne Objektiv. Der Originalkarton ist allerdings mit Kamera und Objektiv bedruckt. Die unterlegenen Bieter mit Geboten über 310.-, 293.- und 288.- Euro haben sich anderwertig orientiert und kein Interesse mehr an dem Angebot. Würdet ihr ohne Weiteres die Kamera erneut auktionieren und die Differenz zwischen dem zukünftigen Auktionerlös und dem jetzigen Verkaufspreis verlangen oder die Kamera bereithalten und auf Vertragserfüllung klagen?
Freundliche Grüße
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ebay-Probleme
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 12:03
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 12x hilfreich)
ebay-Probleme
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2010 | 12:33
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Hallo,
sie könnten zwar auf Vertragserfüllung bestehen, jedoch bestünde dann ein Restrisiko, dass seine Irrtumsanfechtung letztlich vor Gericth doch als wirksam angesehen wird.
Da den Käufer eine Irrtumsanfechtung nicht vom Schadensersatz befreit, würde ich seine Anfechtung akzeptieren unter der Voraussetzung, dass er den Differenzbetrag zum Verkaufspreis des neueingestellten Artikels zahlt.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
#2
Antwort vom 4. Januar 2010 | 13:08
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 12x hilfreich)
Vielen Dank ersteinmal für die hilfreiche Antwort.
Ich denke, der Beitrag ist besser unter der Rubrik -Internetauktionen- (siehe dort) aufgehoben.
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