ebay: Rückgaberecht wegen falscher Angaben in Artikelbeschreibung ?

9. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)
ebay: Rückgaberecht wegen falscher Angaben in Artikelbeschreibung ?

Hallo Forum-User,

habe bei ebay ein Handy gekauft (160 Euro Kaufpreis), das wie folgt beschrieben war:
'erst 3 Wochen alt'
'neuwertig'
'aus Vertragsverlängerung'
'keine Gebrauchsspuren'

Das gelieferte Handy weist deutliche Gebrauchsspuren auf, jede Menge Kratzerchen und ein paar größere, ebenso das Display. War beim Auspacken des Päckchens gottlob nicht allein.

Reklamation beim Verkäufer brachte nichts. Ist zur Rücknahme nicht bereit. Beruft sich darauf, dass er Privatverkäufer sei und im Angebot extra geschrieben habe, dass er 'keine Garantie und Rücknahme übernimmt'.

Alternativ bat ich um Reduzierung des Kaufpreises um 40 Euro, das lehnte der Verkäufer ab und bot mir 20 Euro Nachlass, damit 'sei ich gut bedient'.

Mal davon abgesehen, dass ich mangels Lieferschein o.ähnl. (laut Verkäufer nicht vorhanden) nicht mal in der Lage bin, im Bedarfsfall die Herstellergarantie geltend zu machen, sitze ich jetzt auch noch ohne Weihnachtsgeschenk da.

Wie soll ich nun weiter vorgehen ? Das Handy dem Verkäufer einfach versichert zurücksenden ? Oder das besser bleiben lassen ? Habe ich in diesem Fall überhaupt ein Rückgaberecht ?

Kann mir bitte jemand helfen ?

Rechtschutzversicherung (noch nie in Anspruch genommen) vorhanden...

Ein riesen DANKESCHÖN schon mal hier und jetzt !
Traxdata

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

Also, wenn der VK im Text "keine Gebrauchsspuren geschrieben hat, handelt es sich hierbei in meinen Augen um eine arglistige Täuschung. Da ist es unerheblich, ob er sich auf den für Privatper. üblichen Passus "keine Gewährleistung" beruft.

Ich würde ihn genau auf diesen Punkt hinweisen und eine Rückabwicklung fordern und sollte er dazu nicht bereit sein, mit rechtl. Schritten drohen, wirkt meistens.

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

einfach zurücksenden würde ich nicht. dann hast du erstmal weder ware noch geld und das ist schlecht.

auch wenn er garantie und rückgabe ausgeschlossen hat, so ist er doch dafür verantwortlich, dass der gelieferte artikel der beschreibung entspricht.

die von dir angesprochenen spuren entsprechen wohl nicht der beschreibung neuwertig und keine gebrauchsspuren.

da es hier ja auch um einen entsprechenden betrag geht, würde ich ihm per einschreiben/rückschein und fristsetzung (genaues datum angeben)auffordern das entsprechende handy ohne gebrauchsspuren zu liefern oder bis zu diesem termin den kaufpreis zurück zu erstatten. wenn er darauf nicht reagiert die wandelung des kaufvertrages erklären, wieder mit fristsetzung und per einschreiben/rückschein. wenn er auch dies ignoriert einen mahnbescheid ausstellen oder einem anwalt übergeben.

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

@catwelatze: YES, it´s right!

;)

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#4
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

@catwalze:

Aber muss er nicht erst das Handy zurückgeben, bevor er das Geld zurückbekommt? Das wurde zumindest in einem anderen Thread hier so herausgearbeitet. Das das dann nur Zug um Zug geht. Immerhin muss der VK ja auch die Möglichkeit haben die Ware nochmals zu prüfen.

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@tompetti

das schon. es ging hier ja darum, ob er das handy jetzt einfach zurück schickt. da der verkäufer erst mal auf stur macht, würde ich das handy jetzt nicht einfach zurück schicken sondern erstmal beweisbar eine klare absprache zum weiteren ablauf treffen.

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