Ein Käufer hat einen Artikel reklamiert, der meiner Ansicht nach in Ordnung war. In meinen Bedingungen stand zudem, dass es ein Privatverkauf sei, keine Rücknahme, keine Garantie oder Gewährleistung.
Ebay hat entschieden, dass der Käufer Recht hat (Käuferschutz) und den eingehaltenen Betrag dem Käufer zurück überwiesen.
Der Käufer weigert sich jedoch, den Artikel zurück zu schicken. Nachdem er auch die Aufforderung von Ebay ignoriert hat, den Artikel zurück zu senden, hatte ich ihn im August 23 bei der Polizei angezeigt. Aber da passiert wohl nichts.
Welche Rechte habe ich als Verkäufer, damit der Käufer den Artikel zurückschickt.
Macht es Sinn, ihn wegen ungerechtfertigter Bereicherung anzuzeigen, oder ist es ein anderer Tatbestand wie Betrug oder ähnlichem?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 10. Januar 2024 11:51
ebay Verkauf, Käufer schickt Artikel nicht zurück
Zitat :Welche Rechte habe ich als Verkäufer, damit der Käufer den Artikel zurückschickt.
1. Einschreiben senden mit Frist zur Rückgabe
2. Wenn Frist verstreicht und nichts passiert, nimmt man sich einen Anwalt
Zitat :Macht es Sinn, ihn wegen ungerechtfertigter Bereicherung anzuzeigen, oder ist es ein anderer Tatbestand wie Betrug oder ähnlichem?
Wir sind erstmal im Zivilrecht. Sprich: Du musst Deine Forderung selber anwaltlich durchsetzen
Dieser Satz wäre völlig wirkungslos.Zitat :dass es ein Privatverkauf sei, keine Rücknahme, keine Garantie oder Gewährleistung.
Hast du einer Rücknahme denn überhaupt zugestimmt? Eine ebay Entscheidung ist bedeutungslos.Zitat :Der Käufer weigert sich jedoch, den Artikel zurück zu schicken.
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Zitat :In meinen Bedingungen stand zudem, dass es ein Privatverkauf sei, keine Rücknahme, keine Garantie oder Gewährleistung.
Der Satz ist nichtig.
Zitat :Welche Rechte habe ich als Verkäufer, damit der Käufer den Artikel zurückschickt.
Gar keine.
Warum sollte er Dir sein Eigentum zusenden?
Zitat :Ebay hat entschieden,
Irrelevant.
Zitat :Zitat (von manneier):
Welche Rechte habe ich als Verkäufer, damit der Käufer den Artikel zurückschickt.
Gar keine.
Warum sollte er Dir sein Eigentum zusenden?
Er hat ja von Ebay den Kaufpreis, also MEIN Geld, zurück erstattet bekommen, hat folglich den Artikel und das Geld! Da ist eines zuviel. Ist er dann überhaupt Eigentümer oder nur Besitzer??
zu den anderen Beiträgen
er wurde ja mehrfach aufgefordert, den Artikel zurück zu schicken
-- Editiert von User am 10. Januar 2024 14:01
Zitat :Zitat (von manneier):
Welche Rechte habe ich als Verkäufer, damit der Käufer den Artikel zurückschickt.
Gar keine.
Warum sollte er Dir sein Eigentum zusenden?
Falsch verstanden:
Der Käufer ist doch gar nicht Eigentümer
Er hat nur die Ware, da er das Geld für den Kauf von Ebay zurück erhalten hat, ist also allerhöchstens Besitzer!!
Ein Kauf geht aber nur Ware gegen Geld oder ähnlichem
Er hat jetzt Ware und Geld und ich habe keine Ware und kein Geld!
Darum geht es!
Zitat :Der Käufer ist doch gar nicht Eigentümer
Wieso sollte er es denn nicht sein?
Hat man denn einen rechtsgültigen Eigentumsvorbehalt vertraglich vereinbart, so das das Eigentum erst unter bestimmten Bedingungen übergehen soll?
Ansonsten erfolgte der Eigentumsübergang mit der Übereignung der Ware, in der Regel also das absenden derselben bzw. mit Übergabe an den Versanddienstleister.
Zitat :Ein Kauf geht aber nur Ware gegen Geld oder ähnlichem
Wenn man man davon absieht, das diese Theorie schlicht falch ist. Was soll das mit dem Eigentumsübergang zu tun haben?
Aber selbstverständlich. So wie ic dich bisher verstanden habe gab es nie einen Vertrag über die Auflösung des Kaufvertrages.Zitat :Der Käufer ist doch gar nicht Eigentümer
Der Käufer ist Eigentümer der Ware und dir steht das Geld dafür zu. Letzteres hat der Käufer noch zu bezahlen.
Oder habt ihr euch doch auf eine Vertragsauflösung geeinigt?
Zitat :Falsch verstanden:
Der Käufer ist doch gar nicht Eigentümer
Er hat nur die Ware, da er das Geld für den Kauf von Ebay zurück erhalten hat, ist also allerhöchstens Besitzer!!
Ein Kauf geht aber nur Ware gegen Geld oder ähnlichem
Er hat jetzt Ware und Geld und ich habe keine Ware und kein Geld!
Darum geht es!
Schon klar.
Der Käufer hat gekauft und bezahlt - Sie haben geliefert. Damit ist er Eigentümer.
Dass ebay irgendwelche Erstattungen vornimmt, ist erstmal nicht relevant.
Ich konnte bislang nicht erkennen, dass Sie mit der Erstattung einverstanden waren, sondern das eBay eigenmächtig erstattet hat.
Also schuldet der Käufer die Bezahlung und nicht die Rücksendung.
Sie können den Käufer auf Zahlung verklagen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-viiizr8316-paypal-kaeuferschutz-zahlung-rueckerstattung-erfuellung/
Zitat :ist nicht klar, ob AGB verwendet wurden
Lesen und verstehen des Sachverhaltes vor dem Antworten hilft, solche Unklarheiten zu beseitigen ...
Zitat :All das müsste zunächst geklärt werden, bevor man entscheiden kann, ob der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises oder die Rückgabe der Kaufsache verlangen kann.
Verstehe ich nicht
bei Ebay verkauft Normalbürger als Privatperson, nicht als Händler. Überall wird empfohlen, die Haftung, Gewährleistung etc auszuschließen, außer bei falscher Beschreibung, aber das dürfte klar sein. Der Käufer hat etwas reklamiert, was falsch war, aber Ebay hat dem Käufer Recht gegeben und meinen Verkaufspreis dem Käufer wieder zurück überweisen. Das ist für mich "ungerechtfertigte Bereicherung", wenn er dann den Artikel nicht zurück gibt, weil er dann einen Vermögenszuwachs hat.
Bedingung deuten doch nicht automatisch auf AGB hin???
Zitat :Bedingung deuten doch nicht automatisch auf AGB hin???
AGB sind vor / bei Vertragsschluss einseitig gestellte, vorformulierte, (=nicht im Einzelnen ausgehandelte) vertragliche Klauseln.
Also ziemlich genau das, was hier in dem Falle "Bedingungen" sind.
hilft aber nicht weiter
Zitat :hilft aber nicht weiter
Doch, es hilft zu erkennen das ein Teil Deiner AGB schon mal zu 99,9% nichtig ist.
Ansonst hilft halt nur das beantworten der Rückfragen und das liefern von Fakten weiter ...
ich habe doch keinerlei AGB, sondern meine Bedingungen, wie sie auch in der Artikelbeschreibung aufgeführt wurden
Zitat :ich habe doch keinerlei AGB, sondern meine Bedingungen
Auch wenn man einer Kuh ein Schild umhängt auf dem "Bushaltestelle" steht - es ist und bleibt eine Kuh und es wird dort kein Bus halten.
Du kannst Deine Bedingungen also auch gerne "Hüpfelmüpf" nennen, AGB bleiben AGB.
vielleicht hilf jemand anderes weiter, der sich für Normalo's ausdrücken kann??
So wie @drkabo. da "zweifle" ich aber, ob das zitierte Urteil noch "Gültigkeit" hat, weil ebay sicher Ihre Bedingungen angepasst hat?
Zitat :vielleicht hilf jemand anderes weiter, der sich für Normalo's ausdrücken kann??
Deine Bedingungen sind AGB.
Für AGB gibt es festgelegte Regeln. Erfüllst Du die Regeln nicht. Sind die AGB nichtig.
Welche Namen Du den AGB gibt, interessiert nicht.
Ob Du das nun verstehen willst oder nicht, ist auch egal.
Zitat :weil ebay sicher Ihre Bedingungen angepasst hat?
Einfach mal lesen die Bedingungen.
Dann merkt man, ob die was angepasst haben.
zwischen 2017 und 2024 alle Änderungen eruieren???
die aktuellen AGB hatte ich übrigens gelesen und da steht, dass ebay bei Reklamationen entscheiden kann.
Offen bleibt immer noch, wer jetzt Eigentümer oder nur Besitzer ist, welche Ansprüche bestehen, wenn der Käufer die Ware hat, effektiv keine Zahlung geleistet hat.
Oder einen Hinweis, was man als Privatmensch bei den Artikeln als rechtssicher "Bedingungen" aufführen darf!!!
-- Editiert von User am 11. Januar 2024 18:04
Zitat :zwischen 2017 und 2024 alle Änderungen eruieren???
Also ich würde nur 2014 und 2024 vergleichen.
Zitat :Offen bleibt immer noch, wer jetzt Eigentümer oder nur Besitzer ist, welche Ansprüche bestehen, wenn der Käufer die Ware hat, effektiv keine Zahlung geleistet hat.
Nun, Besitzer ist der Käufer - falls er die Ware noch hat.
Und für den Rest - da einfach mal die Fakten liefern.
Dann können wir darüber diskutieren wie das ganze aussieht.
Zitat :Oder einen Hinweis, was man als Privatmensch bei den Artikeln als rechtssicher "Bedingungen" aufführen darf!!!
Bedingungen gelten als AGB.
Also die Regeln für AGB einhalten (§§ 305 ff BGB und dazugehörige Rechtsprechung)
Zitat :Und für den Rest - da einfach mal die Fakten liefern.
Dann können wir darüber diskutieren wie das ganze aussieht
welche Fakten fehlen denn?
Zitat :Also die Regeln für AGB einhalten (§§ 305 ff BGB)
was sprechen meine Bedingungen gegen 305ff ??????????????????
Zitat :welche Fakten fehlen denn?
Einfach mal mit den hier gestellten Rückfragen anfangen. Eine nach der anderen, von oben nach unten.
Zitat :was sprechen meine Bedingungen gegen 305ff ??????????????????
Die hier mitgeteilten Bedingungen enthalten einen Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das ist ein Verstoß gegen § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit.
Zitat :da "zweifle" ich aber, ob das zitierte Urteil noch "Gültigkeit" hat, weil ebay sicher Ihre Bedingungen angepasst hat?
Mir wäre nicht bekannt, dass sich an der Rechtslage etwas geändert hat.
das meinte ich nicht damit, sondern eher in die Richtung, dass ebay ihre Bedingungen angepasst hat.
vielleicht können Sie helfen, weil der Streit um die AGB nicht wirklich hilfreich ist, weil er m.A.n. in dem Fall nicht weiterhilft
andere Frage, was wäre der Gerichtsort? Ich meine, es ist der des Käufers.
Das spielt doch gar keine Rolle. Die Entscheidung die ebay in deinem Fall getroffen hat ist rechtlich irrelevant. Der Käufer schuldet dir das Geld solange es keine anderslautende Regelung zwischen K und VK getroffen wird. ebay, als 3. Partei, ist dabei völlig irrelevant.Zitat :das meinte ich nicht damit, sondern eher in die Richtung, dass ebay ihre Bedingungen angepasst hat.
Doch, absolut. Der Gewährleistungsausschluss ist dadurch nichtig. Du bist in der Pflicht Gewähr zu leisten. Dieser Pflicht wolltest du evtl. nicht nachkommen. Kann aber auch sein, dass der K nie zur Nachbesserung aufgefordert hat.Zitat :vielleicht können Sie helfen, weil der Streit um die AGB nicht wirklich hilfreich ist, weil er m.A.n. in dem Fall nicht weiterhilft
Frage: Hat er dich zur Nachbesserung aufgefordert und du hast die Nachbesserung verweigert?
Der Käufer hat nicht um Nachbesserung gebeten, er wollte den Artikel zurückgeben. Dann hat er sich an ebay gewandt.
Dadurch hat er seinen Kaufpreis zurück erhalten.
Folglich spielt die Gewährleistung auch keine Rolle mehr, weil er beides hat, das Geld und die Ware
Darum geht es letztendlich
Zitat :weil der Streit um die AGB nicht wirklich hilfreich ist, weil er m.A.n. in dem Fall nicht weiterhilft
Man sollte mal als erstes begreifen, wie Vertragsrecht & Kaufrecht funktioniert.
Als erstes sind mal die eigenen Bedingungen relevant, dann die der anderen Beteiligten
Sind diese nichtig, irrelevant oder es gibt keine, gelten erst die Gesetze.
Zitat :Die Entscheidung die ebay in deinem Fall getroffen hat ist rechtlich irrelevant.
...
ebay, als 3. Partei, ist dabei völlig irrelevant.
Höchstvermutlich ja.
Es ist zwar durchaus möglich, dass beide Parteien sich einigen das ein Dritter hier eine verbundliche Entscheidung trifft. Da eBay sich aber wohl nicht groß geändert hat, werden die das zu 99,9% nicht rechtskonform hinbekommen haben.
Zitat :was wäre der Gerichtsort?
Gibt es denn eine Vereinbarung zum Gerichtsstand?
Falls nicht, müsste am Ort des Käufers geklagt werden.
Und jetzt?
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