ebay Verkauf, angeblicher mangel nach verkauf festgestellt

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
bjoern0212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Verkauf, angeblicher mangel nach verkauf festgestellt

Guten Tag,

ich habe meinen Apple Imac auf ebay verkauft. Ein paar Tage danach wurde ich vom Käufer mit folgendem Sachverhalt kontaktiert:

Das einzige was uns leider bei der Wareneingangskontrolle auffallen musste:

- Das Display weißt einen Defekt bzw. Teil-Defekt auf, denn es ist vom sogenannten Display-Ghosting betroffen. Das heißt in dem Display Panel gezeigte Bilder und Inhalte brennen sich schon nach kürzester Zeit in das Bild ein und hinterlassen beim Verschieben ein noch sichtbares eingebranntes „Geisterbild" / Bild Restfragment. Dieses Phänomen bzw. IPS-Störung ist besonders bei helleren Hintergründen (in unserem Fall Testfarbe: lightgrey / rgb 211,211,211) stärker ersichtlich.

- Zur Behebung des Fehlers müsste das komplette Display-Panel ausgetauscht werden, dass wäre in diesem Fall aber leider Apple-Typisch mit Kosten von ca. 800-900€ unwirtschaftlich. Das Gerät würde also mit aller Wahrscheinlichkeit in dem besagten Zustand bleiben, ein Verkauf wäre daher nur als Teildefekt oder als Ersatzteillager realisierbar.

Da es sich hier um einen meiner Meinung nach komplexen Fehler handelt, bin ich mir nicht sicher wie und ob ich diesen hätte angeben sollen. Ich als Laie hatte keine Möglichkeit das zu erkennen.

Kann mich der Käufer hiermit zu einer aufhebung des Verkaufes oder zur einer minderung des Kaufpreises drängen?

Vielen Dank und Gruss
Björn

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von bjoern0212):
Das einzige was uns leider bei der Wareneingangskontrolle auffallen musste:

Hört sich nicht nach einem Privatkäufer an?



Zitat (von bjoern0212):
Da es sich hier um einen meiner Meinung nach komplexen Fehler handelt, bin ich mir nicht sicher wie und ob ich diesen hätte angeben sollen.

Zitat (von bjoern0212):
Ich als Laie hatte keine Möglichkeit das zu erkennen.

Finde den Widerspruch.
Wenn nichts erkennbar ist, kann man es nicht angeben ...


Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Mängel"?
Wie hat der Käufer die Behauptung des angeblichen Mangels bewiesen?



Zitat (von bjoern0212):
Kann mich der Käufer hiermit zu einer aufhebung des Verkaufes oder zur einer minderung des Kaufpreises drängen?

Offenbar versucht er es doch schon?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn der Käufer beweisen kann, dass der Fehler bereits bei Übergang der Ware vorhanden war (und, dass sie vom Fehler wussten, für den Fall, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde), hat er alle Rechte, welche sich aus der Sachmängelhaftung ergeben. In diesem Fall wäre eine Rückabwicklung bzw. Kaufpreisminderung wohl in ihrem Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bjoern0212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bjoern0212):
Das einzige was uns leider bei der Wareneingangskontrolle auffallen musste:


Hört sich nicht nach einem Privatkäufer an?



Zitat (von bjoern0212):
Da es sich hier um einen meiner Meinung nach komplexen Fehler handelt, bin ich mir nicht sicher wie und ob ich diesen hätte angeben sollen.


Zitat (von bjoern0212):
Ich als Laie hatte keine Möglichkeit das zu erkennen.


Finde den Widerspruch.
Wenn nichts erkennbar ist, kann man es nicht angeben ...


Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Mängel"?
Wie hat der Käufer die Behauptung des angeblichen Mangels bewiesen?



Zitat (von bjoern0212):
Kann mich der Käufer hiermit zu einer aufhebung des Verkaufes oder zur einer minderung des Kaufpreises drängen?


Offenbar versucht er es doch schon?
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bjoern0212):
Das einzige was uns leider bei der Wareneingangskontrolle auffallen musste:

Hört sich nicht nach einem Privatkäufer an?



Zitat (von bjoern0212):
Da es sich hier um einen meiner Meinung nach komplexen Fehler handelt, bin ich mir nicht sicher wie und ob ich diesen hätte angeben sollen.

Zitat (von bjoern0212):
Ich als Laie hatte keine Möglichkeit das zu erkennen.

Finde den Widerspruch.
Wenn nichts erkennbar ist, kann man es nicht angeben ...


Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Mängel"?
Wie hat der Käufer die Behauptung des angeblichen Mangels bewiesen?



Zitat (von bjoern0212):
Kann mich der Käufer hiermit zu einer aufhebung des Verkaufes oder zur einer minderung des Kaufpreises drängen?

Offenbar versucht er es doch schon?



Hallo, danke für die Antwort.

denken sie dass es sich hier um eine geplante Vorgehensweise handelt?

0x Hilfreiche Antwort

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