ebay probleme mit kunden

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
amirs123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay probleme mit kunden

hallo,

habe vor par tagen eine angelrute inseriert.
ein kunde hat sie für 80@ ersteigert.
nach ankunft der ware beim kunden,hat er sich beschwert, das es nicht die rute ist wie inseriert.
musste feststellen,das der fehler bei mir lag....
habe aus versehen eine falsche wurfweite angegeben und angeblich würde eine spitze fehlen,was ich nicht bestätigen kann.(habe keine ahnung von angeln)
verstehe den kunden und habe ihn angeboten, den vollen kaufpreis zu erstatten + versandkosten,damit der kunde mir den artikel zurücksendet.
mehr kann ich ja auch in diesem fall nicht tun.
bin privatverkäufer.
jedoch besteht der kunde auf die inserierte rute,die ich nicht besitze !!!!
rückgabe kommt für ihn nicht in frage.
er hätte mit seinem anwalt gesprochen und der sagte dem kunden ich solle die 80 zurückerstatten jedoch will er die rute einbehalten ?!?!??! häää
was sind das denn für methoden?!?!?
wie sieht die rechtslage in diesem fall aus??
ein betrug von meiner seite ist ausgeschlossen, da ich in der beschreibung reingeschrieben habe (ware kann vor ort begutachtet werden)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also in der Tat ist das ein Problem jetzt für dich.
Du hast eine andere Rute versendet als angegeben. Jedoch schuldest du deinem K die von dir inserierte Rute. Kannst du diese nicht übergeben, so wird Schadensersatz fällig.

Dein K muss deinem Angebot die Rute zurückzusenden und den Kauf rückgängig zu machen nicht zusteimmen.

Nur mal so gesagt, wenn die von dir inserierte Rute normalerweise für rund 200Euro gehandelt würde, dann wäre deinem K ein Schaden von 120EUro entsatnden.

Du kannst dich jetzt schonmal darauf einstellen, dass dieses Geschäft für dich ein Minusgeschäft werden könnte.

Was ich dir aber sagen kann, ein Betrug ist es sicher nicht, aber das mit der Möglichkeit der Besichtigung vor Ort, schützt dich nicht davor, dass du die angegebene Rute schuldest...

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#2
 Von 
amirs123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also kunde behält meine rute und bekommt sein geld erstattet ????
das kanns doch nicht sein.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Hier handelt es sich um eine Sache in mehreren Schritten.
Bei Falschlieferungen kann zuerst Zug-um-Zug die Rücklieferung der falschen Ware verlangt werden. Dann musst du die richtige Ware liefern oder ... tja das genau ist das Problem. Ich würde die 80. - zzgl. Porto erstatten und mal abwarten. Da versuchen immer mehr Blödmänner aus Fehlern Profit zu schlagen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
also kunde behält meine rute und bekommt sein geld erstattet ????
das kanns doch nicht sein.

Nein, er könnte dich auch auf Erfüllung des Kaufvertrages (=Lieferung des Artikels) bzw. Schadensersatz verklagen.

Kommt darauf an, was teurer wäre ...



Die Erstattung würde ich aber nur machen, wenn er erklärt, das dann alle seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag abgegolten sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich würde den Vorschlag von Harry van Sell folgen und so vorgehen:

Verfassen Sie ein Schreiben und schlagen Sie dem Käufer vor, dass Sie bereit sind, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen.

Der Vergleich kann folgendes beinhalten:
Der Verkäufer erstattet den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zzgl. Versandkosten i. H. v. insg. 80,00 € (fiktiv) und belässt die Falschlieferung im Eigentum des Käufers.
Der Käufer verzichtet auf sämtliche Ansprüche gemäß Kaufvertrag vom 01.01.2012 (fiktiv).

Nach Ihrem eigenen Ermessen können Sie den Vergleichsbetrag auch um einige Euros erhöhen - mein Vorschlag wäre die Erhöhung auf 100,00 € - um Ihren guten Willen zu zeigen.

Selbstverständlich können Sie die im Kaufvertrag vereinbarte Angelrute auch nachliefern. Ob der Kauf der Angelrute günstiger ist, als obiger Vergleich, können nur Sie wissen.

Sollte sich der Käufer nicht auf obigen Vergleich einlassen, keinen Gegenvorschlag liefern und Sie als Verkäufer nicht bereit sind, die Pflichten gemäß Kaufvertrag zu erfüllen, heißt es abwarten.


Ich bezweifel, dass der Käufer bereits mit einem Anwalt gesprochen hat. Wenn er auf die Lieferung jedoch besteht, wird er dies eventuell noch tun oder einen Mahnbescheid beantragen bzw. auf Lieferung der geschuldteten Sache klagen. Im Lieferverzug sind Sie ja bereits.

-- Editiert Matthias Lehmann am 24.07.2012 12:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie sieht die rechtslage in diesem fall aus?? <hr size=1 noshade>



Ich sehe das so:

Die "falsche" Angel gilt als Sachmangel, § 434 III BGB .

Die Rechte des K ergeben sich aus § 437 BGB .

Zunächst Nacherfüllung. Nachbesserung ist ausgeschlossen, bliebe nur Lieferung einer mangelfreien Sache nach § 439 BGB .

Das kannst du aber mit Fug und Recht ablehnen, wenn das nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand mögich ist, $ 439 III BGB.

Da du PrivatVK bist und die "richtige" Angel im identisch gebrauchten Zstand nicht liefern kannst, kannst du die Nacherfüllung verweigern.

A.E. bleibt dem K nur der Rücktritt. D.h. du musst ihm KP und VSK zurückzahlen, er dir die Ware zurückschicken. Auch hier trägst du die VSK, einbehalten kann der K die Ware nicht.

Schliesslich, eigentlich musst du vorleisten, kannst du die Rückzahlung davon abhängig machen, dass der K dir zuerst die Ware zurückschickt. Er hat angekündigt sie einzubehalten. Das ist deshalb ebenfalls dein gutes Recht.

Das würde ich so dem K mitteilen und dann erst mal abwarten, was geschieht.

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