hi
hab ein kleines problem mit einen käufer bei ebay.
ich habe ihn ein monstertruck mit benzin motor verkauft (savage)
für 250€ (NP 500€)...hier ist der link zur auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=008&item=180013020700&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1
als ich das auto einpacken wollte ist mir aufgefallen das der motor einen haarriss hat und benzin raustropft.
dies stand jedoch nicht in der auktion, da ich es erst beim einpacken gesehen hab.
ich habe den käufer die sachlage erläutert und habe ihn vorgeschlagen den kauf zu anulieren, da er auch noch kein geld überwiesen hatte.
natürlich habe ich mich für mein missgeschick bei ihnen entschuldigt.
ich habe von ihn schon eine kleine email bekommen.
hier mal ein kleiner auszug:
ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit dem Einstellen der Auktion und
mit mir, dem Höchstbietenden, einen rechtskräftigen Vertrag
abgeschlossen haben, der von beiden Parteien erfüllt werden muss und auch
einklagbar ist.
Nach den Ebay-AGB's gilt (auszugsweise) folgendes:
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4. Der Anbieter ... muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und
vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die
Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die
den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß
angeben. ... Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem
Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen...
§ 9 Vertragsschluss
1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion
einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es
ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. ...
3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion
oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den
Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden
Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter
in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
Sie sind somit verpflichtet, mir, dem Käufer, die Ware im beschriebenen
Umfang zu übergeben. Dies beinhaltet einen funktionsfähigen Motor. Ein neuer
Motor
kostet mindestens 100 €. Da das Angebot durch den Motorschaden nicht mehr
den ursprünglichen Wert hat bin ich auch nicht mehr bereit, diesen zu
bezahlen.
Um sie aus Ihrer Verpflichtung als Verkäufer zu entlassen, bin ich bereit,
Ihr ursprüngliches Angebot, jedoch mit defektem Motor, für 200 € zu
erwerben.
Einen neuen Motor zu erwerben liegt dann in meiner Verantwortung.
Ich denke, dass ist ein faires Angebot, um dieses Geschäft noch erfolgreich
abzuschließen.
ich hoffe das mir jemand einen guten tip geben kann was ich nun machen soll.
lg
ebay verkauf
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Also mal ganz ehrlich: Ich habe zwar von diesen Fahrzeugen keine Ahnung. Aber, wenn da Benzin aus dem Motor tropft, dann hätte Dir das eigentlich vor dem Einstellen des Artikels auffallen sollen. Zumal Du Dir je richtig Mühe auch mit Detailfotos gemacht hast.
Grundsätzlich ist der Käufer m.E. im Recht. Du bist einen verbindlichen Kaufvertrage eingegangen und schuldest die Lieferung des Artikels, wie er der Artikelbeschreibung entspricht. Wenn der vom Kunden genannte Preis von 100,-- Euro für einen neuen Motor tatsächlich der Realität entspricht, dann halte ich das Angebot, den defekten Artikel für 50,-- Euro unter dem Auktionspreis kaufen zu wollen, und Dich von weiteren Verpflichtungen zu entbinden, für ein ausgesprochen faires Angebot. Meiner Meinung nach solltest Du dieses annehmen.
1. Bist Du dann das kaputte Teil los und
2. sparst Du Dir weiteren Ärger mit dem Käufer.
Gruss,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
das hat man nun von seiner ehrlichkeit...
hätte ich ihn mal den kaputten truck geschickt...nein nur spass...
andere hätten genau das getan...
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????
Was soll das denn nun? Der Käufer ist seeehr kulant! Nimm das Angebot an! Bevor man etwas anbietet sollte man wissen in welchem Zustand sich der Artikel befindet. Jetzt bitte nicht rumjammern und dem Käufer die Schuld zuschieben, die liegt allein bei dir! Man findet selten so kulante Käufer! In solch einem Fall ist es auch durchaus zumutbar, daß du einen anderen Motor einbaust und dem Käufer dann das zuschickst was er ersteigert hat. Das ist keine unzumutbare Härte. Daß du dann noch mehr zusetzt ist dein Pech. Hättest du den Artikel so verschickt, dann wäre es mit Sicherheit noch teurer für dich geworden. Auf zugesicherte Eigenschaften gilt der Gewährleistungsausschluß nämlich nicht.
Viele Grüße, Michael
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