(ebay)Käufer fordert Erfüllung des Kaufvertrages und droht mit Strafanzeige trotz "unvollständiger"

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mattes72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
(ebay)Käufer fordert Erfüllung des Kaufvertrages und droht mit Strafanzeige trotz "unvollständiger"

Hallo,

ich habe bei eBay ein paar Artikel eingestellt. Da die Leute in der heutigen Zeit lieber mit PayPal zahlen habe ich folgenden Passus in die Artikelbeschreibung eingefügt

Zitat:


ACHTUNG:

Ich akzeptiere alle Zahlungen, Bar, Überweisung, PayPal. Sollten sie mit PayPal zahlen wollen bitte ich Sie vorher mit mir in Kontakt zu treten. Wenn sie mit PayPal zahlen möchten akzeptieren Sie mit dem Kauf ein Aufschlag in Höhe von 2 Euro auf den Kaufpreis.

Warum?

Das Empfangen von Geld kostet bei PayPal Gebühren. Hierfür erhalten Käufer den Käuferschutz. Als Verkäufer habe ich nur Verlust. Gebühren sowie Zeit, da das Geld erst später auf meinem Bankkonto ist. Bitte haben sie Verständnis dafür das ich diese Unkosten nicht als Verkäufer übernehmen werde. Sollten sie mit den Aufschlag nicht einverstanden sein wählen Sie eine andere Zahlungsart.


So weit, so gut.

Nun habe ich drei Artikel verkauft. Einer hat sich gemeldet damit ich den Preis ändere. Die anderen beiden haben sofort nach den Kauf ohne den Zuschlag gezahlt. Nachdem ich mit den Läufern Kontakt aufgenommen habe hat sich einer der beiden entschuldigt. Es sei alles in Ordnung ich sollte ihm meine PayPal Adresse nennen, er hatte das ganze vergessen und hat die 2 Euro nach gezahlt. Alles super.

Nun habe ich heute meine Nachrichten geprüft und bin fast vom Stuhl gefallen.

Der Käufer ist der Meinung, er hat den Artikel per Sofort-Kaufen für X gekauft und das hat er zu zahlen. Es sei ihm völlig egal was in der Artikelbeschreibung steht. Nach dem Kauf zeigt ebay den Betrag an, diesen hat er bezahlt und sollte ich den Vertrag nicht erfüllen möchte er Strafanzeige stellen sowie einen Anwalt wegen einem eventuellen Schadensersatz beauftragen.... Des weiteren wäre das ganze so rechtlich verboten und er sei eh auf der sicheren Seite.

Da bin ich fast vom Stuhl gefallen.

Meine Ansicht nach gehört die Artikelbeschreibung zum "Angebot" daher kommen da ja auch defekte oder ähnliches rein.

PayPal kostet Gebühren, dafür hat man den "Käuferschutz"... dieser ist für mich nichts anderes als ein "Treuhandservice" über z.b. einen Anwalt. Wenn der Käufer nun diesen "Service" nutzen möchte, biete ich ihm diesen Service an, wenn dieser eben die Kosten übernimmt, andernfalls Bar oder normale Banküberweisung.

Wie sieht die Rechtslage denn nun aus? Sind die Gebühren bindend?

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

für mich ist die Sache recht klar, deine Käufer haben sich eigentlich bis jetzt komischerweise recht ruhig verhalten!

Auch wundert es mich, dass du noch nicht bei EBAY rausgeworfen wurdest mit deinem handeln!

Die EBAY AGB verbieten es dir sehr konkret PP Gebühren bei deinen Käufern aufzurechnen. Diesen AGB hast du auch zugestimmt!

Es gelten die Verkaufspreise sowie versandkosten, andere gebühren kannst du nicht erheben.

Zitat:
dieser ist für mich nichts anderes als ein "Treuhandservice"
ich könnte mich bei der Aussage fast zu tode Lachen. Lies mal ein wenig über PP, dann wirst du verstehen wieso!

Zitat:
diesen hat er bezahlt und sollte ich den Vertrag nicht erfüllen möchte er Strafanzeige stellen
Starfbares kann ich jetzt nicht erkennen.

Zitat:
sowie einen Anwalt wegen einem eventuellen Schadensersatz beauftragen
Wenn du den Artikel nicht zusendet, dann wird genau dieses auf dich zukommen, zurecht auch, möchte ich meinen.

Zitat:
Des weiteren wäre das ganze so rechtlich verboten und er sei eh auf der sicheren Seite.
Durch die AGB, denen du zugestimmt hast sind deine gebühren auch verboten! ich neige das so zu sehen wie dein K!

Zitat:
Da bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Wieso? Weil jetzt erst Jemand was gesagt hat? War eher überfällig das sowas mal auf dich zukommt!

Man kann dir so oder so nur raten, NIEMALS, ja wirklich NIEMALS PP als Verkäufer zu verwenden....

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sehe ich von der Tendenz her ähnlich.

Die Zusatzgebühr für PP wird nicht durchsetzbar sein. Wenn der Käufer den Kaufpreis und die Versandkosten bezahlt, aber nicht die PP-Zusatzgebühr, wird der Verkäufer trotzdem liefern müssen.

Strafanzeige ist natürlich trotzdem völliger Quatsch (keine Straftat erkennbar) und die Forderung nach Schadensersatz wird auch erst relevant, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert. Letzteres ist für den verkäufer aber eher nicht anzuraten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mattes72):
Wenn sie mit PayPal zahlen möchten akzeptieren Sie mit dem Kauf ein Aufschlag in Höhe von 2 Euro auf den Kaufpreis.

Das dürfte meines Wissens nach laut Deinen vertraglichen Vereinbarungen mit Paypal untersagt sein.



Zitat (von Mattes72):
da das Geld erst später auf meinem Bankkonto ist.

Diesen Grund kann ich nicht nachvollziehen. Denn es ist ja schneller auf dem Bankkonto. Wenn man bei Paypal auf "zahlen" klickt ist das Geld schon ein paar Minuten später auf dem Konto, meist sogar nach Sekunden.
Wenn man klassisch überweist, dauert das 1-3 Tage bis das Geld da ist.



Zitat (von Mattes72):
Nach dem Kauf zeigt ebay den Betrag an, diesen hat er bezahlt und sollte ich den Vertrag nicht erfüllen möchte er ...

Das dürfte das Problem sein, denn wenn man diese automatisierte Kaufabwicklung von eBay nutzt, dann steht da am Ende der zu zahlende GESAMTBETRAG. Und wenn der Verkäufer dann eben nicht alle relevanten Kostenfaktoren entsprechend eingestellt und bepreist hat, hat der Verkäufer - so wie hier - ein Problem...



Fazit: Ich würde da keinen Streit riskieren und die 2 EUR abschreiben. Und für die Zukunft keine "Zahlungsgebühren" separat einfordern oder die automatische Kaufabwicklung nicht nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte meines Wissens nach laut Deinen vertraglichen Vereinbarungen mit Paypal untersagt sein.
Nein, pp verbietet das nicht, ebay in seinen AGB aber schon.


Zitat (von Harry van Sell):
Denn es ist ja schneller auf dem Bankkonto. Wenn man bei Paypal auf "zahlen" klickt ist das Geld schon ein paar Minuten später auf dem Konto, meist sogar nach Sekunden.
Er meint damit wohl sein Hauptkonto, nicht das pp Konto.

@Mattes, dein Problem ist, dass rechtlich, gegenüber dem Käufer, alles o.k. ist. Deine Klausel aber dennoch als überraschend gelten muss, denn damit braucht kein Käufer zu rechnen, da ebay dies den Verkäufern verbietet.
Gegenüber den Käufern wirst du die 2€ also wohl nicht durchsetzen können, gegenüber ebay kann dir großer Ärger drohen. Lern die Lektion und schreib die 2€ ab. Als Käufer würde ich dir eine negative Beurteilung geben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich würde hier auch den Ball flach halten. Wenn der K dich bei eBay meldet, ist dein Account in Windeseile dicht. Und auch jeder neu angemeldete, wenn eBay merkst, daß du das bist.

0x Hilfreiche Antwort

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