Hallo,
ich habe bei eBay ein paar Artikel eingestellt. Da die Leute in der heutigen Zeit lieber mit PayPal zahlen habe ich folgenden Passus in die Artikelbeschreibung eingefügt
Zitat:
ACHTUNG:
Ich akzeptiere alle Zahlungen, Bar, Überweisung, PayPal. Sollten sie mit PayPal zahlen wollen bitte ich Sie vorher mit mir in Kontakt zu treten. Wenn sie mit PayPal zahlen möchten akzeptieren Sie mit dem Kauf ein Aufschlag in Höhe von 2 Euro auf den Kaufpreis.
Warum?
Das Empfangen von Geld kostet bei PayPal Gebühren. Hierfür erhalten Käufer den Käuferschutz. Als Verkäufer habe ich nur Verlust. Gebühren sowie Zeit, da das Geld erst später auf meinem Bankkonto ist. Bitte haben sie Verständnis dafür das ich diese Unkosten nicht als Verkäufer übernehmen werde. Sollten sie mit den Aufschlag nicht einverstanden sein wählen Sie eine andere Zahlungsart.
So weit, so gut.
Nun habe ich drei Artikel verkauft. Einer hat sich gemeldet damit ich den Preis ändere. Die anderen beiden haben sofort nach den Kauf ohne den Zuschlag gezahlt. Nachdem ich mit den Läufern Kontakt aufgenommen habe hat sich einer der beiden entschuldigt. Es sei alles in Ordnung ich sollte ihm meine PayPal Adresse nennen, er hatte das ganze vergessen und hat die 2 Euro nach gezahlt. Alles super.
Nun habe ich heute meine Nachrichten geprüft und bin fast vom Stuhl gefallen.
Der Käufer ist der Meinung, er hat den Artikel per Sofort-Kaufen für X gekauft und das hat er zu zahlen. Es sei ihm völlig egal was in der Artikelbeschreibung steht. Nach dem Kauf zeigt ebay den Betrag an, diesen hat er bezahlt und sollte ich den Vertrag nicht erfüllen möchte er Strafanzeige stellen sowie einen Anwalt wegen einem eventuellen Schadensersatz beauftragen.... Des weiteren wäre das ganze so rechtlich verboten und er sei eh auf der sicheren Seite.
Da bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Meine Ansicht nach gehört die Artikelbeschreibung zum "Angebot" daher kommen da ja auch defekte oder ähnliches rein.
PayPal kostet Gebühren, dafür hat man den "Käuferschutz"... dieser ist für mich nichts anderes als ein "Treuhandservice" über z.b. einen Anwalt. Wenn der Käufer nun diesen "Service" nutzen möchte, biete ich ihm diesen Service an, wenn dieser eben die Kosten übernimmt, andernfalls Bar oder normale Banküberweisung.
Wie sieht die Rechtslage denn nun aus? Sind die Gebühren bindend?
Vielen Dank.