hallo,
habe vor kurzem eine festplatte für meinen pc bei ebay erworben. hauptsächlich hab ich mich für diese platte entschieden wegen der angegebenen 3-jährigen herstellergarantie. nun habe ich die ware erhalten und wollte fragen wie es mit dieser herstellergarantie ausschaut!? denn bei der lieferung ist kein garantieschein oder ähnliches vorhanden. müsste ich mich bei einem schadensfall nach 2 jahren an den verkäufer wenden oder kann es sein, dass dieser dann davon nichts weiß.
danke für eine antwort
don quixote
ebaykauf - garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
öhm, blick da grad nicht ganz durch...
wie siehts denn nun aus? im ebay-angebot steht drin "3 Jahre Herstellergarantie".
sehe ich richtig, dass normal in diesem falle ein garantieschein/-karte des herstellers mitgeliefert ist?
wenn ja, kann ich diese vom verkäufer verlangen
wenn nicht, kann ich vom kaufvertrag zurücktreten?
thx don
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@quixote
*öhm, blick da grad nicht ganz durch...*
Da bist du nicht der ertse in diesem Forum nach Mirks Postings. Er schreibt sie ja auch nicht für die Fragesteller, sondern um sein Ego zu befriedigen. Ich lese seine Beiträge auch nur noch selten.
zur sache: wegen einer garantieleistung mußt du dich in der regel an den hersteller wenden. der händler hat damit nichts zu tun. ob der hersteller die garantie anerkennen muß, hängt davon ab, was in seinen eigenen garantiebestimmungen steht. wenn dort der garantieschein vorgeschrieben ist, dann wäre alles andere kulanz vom hersteller.
hast du die festplatte bei einem händler gekauft? dann sollte eine garantiekarte dabei sein, wenn diese für den garantiefall zwingend benötigt wird.
-- Editiert von normi am 01.03.2007 10:15:01
ja, habe die platte neu bei einem händler gekauft und wollte mich jetzt gleich über die garantie informieren, da ich keine lust habe nach 2 jahren auf dem ding hocken zu bleiben falls sie kaputt geht.
weiß nicht, wieso ich mich jetz noch zusätzlich an den hersteller wenden soll. fänd ich bisschen umständlich...
naja sollte ich mich jetzt erstmal an den verkäufer/händler wenden?
oder an den hersteller?
-- Editiert von don quixote am 01.03.2007 13:49:24
*weiß nicht, wieso ich mich jetz noch zusätzlich an den hersteller wenden soll.*
ähhh, vielleicht, weil der Hersteller dir diese Garantie gewährt und nicht der Händler...
natürlich kann ich jetzt nicht beim hersteller darauf bestehen mir eine garantie zu geben. aber es kann ja auch nicht sein, dass der händler in seinem angebot zig jahre herstellergarantie anpreisst, was dann garnicht stimmt.
*Du kannst höchstens die Leistungen aus einer Garantiezusage verlangen (von demjenigen, der Dir gegenüber das Garantieversprechen abgegeben hat).*
is das nicht der händler!?
ich dreh noch durch
will doch einfach nur sichergehn, dass ich auch wirklich diese 3 jahre garantie bekomme
kann mir jetzt mal jemand einfach sagen was ich tun soll, damit ich sicherstellen kann die 3 jahre garantie zu erhalten, denn bisher hab ich dafür ja keine bestätigung. nur das es im angebot vom händler drinsteht.
*kann mir jetzt mal jemand einfach sagen was ich tun soll, damit ich sicherstellen kann die 3 jahre garantie zu erhalten, denn bisher hab ich dafür ja keine bestätigung.*
Das habe ich bereits getan. Du must dir die Garantiebedingungen des Herstellers anschauen! Entweder du schaust mal auf dessen Homepage oder du kontaktierst ihn direkt.
ok, habe folgendes im netz gefunden:
*Wenn Sie das Gerät separat in einem Geschäft gekauft haben, dann können Garantieansprüche nur über den Händler gestellt werden, bei dem Sie das Laufwerk gekauft haben. Die Garantiebedingungen und –fristen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem das Produkt verkauft wurde – in den meisten EU-Ländern sind dies 2 Jahre. Unter Umständen gibt es seine spezielle Vereinbarung in Ihrem Kaufvertrag. Solche Vereinbarungen werden zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen, nicht zwischen Käufer und Toshiba.*
von 3 jahren herstellergarantie seh ich hier nicht viel. also doch mal den händler kontaktieren!?
-- Editiert von don quixote am 04.03.2007 01:01:16
Wenn Sie das Gerät separat in einem Geschäft gekauft haben, dann können Garantieansprüche nur über den Händler gestellt werden, bei dem Sie das Laufwerk gekauft haben. Die Garantiebedingungen und –fristen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem das Produkt verkauft wurde – in den meisten EU-Ländern sind dies 2 Jahre.
Die Quelle hätte ich dann doch gerne gesehen, denn daß ist totaler Blödsinn! Zumindest gilt es nicht für Deutschland.
-- Editiert von normi am 04.03.2007 02:11:36
denn daß ist totaler Blödsinn
Nicht wirklich. Jedenfalls nicht so, wie Du das meinst, normi.
Der Hersteller sagt damit nichts anderes als 'Die Garantie entspricht inhaltlich exakt der gesetzlichen Gewährleistung'. Anders gesagt, außer der Tatsache, daß der K sich im Zweifel aussuchen kann, ob er den VK oder den Hersteller in Anspruch nimmt, bietet ihm diese Art der 'Garantie' keine wirklichen Vorteile.
Moment Mareike:
Wenn Sie das Gerät separat in einem Geschäft gekauft haben, dann können Garantieansprüche nur über den Händler gestellt werden, bei dem Sie das Laufwerk gekauft haben.
Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben. So kann man sich doch auch an diesen wegen entsprechender Ansprüche wenden.
Die Garantiebedingungen und –fristen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem das Produkt verkauft wurde – in den meisten EU-Ländern sind dies 2 Jahre.
In Deutschland gibt es keine gesetzlich geregelten Garantiebstimmungen. Diese wird auf freiwilliger Basís gegeben.
Oder verstehe ich den Text nicht?
-- Editiert von normi am 04.03.2007 02:30:29
punkt zwei bei garantie und reparatur
http://www.toshiba-europe.com/storage/faq.asp?page=FAQ&nav=RSC_FAQ&frame=content
ah, jetzt verstehe ich, es handelt sich um die speziellen Garantieleistungen von Toshiba. Dann ist die Garantieabwicklung über den Händler ein Teil dieser Bestimmungen.
Schwierig wird es allerdings mit der gesetzlich festgelegten Garantiezeit, denn die beträgt in Deutschland halt nicht 2 Jahre, sondern ist freiwillig. Ich glaube der Fehler liegt darin, daß man in Deutschland zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheidet und das engliche Wort warranty diese Differenzierung nicht hergibt, so daß der Fehler erst in der Übersetzung hineinkommt.
also soll ich mal den händler kontaktieren und mir das vielleicht schriftlich geben lassen?
*also soll ich mal den händler kontaktieren und mir das vielleicht schriftlich geben lassen?*
Na, ich denke du bist alt genug, um zu entscheiden was du sollst und was nicht. Du hast doch mehr Informationen als wir, da du den Auktionstext kennst, wir aber nicht.
Frage den Verkäufer doch erst mal nach. Das kostet doch kaum etwas, oder?
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