erhebliche Versandkosten bei Gewährleistung / freiwilliger Garantie?

11. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
HAL9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
erhebliche Versandkosten bei Gewährleistung / freiwilliger Garantie?

Hallo,

ich habe vor ca. 18 Monaten ein Mainboard gekauft. Vor ca. 1 Monat wollte ich aufrüsten und spielte eine neue Firmware ein, ohne Probleme. Doch anschließend lief das Board nicht mehr stabil. Also schickte ich es an den Verkäufer, in der Annahme, die Frist der gesetzl. Gewährleistung sei noch nicht vorbei. Der VK bestätigt den Defekt, argumentiert aber mit der Beweislastumkehr und verlangt, da sich das Board "nur noch in der Gewährleistung bzw. freiwilligen Herstellergarantie" befände, 19,50 Euro "für Versand, Verpackung und RMA-Beantragung sowie Rückversand" zu mir. Ist er im Recht? Ich habe das Board immer zweckgemäß benutzt und nun ist es nach dem ersten Flashen kaputt, und dennoch trage ich diese Kosten (die vlt. schon nicht mal mehr dem Zeitwert entsprechen)? Mir ist klar, dass ich schlecht beweisen kann, dass dieser Defekt seit dem Kauf vorlag, nahm aber an, dass, wenn das Board keinerlei Kratzer oder sonstige Beschädigungen aufweist, ich dieses kostenfrei repariert (und natürlich auch zurückgesandt) bekomme. Das war wohl zu naiv? Ich will mich nicht groß streiten, ich will nur wissen, ob der VK Im Recht ist mit dieser Argumentation (die meiner Meinung 6 Monate nach Kauf immer greift).
Vielen Dank ...

HAL

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Genau, bis 6 Monate. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Genau, was steht in den Garantiebedingungen. Wenn jemand mit Garantie wirbt, muss er diese auch einhalten, auch wenn es nur eine freiwillige Leistung ist.

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#3
 Von 
HAL9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die Garantie hält er ja ein. Repariert oder ausgetauscht wird wohl vom Hersteller kostenfrei. Der VK will halt nur für die Abwicklung das Geld.
Insofern kann man wohl davon ausgehen, dass bis zu sechs Monate nach Kauf komplett kostenlos nacherfüllt wird, und dann bis zu zwei Jahren durch Beweislastumkehr praktisch nicht mehr (wer kann schon Mangel bei Kauf beweisen?), es sei denn, es gibt eine freiwillige Garantie seitens des Herstellers, dann zahlt man zumindest die Abwicklung. So habe ich das jetzt verstanden.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#6
 Von 
HAL9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich hätte das Board sehr gern direkt zum Hersteller geschickt und habe aus diesem Grund extra vorab beim VK angerufen. Dort meinte man, dass das Board zu ihnen gesandt werden sollte. Von den Kosten wußte ich da noch nichts, das haben sie mir dann knapp 'ne Woche, nachdem sie das Board hatten, per Mail mitgeteilt. Und an der Stelle finde ich es eben nicht so schick, dass mir bei einem defekten Artikel, dessen Defekt nicht ich verursacht habe, Versandkosten auferlegt werden, die sich vermutl. mittlerweile dem Neupreis nähern. Woher diese Kosten kommen, weiß ich bei dem Rumgeschicke auch; ich hätte sie gern vermieden. Aber das ist wohl ein anderes Thema.

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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