Hallo zusammen!
habe folgendes Problem:
am vergangenen Freitag habe ich von einem Privatverkäufer ein Motorrad gekauft.
Wurde gestern von einer Werkstatt durchgecheckt und dabei folgende Mängel festgestellt:
Luftfilter defekt
Radlager hinten defekt
Federbeinlager zu großes Spiel
Vergasereinlaßmembranen abgeplatzt=undicht
Ein gravierender Mängel dabei: die hintere Felge ist angebrochen!
im Kaufvertrag wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen!
Nun meine Frage:
Besteht meinerseits das Recht auf eine Minderung des Kaufpreises oder besteht die Möglichkeit das Krad innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben??
Vielen Dank im Voraus
MfG Marko
erheblicher Mängel nach Motorradkauf/Preisminderung?Rückgabe?
27. Oktober 2005
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Frage vom 27. Oktober 2005 | 00:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
erheblicher Mängel nach Motorradkauf/Preisminderung?Rückgabe?
#1
Antwort vom 27. Oktober 2005 | 09:05
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Doppelposting - Bitte im Autoforum nachsehen.
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