erheblicher Mängel nach Motorradkauf/Preisminderung?Rückgabe?

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Barker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
erheblicher Mängel nach Motorradkauf/Preisminderung?Rückgabe?

Hallo zusammen!

habe folgendes Problem:

am vergangenen Freitag habe ich von einem Privatverkäufer ein Motorrad gekauft.
Wurde gestern von einer Werkstatt durchgecheckt und dabei folgende Mängel festgestellt:

Luftfilter defekt
Radlager hinten defekt
Federbeinlager zu großes Spiel
Vergasereinlaßmembranen abgeplatzt=undicht

Ein gravierender Mängel dabei: die hintere Felge ist angebrochen!

im Kaufvertrag wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen!

Nun meine Frage:
Besteht meinerseits das Recht auf eine Minderung des Kaufpreises oder besteht die Möglichkeit das Krad innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben??

Vielen Dank im Voraus

MfG Marko




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Doppelposting - Bitte im Autoforum nachsehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.631 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.