falscher kauf bei ebay - kann ich zurücktreten?

31. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
r4echer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
falscher kauf bei ebay - kann ich zurücktreten?

ICh habe letze woche ein handy von einem freund verloren und muss es natürlich erstatten. Ich hab leider das falsche modell ersteigert und möchte jetzt zurücktreten. Der Verkäufer ist privat glaube ich. Hab ich da eine Chance zurückzutreten oder muss ich den Artikel nehmen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

UU können Sie den Kaufvertrag wg. Irrtums nach § 119 BGB anfechten. Allerdings müssten Sie dann ggf. mit Schadenersatzansprüchen des Verkäufers nach § 122 BGB rechnen. Am einfachsten wäre es daher vermutlich, wenn Sie das Handy abnehmen und es danach selbst wieder bei ebay versteigern (oder versuchen, sich mit Ihrem Freund dahingehend zu einigen, dass er auch das ersteigerte Handy als Ersatz akzeptiert!).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
r4echer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Am einfachsten ist es, den ebay-Verkäufer anzuschreiben und ihm Rücktritt gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung vorzuschlagen. Hab ich im Laufe der Jahre mehrfach gemacht und hat immer funktioniert. Besser als erst kommen lassen, auch noch das Porto zu zahlen und dann selber wieder verkaufen wollen.

HDT

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