falsches Autoradio eingebaut worden

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
falsches Autoradio eingebaut worden

Hallo,

mein Bruder hat sich in dem Honda-Autohaus (wo er auch das Auto gekauft hatte) ein neues Radio einbauen lassen.

Er bezahlte, als er ins Auto einstieg dann die große Enttäuschung, es war das falsche Radio...

Angeblich wäre das andere ein Auslaufmodell gewesen und hätten nur noch eins als Vorführradio übrig. Er dachte es wäre ok ein anderes einzubauen.

Ich finde das eine Frechheit, da hätte die Werkstatt ja mal anrufen können, oder spätestens als er das Auto hingebracht hat sagen können ob sie das andere einbauen können!

Jetzt wollen sie uns nur einen Gutschein geben, wenn sie das Radio wieder ausbauen.
Mit der Werkstatt hatte ich auch schonmal ein Problem, sodass wir da jetzt nie wieder das Auto hinbringen.
Deshalb bringt uns auch der Gutschein nichts!

Ich habe mal gelesen das man Gutscheine nicht annehmen muss?!
Wir wollen das Geld für das Radio ausgezahlt bekommen, und wir holen uns selber ein Radio und lassen es dann einbauen.


Haben wir das Recht, das Geld für das Radio ausgezahlt zu bekommen? Noch dazu wo es ja nicht das Radio ist was er wollte!
Wenn ja, wie können wir das durchsetzen???

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Händler hat das Recht nachzubessern.
Ist er dazu nicht in der Lage, muß er das Radio gegen
voller Kaufpreiserstattung zurück nehmen, oder
einen Preisnachlass gewähren. Der Kunde hat das Wahlrecht, nicht der Händler.

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#2
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke!

Das denke ich auch, da er ja vorher bescheid geben hätte können, und das Radio was bestellt werden sollte ja anscheinend nicht bestellbar ist. Dürfte es ja kein Problem sein wenn wir uns ein neues Radio aussuchen was sie dann einbauen.

Und da es ja das Verschulden der Werkstatt ist, denke ich ist auch der Gutschein nicht zulässig.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wie lautet der Werkstattauftrag bzw. was ist davon nachweisbar?

Steht auf dem Werkstattauftrag nur "Austausch Serienradio" wirds ggf. etwas schwierig, steht dort "Austausch Serienradio gegen Radio XYZ Model 12345" dann ists einfacher seiner Ansprüche durchzusetzen wenn man den zivilrechtlichen Weg (Anwalt, Klage...) gehen muss.

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