garantie von privat?

30. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
francodn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
garantie von privat?

hallo zusammen!
wollte nur fragen wie es eigentlich ausssieht,mit der garantie von privat.
bin ich als privatverkäufer wirklich verpflichtet garantie zu leisten?
wie wird das im gesetz geregelt?
ich dachte immer nur gewerbetreibende müssen garantie leisten.
und wie haltbar ist der zusatz:unter ausschluß jeglicher garantieleistungen?
danke wenn mich einer belehren könnte
mfg francodn

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Vorweg: es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung". Gewährleistungsrechte sind die im Gesetz bestimmten Rechte, die zB dem Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache gegen den Verkäufer zustehen - diese sind für den Kaufvertrag in den §§ 434 ff BGB geregelt.
Von Garantien spricht man dagegen, wenn zB ein Verkäufer dem Käufer (über den Umfang der gesetzlich geregelten Gewährleistungsrechte hinaus) weitere Garantiezusagen macht. Ein Beispiel sind die Zusagen diverser Autohersteller, eine bespw. 12-jährige Garantie gegen Durchrostung zu gewähren. Dazu verpflichtet das Gesetz die Hersteller nicht, trotzdem geben sie (zur Stärkung ihrer Wettbewerbssituation etc) dem Kunden diese freiwilligen Zusagen - eben Garantien.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: grds. sind die Gewährleistungsrechte des Käufers wie gesagt gesetzlich festgeschrieben. Allerdings gilt (zumindest für den Kauf von Privat) noch in weitem Maße der Grundsatz der Vertragsautonomie, der besagt, dass die Vertragsparteien grds. auch vom Gesetz abweichende Regelungen - zB im Hinblick auf den Ausschluß gesetzlicher Gewährleistungsrechte - treffen können. MaW: Beim Kaufvertrag unter Privatleuten können Sie grds. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen - aufgrund der oben gemachten Ausführungen wäre dann aber die Formulierung "...unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistungsrechte..." vorzugswürdig.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Ich_kriesch_zuviel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mich mal jemand aufklären was der Ausschluss der Gewährleistung bringen wird? Ich dachte immer auch unter Verbrauchern wäre § 444 BGB gültig. Demnach kann man sich als Verkäufer nicht auf den Ausschluss der Gewähleistung berufen, wenn man den Mangel arglistig verschwiegen hat . Man muss also trotzdem dafür geradestehen. Was bringt also der Ausschluss der Gewährleistung überhaupt?

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Gewährleistung:

Beispiel:
Ich verkaufe mein Fernsehgerät. Es ist tadellos, und auch beim K läuft dieses Fernsehgerät das erste halbe Jahr tadellos.

Plötzlich funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. -> Ein Gewährleistungsfall tritt ein.

Ohne Gewährleistungsausschluss müsste auch ein privater Verkäufer nun den defekt reparieren lassen, wie wenn er ein gewerblicher VK wäre.

Mit dem Gewährleistungsausschluss signalisert der VK, dass er diese Reaparatur jedoch nicht übernimmt.

-> § 444 BGB sagt lediglich, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt der Übergabe in Form und Umfang seiner Beschreibung haftet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Genau.
Das mit dem "arglistig verschweigen" liegt dann vor, wenn der VK den Mangel bereits kannte und nur darauf gehofft hat, er würde nicht entdeckt werden - beispielsweise wenn ein Unfallwagen als "unfallfrei" verkauft wird und das erst nach einem Jahr bei der ersten Inspektion herauskommt.

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