gesetzl. Gewährleistung

8. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alltags-J
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
gesetzl. Gewährleistung

Hallo!

Wir haben vor einem Jahr einen Kinderwagen gekauft. Nun zeigt dieser erhebliche Mängel auf: Verdeck klemmt usw.

Haben wir, wenn wir nun zum Händler gehen, einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel nach der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung?

Vielen Dank im Voraus!


Beste Grüße
Alltags-J


-- Editiert von Alltags-J am 08.03.2005 22:39:55

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

(1) wenn auf dem Kinderwagen eine Garantie läuft, dann ja.

(2) Wenn der Mangel schon bei Übergabe der Sache vor einem Jahr bestanden hat, dann können Sie diesen auch durch Ihre Gewährleistungsrechte beheben lassen. Doch dieses wird schwer zu beweisen sein.

Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt werden Sie die Kosten für die Reparatur tragen müssen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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