Hallo!
Folgendes Problem:
Ich habe einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate. Da der Händler für mich schwer zu erreichen ist, will ich die Ansprüche direkt beim Hersteller geltend machen. Dieser wies mich aber darauf hin, dass ich bei ihm nicht die volle Gewährleistung habe und mit einer geminderten Rückerstattung des Kaufpreises rechnen muss. Das wäre rechtlich so geregelt.
Da habe ich mich gewundert, weil ich solche Probleme mit anderen Herstellern noch nie hatte. Ist dem wirklich so? Letzendlich sollte es doch egal sein, weil der/die (Zwischen-)Händler die Fälle ja auch irgendwann über den Hersteller abwickeln.
Oder liegt es daran, dass die Waren komplexere Wege gehen. Im konkreten Fall ist der "Hersteller" Esprit.
Vielen Dank für alle Infos!
Stefan.
gesetzl. Gewährleistung beim Hersteller
28. September 2006
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Frage vom 28. September 2006 | 09:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzl. Gewährleistung beim Hersteller
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. September 2006 | 10:15
Von
Status: Weiser (17407 Beiträge, 5952x hilfreich)
Gewährleistung hast du bei deinem Verkäufer, nicht beim Hersteller. Wenn dieser sich auf die Übernahme der Gewährleistung einlassen sollte, dann geschieht dies nur aus Kulanz.
Viele Grüße, Michael
#2
Antwort vom 30. September 2006 | 12:51
Von
Status: Senior-Partner (6093 Beiträge, 947x hilfreich)
Da hat micbu vollkommen recht. Ich frage mich allerdings, ob Esprit denn keine Grantie auf seine Produkte gibt. Die könntest du dann selbstverständlich beim Hersteller in Anspruch nehmen.
Und jetzt?
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