gewährleistung bei fest verbundenen sachen?

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
supermonteur
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)
gewährleistung bei fest verbundenen sachen?

hallo, wir renovieren zur zeit unser badezimmer. am wochenende haben wir fliesen gekauft und diese auch direkt verlegt. nun ist uns aufgefallen, dass nach dem abwischen die komplette farbe der borde abgeht! die frage ist nun-was mach ich? alles wieder rausreissen ist unmöglich (bereits verfugt)... wie sehen meine möglichkeiten aus an den baumarkt heranzutreten? vielen dank für eure hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Na ja,eine Kachel müssen Sie schon zeigen können.

Rufen Sie doch im Baumarkt an und fragen wie Sie den Sachmangel nachweisen können.

Bei "Geld zurück" oder Tausch wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben als die Kacheln zu entfernen, wie gesagt, erstmal mit Einer reklamieren.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auch eine farbige Kachel muss natürlich wischfest sein.
Der Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet. Neben einer mängelfreien Lieferung hat der Käufer auch das Recht, Schaden- und Aufwendungsersatz zu fordern.
Nachdem die Mängelrüge erteilt wurde, sollte der Verkäufer schriftlich per Einschreiben aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist die schadhaften Kacheln incl. der dafür notwendigen Handwerksarbeiten auszutauschen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Muss der Baumarkt jetzt nach Hause zum Kunden,die Kacheln entfernen und Neue einsetzen?

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sollte es sich (was nach der Schilderung wahrscheinlich erscheint) um einen Sachmangel handeln, dann hat der Verkäufer gem. § 439 II BGB die im Rahmen der Nachbesserung anfallenden Kosten zu tragen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
supermonteur
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für die antworten! ich werde mich heute mal bei dem baumarkt informieren, wie das weiter geht. ich hoffe die stellen sich nicht quer! habe die sachen aus einem baumarkt, der mit günstigen preisen wirbt aber dafür keinen service, beratung etc. bietet. da ist es immer schwer einen geeigneten ansprechpartner zu finden...

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Supermonteur: das ist ja auch der Grund warum die so billig sind, bin allerdings auch gespannt was der Baumarkt sagt wenn Sie ihn zur Mängelbeseitigung bei Ihnen zuhause auffordern.

Für micht stellt sich hier immer noch die Frage, wo war der Erfüllungsort?

Im Baumarkt oder bei Ihnen zuhause?

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#8
 Von 
supermonteur
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

keine ahnung wo der erfüllungsort ist, wieso ist das wichtig?
die borde ist komplett montiert, ich kann mit keiner einzelnen fliese dahin gehen! entweder die begnügen sich mit fotos oder es muss halt einer zu mir kommen!!!

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wie gesagt, erzählen Sie das dem Baumarkt, ich bin ganz ehrlich gespannt ob der Baumarkt in Ihrem Sinne reagiert.

Ansonsten ist der Erfüllungsort bei beweglichen Sachen in der Regel der Laden, das heist das die Transportkosten bei Nachbesserung nur bis zum Erfüllungsort gezahlt werden.

lili

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