gültiger Kaufvertrag bei Zeitungsabo???

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mirar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gültiger Kaufvertrag bei Zeitungsabo???

Hallo zusammen,

ich habe ein riesiges Problem.
Vor Monaten erhielt ich einen netten Anruf von einem Unternehmen, das mir ein Zeitungsabo für einen unglaublichen Preis angeboten hat. Da es sehr interessant war, habe ich vorgeschlagen, mir vorab Infos darüber zu schicken. Meine Bankverbindung wollte man allerdings auch direkt haben. Man sagte mir, dass es dadurch keine Probleme geben wird und nichts abgebucht wird, solange ich mich nicht dafür entschieden habe.
Tage später flatterte mir allerdings schon die erste Ausgabe des Abos ins Haus. Es kam keine Info über das Produkt. Gleichzeitig wurde versucht von meinem Konto Geld abzubuchen, was aber mangels Deckung schief ging.
Mittlerweile schreibt mir regelmäßig ein Inkassounternehmen und behauptet, der Vertrag sei rechtens und wirksam geworden, weil ich nie widersprochen habe und droht nun das Geld per Gericht einzuklagen.
Ist das alles rechtens??? Habe ich als Käufer keine Chance etwas zu unternehmen????

Für Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar
Gruß
Steffi

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Kenn ich, statt infos flattert gleich Ware ins HAus. Ich hoffe du hast die Zeitschrift noch? Wenn nicht auch nicht schlimm.

1. Man gibt NIEMALS! seine Bankverbindung, aus welchen Gründen auch immer, über Telefon an solche Unternehmen ab!!

So ;)

2. Ich gehe mal davon aus, dass in dem Brief vom Inkassobüro die Anschrift des Unternehmens steht? Das Unternehmen darauf hinweisen, dass du nie ein Abo abgeschlossen hast und dass die Ware bei dir zur Abholung bereit liegt, wenn du sie noch hast!
3. Inkassobüro ignorieren.

Da du nie ein Abo abgeschlossen hast, die müssen das erst mal beweisen, kann dir das Unternehmen nichts. Die Ware wie gesagt, können sie bei dir wieder abholen. Du bist nicht verpflichtet sie wieder zurück zu schicken, geschweige denn sie aufzubewahren. Unerwünscht dürfen Unternehmen keine WAren an Privatleute versenden!
Und zum Inkassobüro... die können eh nichts machen ausser dich mit Papier vollzudonnern.
Das Inkasso müsste, um die Forderungen einzuklagen, die Forderung von dem Unternehmen abkaufen. Das würden die nie machen, also müsste dich das Unternehmen verklagen. Das werden die auch nicht machen, da sie keine Beweise haben, dass ein Vetrag geschlossen wurde.

Und noch was.... wenn die wieder Geld abbuchen sollten, wieder zurück holen!

Sollte das so nicht richtig sein, bitte ich um aufklärung. Anders mach ich das nämlich auch nicht :)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Alles ist richtig.
Unbestellte Waren von geringem Wert (Zeitschriften usw.): lesen und entsorgen.
Wertvollere Artikel: je nach Wert angemessene Zeit aufbewahren, evtl. Frist zur Abholung setzen, danach gehen sie in deinen Besitz über.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

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