gültiger Kaufvertrag die 158.

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb378483-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gültiger Kaufvertrag die 158.

Hallo,

Ich bin jetzt auch in der misslichen Lage wo ich Euren Rat brauche. Im Internet habe ich 2 Elektrogeräte bestellt für insgesamt 786,78EUR. Als Zahlart habe ich Vorkasse ausgewählt. In der Bestellbestätigung wurde ich auch zur Zahlung angewiesen mit dem Zusatz, dass die Artikel nach Zahlungseingang versendet werden. dies war am Sonntag, ich ahbe das Geld auch unverzüglich angewiesen. Am Montag abend bekomme ich eine Email, das die Preise falsch ausgezeichnet Waren und ich die Artikel zu einem Vorzugspreis von jewels 1216 Euro bekommen könnte. Ich habe dazu im Internet einen Fall gesehen, allerdings von 2005, der besagt, dass im Falle einer Zahlungsaufforderung in einer Bestätigungsemail, inklusive der Auflistung der Ware und der Kontoverbindung ein Kaufvertag zustandekommt. Ist dem noch so oder verlasse ich mich da auf alte Kamellen? Logischerweise ist in der Email auch der Ausschluss eines Zustandekommens usw enthalten:

Sehr geehrter Kunde,

Sie haben bei Ihrer unten aufgeführten Bestellung als Zahlungsart "Vorkasse" ausgewählt. Wir bitten Sie den zu zahlenden Betrag unter Angabe der Referenznummer auf folgendes Konto zu überweisen.

XXX GmbH

Sparkasse XXX
Konto-Nr:
BLZ:
IBAN:
BIC (SWIFT CODE):

Referenznummer: order_30192

Der Versand der Artikel erfolgt nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto


Details zu Ihrer Bestellung
Rechnungsanschrift
Herr
Robert xy
xy 26
Deutschland


Menge Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
2 LG € 395,89 € 791,78


Summe Warenkorb: € 791,78
Gutschein(e): € -5,00
Versandkosten: € 0,00
Transaktionsgebühren € 0,00
Zu zahlender Betrag: € 786,78
inkl. 19% MwSt. € 149,49




Sehr geehrter Herr xy

Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben Ihre Bestellung in unserem Shopsystem gespeichert und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Den Status Ihrer Bestellung können Sie unter "MEIN KONTO" im Login-Bereich auf unserer Website unter http://www.Xyz.de/cc_login.aspx verfolgen. Sollten Sie während des Bestellvorgangs kein Kennwort angegeben haben, registrieren Sie sich bitte mit der in der Bestellung angegebenen Email-Adresse um eine Übersicht über Ihre Bestellungen zu erhalten.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Bestellung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon: +49 (0)
Telefax: +49 (0)


Die Angaben über Preise und Ausstattungen sowie sonstige Inhalte dieser Website haben nur in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Sie stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Alle Verkäufe erfolgen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mediadeal GmbH. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Auf den Abbildungen werden auch optionale Extras gezeigt, die in der Standardausstattung nicht enthalten sind. Diese Email wurde automatisch vom System versandt und stellt keine rechtsgültige Auftragsbestätigung dar. Die Auftragsbestätigung (ggf. mit Ihren Zahlungsinformationen) erhalten Sie per Email oder durch Lieferung der Ware. Achtung: Bitte prüfen Sie anhand der in dieser Email enthaltenen Produktbeschreibung, ob die bestellten Produkte Ihren Anforderungen entsprechen. Dieses gilt insbesondere, wenn sie über eine Preisvergleichsplattform auf unsere Angebote gekommen sind.


Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hilfe.

MfG

Robert

-- Editiert fb378483-3 am 26.11.2013 18:03

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Es besteht/bestand wohl ein gültiger Kaufvertrag, der aber ebenso wirksam angefochten wurde, also eigentlich nicht mehr besteht. Die Sache ist wahrscheinlich erledigt, du hast keine Ansprüche gegen den Händler.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

sehe ich auch so, der KaufV wurde wirksam vom VK angefochten, damit ist die Sache durch. Natürlich hast du dein Geld zurückzubekommen, mehr aber auch nicht.

Wahrscheinlich war dir der Irrtum denke ich schon bei Kauf klar gewesen, somit wäre sogar nichtmal ein KV entstanden...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen