günstigere Rechnung als tatsächlicher Preis

28. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
JaNe-isklar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
günstigere Rechnung als tatsächlicher Preis

Folgendes ist mir passiert:
Ich hab mir Winterkompletträder zum neuen Auto gekauft, beim Autohändler. Ich hab ein Handschriftliches Angebot bekommen, auf dem steht:
WR auf Stahl, 4x 108€ = 432€
Ohne Größenangabe, keine Marke, kein Hersteller, nichts.

Als ich das Auto abgeholt habe, waren die WR schon montiert und die SR lagen schön verpackt im Kofferraum. Die Rechnung wurde mir ausgehändigt und auf der Reifenrechnung steht 410€. Bestellnr: xyz von Hersteller Pirelli. Dacht ich mir, Dankeschön einen kleinen Rabatt bekommen und habe diese Rechnung bezahlt. Stimmte auch mit den aufgezogenen Rädern überein. Und sonst hab ich mir nichts weiter dabei gedacht.

3 Tage später bekomme ich einen Anruf mit der Frage, ob ich denn meine WR schon auf dem Fzg habe. Dies habe ich bejaht. Wurde mit OK quittiert, verabschiedet und aufgelegt. Ein paar Minuten später nochmal ein Anruf, da wäre ein Fehler unterlaufen und die WR würden mir nicht gehören. Wann ich denn Zeit hätte um zum Reifenwechseln zu kommen, und ich solle doch nicht soviele KM drauf fahren.

So, dann hab ich mir übers Wochenende die WR-Angebote von dem Händler aufgerufen und festgestellt, dass die für 108€ (aus dem Handschriftlichen Angebot) die billigsten für mein Fzg sind. Und eine ganz andere Bestellnummer (321), eine andere Größe haben und von einem anderer Hersteller (Hankook) sind. Die Angebotsnummer xyz von Pirelli aus dem Prospekt stimmt mit meiner Rechnung überein. Da kostet aber das Stück 154€ und nicht umgerechnet 102€.

So, was soll ich nun Tun?
Muß ich die Differenz bezahlen?
Oder die Kompletträder tauschen lassen?
Oder hat der Händler das Nachsehen, da er einen Fehler gemacht hat?
Ein wenig hat er schon das Nachsehen, da ich ja auch mit den Reifen gefahren bin (400 KM), als neu kann er die nicht mehr Verkaufen.
Besteht der Händler auf dem Tausch der Räder, muß ich dann meine Zeit „Opfern" um seinen Fehler auszubügeln oder kann ich sagen: Tausch ja, aber dann holt ihr das Auto an meiner Arbeitsstelle und bringt es Abends wieder zurück?
Oder, Oder, Oder???

MfG
JaNe is(un)klar


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Oder, Oder, Oder???



So viele Oders gibt es da nicht.

Der Verkäufer hat dir eine höherwertige Sache geliefert, als er eigentlich wollte.

Auch wenn das komisch klingt, das ist ein Sachmangel, höherwertiges aliud. Mängelrechte hast aber nur du als Käufer, nicht der Verkäufer. Wenn du die nicht geltend machst und unbedingt die billigeren Reifen willst, kann der Verkäufer zunächst nichts tun.

Die Reifen "gehören" dir auch, du bist Eigentümer geworden. Der Verkäufer kann das aber anfechten, das hat er wohl auch unverzüglich gemacht, nachdem es auffiel, "... da wäre ein Fehler unterlaufen".

Das führt dann dazu, daß du die "guten" Reifen wieder herausgeben, er dir die Richtigen liefern muss.

Dabei darf dir kein Aufwand und kein Schaden entstehen, Austauschort ist vor deiner Tür. Wie der Händler das macht, ist sein Problem. Du musst weder auf das Auto verzichten, noch es bei ihm vorbeibringen.

Sinn macht das aber nicht, die Reifen sind jetzt gebraucht, Fahrt-, Lohn-, Montagekosten die dem Verkäufer entstehen werden, da bleibt von den 200 EUR Mehrwert wohl nichts übrig, zumal das vom Endverkaufspreis abgeleitet ist.

Also, Ja, wenn er das partout will, darf er die Räder unter den o.g. Bedingungen tauschen, Sinn macht das aber nicht.

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-- Editiert asap am 29.10.2013 00:24

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#2
 Von 
JaNe-isklar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Der Händler hat jetzt doch die Reifen getauscht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Und wie ist das alles abgelaufen, wenn ich fragen darf?

Ist er vorbeigekommen?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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