hallo,
mein bruder (17jahre) hat sich heimlich vor 6 monaten ein neues handy gekauft, welches jetzt kaputt ist, der verkäufer möchte es nicht auf garantie reparieren bzw. umtauschen da es geöffnet und angeblich hingefallen sei.
hab ihn darauf angesprochen und gesagt das der vertrag "schwebend unwirksam" sei,da es unsere eltern nicht wissen.
muss der verkäufer das handy zurück nehmen wenn unsere eltern das verlangen würden?
-- Editiert von Kamicollo am 29.01.2005 16:22:30
handykauf->minderjähriger->keine Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



1. Nachweislich, wenn noch rechtzeitig und möglich , den Verkäufer innerhalb der 6Monatefrist
zur Gewährleistung auffordern - wegen der Umkehrung der Beweislast danach ! ( Einschreiben ! )
2. Der Vertrag ist tatsächlich schwebend unwirksam - > mit den Eltern reden !
= > Verkäufer zur Rückabwicklung auffordern
- > Verbraucherzentrale hilft kostengünstig - Taschengeldpreis !
War das mit dem Widerruf durch die Eltern nciht so, dass der entstandene Schaden ersetzt werden muss? Und wenn der 17jährige das Handy fallen lässt und es dadurch kaputt geht, ist das wohl nicht dem VK anzulasten.
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Der 17-jährige haftet nicht wegen Verletzung von Vertragspflichten, weil ja kein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wenn die Eltern nicht einwilligen und der sog. "Taschengeldparagraph" nicht eingreift.
Also haftet der 17-jährige nur beschränkt nach §§ 823 ff. BGB
. Die Schuld an dem Schaden muß ihm nachgewiesen werden.
Gruß
Harry!
Was aber bei einem Sturzschaden nicht schwer sein sollte.
danke erst mal für die antworten.
der schaden ist eigentlich gering,könnte auch ein materialfehler sein, nur das dumme ist das mein bruder hat es gesagt das es ihm hingefallen ist als der verkäufer meinte das das handy "aufgemacht" worden ist.
aber dieser fehler kann durch ein hinfallen gar nicht passieren.
werde am montag bzw. kommende woche dahin fahren, mit einer vollmacht von unseren eltern und das handy zurück geben.
was mache ich wenn der verkäufer sich auf stur stellt?
Und jetzt?
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