Hallo liebe Mitglieder,
bei meinem 16 Monate alten iPhone geht das WLAN nicht mehr. Durch ein Gutachten welches von mir beauftragt wurde, ist nachgewiesen worden, dass der Defekt nicht durch mich verursacht wurde und es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war. Ohne das Gutachten hätte ich das Gerät gar nicht erst reklamieren können, da auf die 12 Monate Garantie
von Apple hingewiesen wurde.
Mein Händler (GmbH) hat mir nun gesagt, dass sie noch nie vorher so einen Fall hatten und das Gerät mit dem Gutachten an ihren Distributor gesendet wird und die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann. Auch wurde mir gesagt, dass die Kosten für das Gutachten (130€) nicht erstattet werden. Warum muss ich auf deren Lieferanten warten? Ich hab doch nicht bei dem Lieferanten gekauft sondern bei dem Händler?!
Mein Fragen:
1. Ist die Bearbeitungszeit zumutbar und muss ich sie akzeptieren?
2. Bleibe ich auf den Kosten für das Gutachten sitzen?
3. Kann es sein, dass das Gutachten abgelehnt wird oder es nicht akzeptiert wird, obwohl es ein offizielles Gutachten ist?
Ich bin gespannt auf Eure Rückmeldung.
Danke und viele Grüße!
iPhone 16 Monate alt, keine Garantie mehr, Gewährleistung mit Gutachten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein Gutachten kann jeder erstellen - der Briefträger genau wie der Präsident vom Hühnerzuchtverein.
Da es für 130 EUR kein qualifiziertes Gutachten für solche Probleme gibt, wäre die spannende Frage wer das erstellt hat.
Zitat1. Ist die Bearbeitungszeit zumutbar :
Ja.
Man muss das Gerät einsenden, dann richtig prüfen und dann kommt das eventuell reparierte Gerät wieder zurück - das dauert.
Zitatund muss ich sie akzeptieren? :
Nö.
Zitat2. Bleibe ich auf den Kosten für das Gutachten sitzen? :
Ja. Die Beweislast liegt bei Dir.
Und für so ein "Wertlos-Gutachten" wie Deines müsst der Verkäufer sowieso nichts zahlen.
Zitat3. Kann es sein, dass das Gutachten abgelehnt wird oder es nicht akzeptiert wird, obwohl es ein offizielles Gutachten ist? :
1. ja, kann passieren.
2. wer hats denn erstellt? TÜV?
Danke für deine Meinung.
Vielleicht muss ich dazu sagen, dass es ein Kurzgutachten ist. Erstellt wurde es von https://www.smartphone-gutachter.de
Als "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen. Da es bei vielen oder eher allen großen Providern akzeptiert wird.
Naja, aber warum muss ich für die Kosten aufkommen, wenn es doch positiv für mich ausfällt und ich einen Schaden habe der nicht durch mich entstanden ist und der Händler sogar ein Gutachten verlangt damit er das Gerät überhaupt annimmt?
Es ist doch ähnlich wie hier:
https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2014/05/wer-zahlt-gutachter.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAls "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen. :
Naja, diese Aussage
Zitates mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war :
ist im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung so weich wie ein überreifer Camembert.
Deshalb ist es ein "Wertlos-Gutachten".
Es mag aber sein, das man auch hier Glück hat, und die das im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung anerkennen. Dann müssten sie die Kosten des Gutachtens auch erstatten.
Nur wenn die aus "Kulanz" reparieren, wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
So wie ich die kenne, wird zu 99% das letztere eintreten.
.
-- Editiert von fb367463-2 am 30.05.2018 00:30
ZitatAls "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen. Da es bei vielen oder eher allen großen Providern akzeptiert wird. :
Solche Gutachten haben rechtlich null Beweislast, zumal es Parteigutachten sind.
Zitatdass der Defekt nicht durch mich verursacht wurde und es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war. Ohne das Gutachten hätte ich das Gerät gar nicht erst reklamieren können, da auf die 12 Monate Garantie von Apple hingewiesen wurde. :
Das hohe Wahrscheinlichkeit ist wie schon oben genannt keine verwertbare Aussage. Für 130€ kann man kein Gutachten erhalten, welches nicht angreifbar ist.
Und zum Reklamieren braucht man gar kein Gutachten, für die Geltendmachung eines Sachmangel reicht ein Schreiben aus, um den Händler in Verzug zu setzen, wenn er die Annahme verweigert.
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