ich wurde ineinem handy laden nicht richtig beraten

31. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2019 14:45:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ich wurde ineinem handy laden nicht richtig beraten

ich war am 27.12.18 in einem Laden und wollte meinen Handyvertrag verlängern, das war auch ok. Der Verkäufer
redete die ganze Zeit auf mich ein, da ich 74 Jahre bin und nicht gut sehen kann und machte bot mit einen kompletten Vodafonvetrag an, und heftete die Handyverlängerung und das Vodaangebot zusammen. Abend zuhause zeigte ich einer Freundin und mir war klar, mich hat der Verkäufer überm Tisch gezogen. Nächsten Tag bin ich nochmal zu dem Laden gefahren und bat den Verkäufer, den Wiederruf einzuleiten, da ich mit Vodafon telefoniert habe, sagten sie mir der Laden muß den Widerruf einleiten weil es ein Ladenkauf war. Der Verkäufer tippte eine Sekunde auf einen Kopf am PC und bat um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs, das verneinte er sehr energisch.
Ich habe Vodafon angerufen und man riet mir dort einen Brief an Vodafon Kabel beschwwerdemanagement zu schicken, das habe ich per Einschreiben Rückschein gemacht.
Da ich eine kleine Rente habe, würde das Vodafonpaket meinen finanziellen Rahmen sprengen. hat noch jemand eien RaT für mich?

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Verlängert sich dein Vertrag denn nicht automatisch, wenn du vorher nicht kündigst?

Zitat (von rennpferd1):
und heftete die Handyverlängerung und das Vodaangebot zusammen.
Das Angebot?
Hast du denn im Laden den Vertrag unterschrieben?
Zitat (von rennpferd1):
sagten sie mir der Laden muß den Widerruf einleiten weil es ein Ladenkauf war.
Meines Wissens gehts beim Ladenkauf nicht.

Du fragst, nachdem du alles schon gemacht hast. Jetzt abwarten, was man dir antwortet.
Hoffentlich hat dir bei der Formulierung der Beschwerde jemand geholfen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

[QUOOTE]Der Verkäufer redete die ganze Zeit auf mich ein, da ich 74 Jahre bin und nicht gut sehen kann und machte bot mit einen kompletten Vodafonvetrag an, und heftete die Handyverlängerung und das Vodaangebot zusammen.
Es spielt keine Rolle wie alt du bist - wenn du den Vertrag im Laden unterschrieben hast, dann "gilt" dieser. M.E. gibt es kein (gesetzliches) Widerrufsrecht.

Zitat:
Da ich eine kleine Rente habe, würde das Vodafonpaket meinen finanziellen Rahmen sprengen.

Sorry, aber dann hättest du den Vertrag nicht unterschreiben dürfen.

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es ist (mit Recht) eine Meinung im Vordringen befindlich, wonach einem auch bei Handyverträgen im Laden ein Widerrufsrecht zustehen kann, wie bei einem Verbraucherdarlehen. Das heißt, ua muss dabei ein Gerät "gekauft" werden, das einen Wert von mindestens 200 Euro hat; dieses wird durch den Mobilfunkvertrag praktisch finanziert.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Es ist (mit Recht) eine Meinung im Vordringen befindlich...

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Was liegt an? Falsche Formulierung?^^ Bin immer offen für Fragen :D

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Stichwort "Finazierung" / "verbundene Verträge".

Das geschilderte geht schon stark in Richtung arglisitige Täuschung / Betrug.
Jetzt würde ich erst mal abwarten, was Vodafone sagt und eventuell dann noch eine Strafanzeige hinterherschieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stichwort "Finazierung" / "verbundene Verträge".

Das geschilderte geht schon stark in Richtung arglisitige Täuschung / Betrug.
Jetzt würde ich erst mal abwarten, was Vodafone sagt und eventuell dann noch eine Strafanzeige hinterherschieben.


Sehe ich ähnlich

Zitat (von Droitteur):
Es ist (mit Recht) eine Meinung im Vordringen befindlich


Watt??

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist (mit Recht) eine Meinung im Vordringen befindlich

[Harry-Translate on]
Die gängige Rechtsprechung ändert sich gerade, hat sich aber noch nicht an allen Gerichten durchgesetzt.
[/Harry-Translate off]


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Danke Harry :D

Anscheinend also wirklich an der Formulierung gestoßen^^ Ist in der Juristerei gängig; nicht zuletzt, um Kritikern vorzugreifen bzw auch gut gemeint einzuräumen, dass es natürlich auch anders gesehen werden kann (und konnte).

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