Hallo zusammen,
ich hatte mir ein Laptop gekauft, dessen Display innerhalb der Garantiezeit nicht mehr richtig funktionierte. Dieser wurde dann 3 x mal eingeschickt und ohne repariert zuwerden zurück geschickt!!! Anstatt einen neuen Display dran zumachen, haben die Herren die Festplatte ausgetaucht. Unzählige Telefonate haben nicht geholfen, dann habe ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Der hat dann den Hersteller angeschrieben, um vom Kaufvertrag zurück zutretten. Das geht schon seit Nov. 2008!!! Und dann fragt mich mein Rechtsanwalt, ob ich mit 400 Euro einverstanden bin!?! Ich habe dafür über 1100 Euro bezahlt! Ich habe abgelehnt! Daraufhin habe ich einen anderen Rechtsanwalt angerufen, ihm die ganze Sache geschildert- Er antwortete: " Ich glaube Ihr Rechtsanwalt ist nicht richtig informiert" . Das blöde ist, ich habe Prozesskostenhilfe beantragt, ich bin Studentin und habe kein geregeltes Einkommen, sonst wäre ich schon bei einem anderen Anwalt. Ich bin Aufgrund meines Studiums auf einen Rechner angewiesen. Bitte helft mir, was kann ich machen?
Danke in Voraus!
inkompetenter Rechtsanwalt? Studentin in Not
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Mit so spärlichen Infos kann man dir hier nicht recht weiterhelfen. Was ist deine konkrete Frage? Anwaltswechsel bei Beratungshilfe?
Gegenfragen: wann wurde das Gerät gekauft? was ist tatsächlich an dem Gerät kaputt? Geht es hier um einen Fall innerhalb der Herstellergarantiezeit und du versuchst, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen, oder hast du den Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist in Anspruch genommen? Wie begründen sich die 400 EUR? Bietet das der Verkäufer oder der Hersteller des Gerätes an, und wenn ja, worfür?
Also,
ich würde gerne wissen, ob mir der gesamte Verkaufs/Einkaufspreis zusteht bzw. ob ich alles wieder bekommen kann, wie am Anfang vom Rechtsanwalt mir zugesagt wurde. Oder ob da eine Art Nutzungsgebühr abgezogen wird?
-Gekauft habe ich es im Oktober 2006.
-Im unteren Teil des Display´s gibt es eine Verdunkelung.
-Ja, innerhalb der Herstellergarantiezeit und ich bzw. mein Rechtsanwalt versuche/t den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen nach dem er den Hersteller angeschrieben hat.
-Wie die 400 € zustande kommen? -da soll eine Art Nutzung abgezogen werden.
(Ich habe es ca. 1,5 Jahre genutzt)
-Alles innerhalb der Garantiezeit bzw. Gewährleistungsfrist.
Danke!
Ich glaube hier kann man die Verdunkelung sehen:
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In dem Fall wäre eine Auszahlung von 400.-€ sogar gut, denn ab 6 Monaten mußt Du dem Lieferanten einen Fehler nachweisen, was schwierig wäre. Warum keine Reparatur erfolgte (max. 100.- für Hintergrundbeleuchtung) ist mir allerdings schleierhaft.
Oder sollten die 400.- als Nutzungsgebühr abgezogen werden? Das wäre dann ein noch besseres Geschäft. Und so blöde ist dann der RA nicht!
Die wollen mir 400€ geben und den Rechner behalten!!!
Was habe ich davon? Mit 400 € kriege ich kein gleichwertiges Gerät! und gleich über 700€ weniger! Es ist noch wie im neuen Zustand, mit den Folien drauf und sehr sauber gehalten. Kein Kratzer!
Ein Defekt entsteht, wenn es entsteht !?! Montagefehler o.ä. .
Und was ist mit dieser Neuregelung?
Der zweite Rechtsanwalt(Dr.!) hat mir gesagt, dass mir alles zusteht!!!
s.o. .
Aber trotzdem vielen Dank!
-- Editiert am 03.03.2009 19:32
Hab ich vergessen:
Die Festplatte, die ausgetauscht wurde,
"kratzt" bzw. ist sehr
laut gegenüber dem alten Zustand.
Meine Aufforderung es in den alten Zustand zurückversetzen
wurde abgelehnt!
Hier bin ich doch eindeutig im Recht, oder?
Und wie ist das mit der Garantie auf die Festplatte? Zwei Jahre ab Einbau?
Danke
Zu der Garantie: Siehe Garantiebedingungen. Da die Garantie freiwillig ist und keine gesetzliche Pflicht, kann der Hersteller die Garantiebedingungen selber festlegen.
Zu dem 'Dr.': Eine Promotion ist nicht unbedingt ein Gütesiegel.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken,
beziehst du das mit der Garantie auf die Festplatte??
Und wie sieht das aus, wenn ich Gewährleistungspflicht anstelle von Garantie schreibe??
Danke
Gewährleistung gibts nur, wenn Du nachweisen kannst, dass der Fehler von Anfang an da war. Also unmöglich in der Praxis. Das ist auch das, was Mr. Cool oben schon angesprochen hat.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Verstehe! super. danke.
War das der Grund , warum die nicht repariert haben?
und jetzt zu Festplatte eine kleine Erleuchtung- Bitte.
Danke
-- Editiert am 03.03.2009 20:19
Für mich sieht das nach erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten aus. Warum man keine Reparatur vorgenommen hat??? Keine Ahnung. Diesen Grund müßtest du uns eigentlich erklären können.
Das schlimmste - wenn es eine Hintergrundlampe ist, kann diese als Verschleißteil deklariert werden und Verschleißteile sind von der 24Monats-Gewährleistung ausgeschlossen. Und frage 2 Anwälte und du bekommst 3 Rechtsauffassungen
Als Pragmatiker würde ich das Gerät für 100-200.-€ reparieren lassen und dem Händler (oder Hersteller) über den Anwalt die Rechnung schicken.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert am 03.03.2009 23:07
Was du hier mit "Kratzen" der Festplatte beschreibst, kann auch einfach nur von der Zugriffstechnik ausgehen, und muss nicht zwangsläufig ein Defekt sein. Diese Zugriffsgeräusche können von Modell zu Modell sehr unterschiedlich sein, wären aber völlig normal, und stellen keinen Defekt dar. Ein 'echter' Festplattendefekt zeigt sich auch i. d. R. ganz anders.
Was die andere Sache anbelangt: Auf einen 'Tausch Gerät zurück gegen 400 Euro bar' würde ich mich nicht einlassen, bevor ich nicht konkrete Infos habe, wie teuer eine Reparatur bzw. Austausch des Displays sein würde.
Sieh doch mal genau nach, was die Garantie hergibt. Häufig geben die Hersteller ja eine Garantiezeit, die über der Gewährleistungsfrist liegt.
Man kann in deinem Fall nicht wirklich eine rechtliche Feststellung treffen, weil man einfach viel mehr Infos bräuchte. Offenbar wurde der Rücktritt gegenüber dem Verkäufer bereits erklärt. Man weiß andererseits hier zu wenig, warum und wie der Verlauf bis dahin im Einzelnen war.
Generell zum Thema "Nutzungsentschädigung" hat der EuGH aber entschieden, dass ein Verbraucher nicht dazu verpflichtet ist, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsgutes Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsgutes bis zu dessen Austausch zu leisten. Hier mal ein Medienlink dazu. Da kannst du selber mal die Hintergründe nachlesen: http://www.bdi.de/allgemeine-infos/aktuelle-meldungen/ansicht/browse/8/article/ein-verbraucher-ist-nicht-verpflichtet-dem-verkaeufer-eines-mangelhaften-verbrauchsguts-wertersatz/135.html
Ich würde einen Austausch einer Rückabwicklung in dem Zusammenhang gleichsetzen. Dennoch... inwieweit du dieses Urteil noch nutzen kannst oder ggf. deinen Anwalt für eine Falschberatung belangen kannst, wenn das Kind bereits im Brunnen liegen sollte, kann man dir hier nicht sagen. Dazu müsste man sich eingehender mit deinem Fall auseinandersetzen, und die konkrete Fallgeschichte kennen.
Super ALLEN vielen DANK!
Ich meinte nur das die Festplatte sehr laut geworden ist, die war vorher nicht so! und abgesehen davon-hatte ich damit überhaupt keine Probleme (ich habs nicht reklamiert) !!!
Die ist wirklich sehr laut! Man kann damit z.B. nicht in der Bib. sitzen!
Wie gesagt, die alte lief sehr leise, kaum zu hören gewesen!
Gruß
> Generell zum Thema "Nutzungsentschädigung" hat der EuGH aber entschieden, dass ein Verbraucher nicht dazu verpflichtet ist, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsgutes Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsgutes bis zu dessen Austausch zu leisten.
Das ist nur insofern richtig, als es sich auf die Situation bezieht, daß der VK ein begründet reklamiertes älteres Gerät durch ein Neugerät ersetzt und den "Vorteil", den der K dadurch hat, vergolten haben möchte.
Der EuGH hatte nicht über den Fall zu entscheiden (und wird vermutlich dann auch anders entscheiden), daß jemand eine fast 2 Jahre genutzte Ware zurückgeben kann und dann keinerlei Nutzungsvorteil übernehmen muß.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten