Hallo,
ist die schriftliche Aussage (via Mail) "ich würde den Gegenstand für xxx Euro sofort kaufen und abholen" schon eine gültige Willenserklärung zum Kauf und ist durch die Antwort "einverstanden, bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer..." ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen?
Danke für hilfreiche Antworten,
A.E.
ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Das würde ich so sehen.
das sagt mir mein Rechtsempfinden auch, aber ich bin halt Laie...
Ich möchte den Käufer jetzt anschreiben und mit einer Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Ich habe die Ware auf seinen Wunsch 3 Wochen für ihn reserviert, obwohl es noch andere Interessenten gab, und auf das (telefonische) Angebot einer Anzahlung verzichtet.
Kann mir bitte jemand mit der Formulierung auf die Sprünge helfen und vielleicht noch einen passenden Paragraphen nennen?
Danke für hilfreiche Antworten,
A.E.
-- Editiert von A.E. am 25.08.2008 12:58:07
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sorry, vielleicht hätte ich den Vorgang doch genauer beschreiben sollen... also:
ich (Privatverkäufer) habe in einem Online-Auktionshaus Möbel angeboten, per "Sofort-Kauf" bzw. "Preis vorschlagen". Der potentielle Käufer hat mir in einer Mail geschrieben, dass er die Möbel für 500 Euro sofort kaufen (Preisvorschlag, der Sofort-Kauf-Preis lag höher)und abholen würde. Darauf habe ich ihm geschrieben, dass ich damit einverstanden bin, dass ich die Auktion beende und er sich bei mir telefonisch melden soll, was er dann auch tat. In dem Gespräch hat er dann gesagt, dass er erstmal 14 Tage im Urlaub ist und ich die Möbel aber unbedingt für ihn aufheben soll. Er hat auch angeboten, eine Anzahlung zu leisten, das hielt ich jedoch nicht für nötig.
Nach dem Urlaub rief er dann an und wir haben einen Termin (eine Woche später) zur Bezahlung und Abholung ausgemacht.
Bei diesem Termin dann sagte er, er möchte die Möbel nun doch nicht mehr. Keine Begründung.
Da ich aber der Meinung bin, dass wir einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen sind, möchte ich auf Erfüllung bestehen...
-- Editiert von A.E. am 25.08.2008 13:53:58
-- Editiert von A.E. am 25.08.2008 13:55:17
In diesem Fall sehe ich auch einen rechtsgültigen Kaufvertrag.
Weisen Sie den Käufer darauf hin, dass er gem. 433 BGB verpflichtet ist die Kaufsumme zu bezahlen und die Ware abzunehmen.
Setzen Sie hierfür nachweislich eine angemessene Frist.
Weisen Sie darauf hin, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist rechtliche Schritte einleiten werden.
Sie könne dann nachfolgend auf Erfüllung bestehen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Hallo,
gibt es noch andere Meinungen?
internette Grüße,
A.E.
Nö.
Viele Grüße, Michael
nun denn, am Mittwoch findet die Verhandlung statt....
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Dann berichte mal, wie es ausgegangen ist.
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so....
ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Die Beklagte hat während der Verhandlung ausgesagt, dass die Möbel starke Beschädigungen aufgewiesen hätten und nicht neu, sondern benutzt waren.
Das stimmt absolut nicht, die Möbel waren ja teilweise noch original verpackt, die restlichen Teile nur für die (diversen) Fotos ausgepackt.
Die Beklagte muss nun nachweisen, dass sie berechtigten Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag hatte. Dazu hat uns die Richterin geschrieben, dass eine gutachterliche Stellungnahme nicht mehr aussagefähig wäre, weil damit der Zustand der Möbel, zum Zeitpunkt des Verkaufs, nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Nunmehr werden die jeweiligen Ehepartner der Parteien telefonisch als Zeugen befragt.
Dem sehe ich ruhigen Gewissens entgegen, denn die Möbel sind auch heute noch tadellos in Ordnung.
Die Frage ist natürlich, wie die Richterin die Zeugenaussagen bewertet....
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-- Editiert am 19.10.2009 14:13
-- Editiert am 19.10.2009 14:13
Ich finde es positiv, dass Sie mitteilen wie die Sache verläuft.
Wenn die Ware auch heute noch vollkommen in Ordnung ist, dann kann eigentlich nichts mehr passieren (außer der Beklagte ist nicht solvent).
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Also...nach telefonischer Anhörung der Zeugen konnte die Richterin keiner Aussage mehr oder weniger Glauben schenken, da beide Zeugen in Familienbeziehung (Ehemänner) zur Klägerin/zur Beklagten stehen (das wußte man doch aber schon vorher...)
Dann wurden beide Parteien nochmals zu einer schriftlichen Stellungnahme zu den telefonischen Aussagen der Zeugen der Gegenseite aufgefordert.
Und nun liegt das Urteil vor:
die Beklagte wird aufgefordert, die Möbel Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises + angefallener Zinsen, abzuholen.
Ich freue mich, dass hier wirklich Recht gesprochen wurde.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge!
Ich wünsche allen ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr,
A.E.
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quote:
Ich freue mich, dass hier wirklich Recht gesprochen wurde.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts sehe ich dieses Urteil ebenfalls als richtig an. Ein Vertrag kommt zustande durch 2 übereinstimmende Willenserklärung (Jura-Studium, 1. Semester, 1. Vorlesung, 1. Stunde)
Für einen etwaigen Rücktritt lagen die Voraussetzungen sicherlich nicht vor (Nachbesserung etc.)
Daher dürfte das Urteil in der Tat richtig sein.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn jetzt die Beklagte in diesem Forum auftaucht, und sich über die Ungerechtigkeiten des deutschen Rechtssystems beschwert, ebenso wie über die Befangenheit der Richterin und dem vorsätzlichen Ignorieren von Beweisen. Ganz zu schweigen von den "offensichtlichen" Lügen der Gegenpartei....
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"justice"
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