kann ich als Verkäufer zurücktreten

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
subzero7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
kann ich als Verkäufer zurücktreten

Hallo,
ich bin absolut unwissend und wende mich vertrauensvoll an diese Forum.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Mantel auf ebay verkauft für ca. 48 Euro. Nach der Auktion wurde der Mantel mit Farbe überschüttet und hat jetyt einen scheußlichen Fleck. Ich habe dies dem Köufer mitgeteilt und ihm sofort das Geld zurücküberwiesen. Dieser wurde jedoch sehr unverschämt und will dass ich ihm den Mantel zuschicke und, dass ich für die Reinigung zahlen soll. Dies würde jedoch wohl mehr kosten, als der Mantel selbst. Zu guter letyt hat er mir noch mit seinem Anwalt und einer Anzeige gedroht.
Ich habe versucht mich in diesem Forum schlau zu machen, habe aber keine wirklich Antwort finden können. Kann mir bitte jemand erklären, wie die rechtliche Lage ist, was ich für möglichen byw. Rechten und Pflichten habe. KAnn denn nur der Käufer von einem Vertrag zurücktreten, oder gibt es nicht auch ein Recht für den Verkäufer, wenn dieser die zugesicherte Eigenschaft einer Ware nicht mehr Gewährleisten kann, von einem Kaufvertrag zurückzutreten_
Vielen Dank für eure hilfe

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
subzero7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank fuer die tolle und ausfuehrliche Erklaerung. Mir ist nur noch nicht ganz klar, warum der Kaeufer Ansprueche erheben kann, wenn er das Geld zurueck erhalten hat.
Die Verschmutzung war ein "Unfall" und natuerlich nicht beabsichtigt.
Da dies ein Privatverkauf war, habe ich auch keine AGB etc., mir ist es auch furchtbar peinlich und ich moechte die Sache fuer mich und den KAeufer zufriendenstellend loesen, aber so wie es aussieht, muss ich eventuell noch draufzahlen (fuer die Reinigung) und Geld ausgeben, dafuer, das ich den Mantel verkauft habe?

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
subzero7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Werde ich machen. Meine Frage war nur, ob mir der KAeufer dann die Rechnung der Reingung aufbrummen kann oder nicht.

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