Hallo,
ich habe eine Frage.
Vor einer Woche habe ich ein Artikel im Internet erworben. Diesen habe ich nach einer Woche wieder zurückgesendet unter Berücksichtigung des Widerrufsrecht. Jetzt bekomme ich mein Geld nicht mehr zurück, sondern nur eine Gutschrift. In den AGB wird davon nichts erwähnt. Habe ich eine Chance mien Geld wieder zu bekommen?
kein Geld nur Gutschein
Alle Chancen !...:)
Ist Blödsinn , wird aber leider immer wieder versucht - teilweise auch aus ( gewollter?) Unkenntnis geltenden Rechts !
Guten Abend,
Sie können den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hat jemand dafür einen gesetzestext? wäre sehr dankbar, da mir das auch schon passiert ist,
grüße
§ 357 BGB
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung.
§ 346 BGB
Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
gilt es auch, wenn man in einem Laden etwas kauft und es danach wieder zurück gibt?
Nein, denn im normalen Warenverkauf findet das Fernabsatzrecht keine Anwendung, wenn man "normal im Laden" etwas kauft. Dann haben Sie kein Widerrufsrecht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
dankeschön,
grüße
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Und jetzt?
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