keine Rechnung erhalten - letzte Zahlungsaufforderung

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dt.Telekom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Rechnung erhalten - letzte Zahlungsaufforderung

Hallo !

habe folgende vier Fragen, da ich eine "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" von RAe Seiler & Kollegen
(Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg) erhielt.

a)
Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und wie war die Vorgehensweise von Dir, der Deutschen T e l e k o m bzw.
"RAe Seiler& Kollegen" ?

b)
Habe ich ein Anrecht die Forderung der Dt. T e l e k o m (nicht erhaltene Rechnung) mit meinen Schadenersatzansprüchen
gegenzurechnen (oder muss ich meinen Schaden bei der Versatel geltend machen) ?

c)
Haltet Ihr eine Anzeige wegen Nötigung, unlauteren Wettbewerbs, … für sinnvoll ?

d)
Bei wem kann ich mich bezüglich der Wettbewerbsverhinderung und Nötigung beschweren?

Monopolkommission ?
Europäische Kommission ?
Bundesnetzagentur ?
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ?
Bei wem noch bzw. wäre es richtig (Ombudsmann gibt es nicht, oder) ?

Halte die Forderung als unberechtigt, da ich immer noch keine Rechnung hierzu bekam. Die Höhe halte ich für überteuert / Wucher.

Unten folgt mein letzter Schriftverkehr (Auszug) mit der D e u t s c h e n T e l e k o m (z.Z. noch Deutschlands grösster
Teledienstanbieter), der mal wieder unbeantwortet blieb. Jetzt hat mich der o.g. Inkassodienst (o.g. Rechtsanwälte) angeschrieben.

Meine Ansicht:

1.
OHNE Vorliegen der T e l e k o m-RECHNUNG kann ich die Zahlungsforderung nicht prüfen und wer zahlt
schon Rechnungen, die man überteuert hält sowie einem nicht vorliegen zwecks Prüfung ?!
Ohne Nachweis der Leistungen und deren Kosten wird sicher keine Zahlung erfolgen !

2.
Eine Entschuldigung fehlt natürlich eine Äusserung zum verlangten Schadenersatz, der durch die Wettbewerbsverhinderung
der Deutschen T e l e k o m entstanden ist.



Letzte Mail an die D e u t s c h e T e l e k o m :

"… Leider antworten Sie nie auf meine Fragen, daher hier eine kurze Zusammenfassung:

a) Rechnung fehlt nach wie vor: "Weiß leider nicht für welche "Leistungen" Sie diesen Betrag "wünschen".
Meine Mail vom 30.7.06 (siehe unten): 'Den Eingang einer T-Com Rechnung konnte ich bisher nicht verzeichnen."
Halte den gewünschten Betrag von 152,84 EUR für überteuert. Ohne die Rechnung kann ich es nicht prüfen.

Wann senden Sie mir endlich die Rechnung zu? Wie oft muss ich noch daran erinnern?

b) Durch Ihre Nötigung sind mir Mehrkosten / Schaden entstanden:

I. Telefonate musste ich über Mobilfunk abgewickeln, was die Kosten für Telefongespräche vervielfacht hat.
Freunde, Verwandte und Kollegen musste ich anrufen, weil denen die Anrufe zu meinem Mobiltelefon viel zu teuer war.

II. Die Nutzung von einem Internetcafe wurde notwendig, was nicht nur sehr teuer war, sondern sehr laut und verraucht.

II. "Erholungs"-Urlaubstage konnte ich nicht nutzen:
Ich habe nun 4 Tage vergeblich auf Ihren Techniker warten müssen, was mir entsprechende Erholungsurlaubstage gekostet hat.
Wie der Name schon sagt, ist der Urlaub zum "Erholen" da und nicht sich mehrmals der Nötigung durch die T-Com auszusetzen
(mehrmaliges und vergebliches Warten auf den Techniker).

Wie stellen Sie sich die Wiedergutmachung vor ?

III. Einnahmeausfall:
Für meine beruflichen Arbeiten Zuhause benötigte ich unbedingt Internetzugang, da ich nur in ruhiger Umgebung und mit
den entsprechenden diversen Unterlagen (Ordner, ...) arbeiten kann.

Diese Arbeiten konnte ich leider mehrere Wochen nicht ausführen, was zu einem Einnahmeverlust führte.
Der mir entstandene Schaden ist hoch.
Bei meinem Arbeitgeber ist er um ein vielfaches höher. Wie stellen Sie sich die Wiedergutmachung vor ?

c)
"Habe noch keine Antwort auf meine Mail/Frage vom 20.09.06 (Mahnung) erhalten.
Nur, wenn Sie (D e u t s c h e T e l e k o m AG) auf ihre "gewünschten" Beträge verzichtet, werde ich auf meine berechtigten
Forderungen verzichten, die weit höher sind als ihre !

Sollten Sie nicht auf jegliche Forderung verzichten wollen, dann muss dies gerichtlich geklärt werden (durch die Instanzen) !!!"

Verzichten oder klagen durch die Instanzen. Teilen Sie mir bitte Ihre weitsichtige Entscheidung mit.

Hochachtungsvoll
xxx


Mail an die Deutsche T e l e k o m vom 30.07.06:
"Sehr geehrter Herr Ricke,

ich war langjähriger Kunde bei Versatel und vor kurzem "zwangsweise" Kunde bei Ihnen.

Durch meinen Umzug Anfang Mai 2006 wollte ich in der neuen Wohnung meinen Telefonanschkuß (inkl. DSL) durch die Versatel
aktivieren lassen. Diese Aktivierung erfolgt in Deutschland nur durch Sie (Deutsche T e l e k o m).

Beim 1. Anschlußversuch am 02. Mai 2006 (8 - 12 Uhr) hat Ihr Techniker - trotz geöffneter Haus- und Wohnungstür (18 Mietparteien)
und zwei anwesenden Mitarbeitern vom Parkett-Studio - sich nicht blicken lassen.

Meine Klingel ist wirklich sehr laut und daher nicht zu überhören. Es war sehr schwierig an diesem Tag frei zu bekommen und
alles war nun vergebens.

Begründung von Ihnen (T-Com) gegenüber der Versatel: "Leider hat der Techniker in Ihrem Haus niemanden angetroffen."

Es hatte keiner geklingelt ! Die beiden Handwerker und ich haben keinen Techniker gesehen !
Eine Postkarte, die der Techniker zurückläßt, wenn er w i r k l i c h beim Kunden war, fand ich auch nicht !

Die Begründung war also eine sehr freche und dreiste Lüge von T-Com.

Ich hatte Versatel meine Mobilfunknummer mitgeteilt mit der Bitte sie an die T-Com weiterzureichen, was auch geschah.

Dies hatte ich veranlasst, damit man mich jederzeit erreichen kann.
Es könnte dann eigentlich nicht zu Lügen bzw. sehr dummen Ausreden seitens der T-Com kommen.

Die T-Com nutzte die telefonische Kontaktaufnahme nicht, obwohl es ja die schnellste und einfachste Möglichkeit der Kontaktaufnahme ist !!!
Was verwundert, da Sie ein "T e l e k o mmunikationsunternehmen" sind !

Am 17.05.06 (8 - 12 Uhr) sollte der 2. Anschlußversuch (Telefon- und DSL-Anschluß) durch einem T-Com Techniker erfolgen.
Wieder kam kein T-Com Techniker! Als Grund wurde genannt, dass eine falsche Adresse vorliegt !

Nun frag ich mich, wo war der Techniker beim 1. Termin ? ? ?
Er war doch angeblich beim 1. Termin am Haus/Klingel und traf niemanden an.
Nicht logisch, daher die 2. sehr dreiste Lüge bzw. 2. Nötigung !!!

Der 3. Termin war am 26. Mai 06! Wieder musste ich zw. 8 bis 12 Uhr auf den Techniker vergeblich warten.
Wieder kein Anruf, keine Karte im Briefkasten, ... vom Techniker !
Als Grund wurde wieder eine "falsche Adresse" angegeben !!!
Zwei Nötigungen waren wohl zu wenig gewesen?!

Am 02. Juni 06 kam wieder kein T-Com Techniker, was dann mittlerweile der 4. Termin war ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Daraufhin habe ich meinen Vertrag mit Versatel fristlos gekündigt, da ich beruflich auf Telefon- und besonders auf Internetzugang angewiesen bin.

Mehr als 4 Anschlußtermine (über ein Monat) sind für Kunden unzumutbar !

Versatel konnte nichts für die Nötigungen durch die T-Com.

Während den vier Anschlussterminen hörte ich mich im Freundes-, Verwandten- und Kollegenkreis um und erfuhr dort von ähnlichen Erfahrungen.
Unglaublich, was ich mittlerweile zusätzlich von Dritten erfuhr.

Noch am 02. Juni 06 (4. Anschlußtermin) fuhr ich zu Ihrem Geschäft, um mich dort anzumelden.

Ich habe mich bei der T-Com angemeldet, um nach über 5 Wochen (bzw. 4 Anschlussterminen) die Aktivierung Telefon- und DSL-Anschluß zu bekommen.

Man empfahl mir dies zu tun, da man nur als T-Com Kunde gleich beim 1. Anschlusstermin einen Techniker erwarten kann.

Als Anschlußtermin wurde Freitag, der 09.06.06 (18 Uhr) vereinbart.
Kaum ist man T e l e k o m-Kunde, dann bekommt man auch nachmittags einen Termin und sogar zu einer festen Uhrzeit !!!

Als Versatel-Kunde war dies durch Sie (T-Com) nicht möglich !
Nur v o r m i t t a g s und immer nur zwischen 8 - 12 Uhr, was jedes Mal 4 Std. Warten bedeutete, wenn der Techniker nicht kam !!!

Am Anschlußtermin (9.6.06) um ca. 13.30 Uhr rief der Techniker an und vereinbarte einen Termin um 15.00 Uhr.

Ein Wunder!!! Der Techniker hat plötzlich den Umgang mit der Erfindung "Telefon" nutzen gelernt !

Als ich noch Versatel-Kunde war, da war dies nicht möglich bei 4 Anschlußterminen !!!

Als ich bei Versatel Kunde war, da schaffte man keinen Anschluß, trotz 4 Terminen (5 Wochen).
Kaum ist man Kunde bei der T-Com klappt es beim 1. Anschlußtermin (so wie man es mir voraussagte) ! ! !

Noch am selben Tag kündigte ich den Vertrag mit Ihnen (T-Com), da ich weiterhin Versatel-Kunde bleiben wollte, was aber bisher daran
scheiterte, dass die T-Com scheinbar Wettbewerbsverhinderung betreibt, indem sie Kunden der Konkurrenz mehrmals vergeblich auf den Techniker warten lässt.

Die T-Com ist für mich als Dienstleister unseriös und nach meinen Erfahrungen mit Ihnen völlig unzumutbar.

Die Nötigung der Konkurrenz zu Lasten deren Kunden ist unglaublich !!!

Seit dem Mitte Juli 2006 bin ich wieder Versatel-Kunde. 2 ½ Monate (ca. 75 Tage) früher sollte dies eigentlich schon so sein ! ! !

Durch Ihre Nötigung sind mir Mehrkosten entstanden:

Telefonate musste ich über Mobilfunk abgewickeln, was die Kosten für Telefongespräche vervielfacht hat.

Freunde, Verwandte und Kollegen musste ich anrufen, weil denen die Anrufe zu meinem Mobiltelefon viel zu teuer war.

Die Nutzung von einem Internetcafe wurde notwendig, was nicht nur sehr teuer war, sondern sehr laut und verraucht.

Erholungsurlaubstage konnte ich nicht nutzen:

Ich habe nun 4 Tage vergeblich auf Ihren Techniker warten müssen, was mir entsprechende Erholungsurlaubstage gekostet hat.

Wie der Name schon sagt, ist der Urlaub zum Erholen da und nicht sich mehrmals der Nötigung durch die T-Com auszusetzen
(mehrmaliges und vergebliches Warten auf den Techniker).

Wie stellen Sie sich die Wiedergutmachung vor ?

Einnahmeausfall:

Für meine beruflichen Arbeiten Zuhause benötigte ich unbedingt Internetzugang, da ich nur in ruhiger Umgebung und mit den
entsprechenden diversen Unterlagen (Ordner, ...) arbeiten kann.

Diese Arbeiten konnte ich leider mehrere Wochen nicht ausführen, was zu einem Einnahmeverlust führte.
Der mir entstandene Schaden ist hoch. Bei meinem Arbeitgeber ist er um ein vielfaches höher.

Wie stellen Sie sich die Wiedergutmachung vor ?

Sie wollen sicher auch Geld von mir für Ihre "Leistungen", die mir sehr viel Zeit kosteten sowie Mehrkosten und
Einnahmeausfälle einbrachten, oder ?

Den Eingang einer T-Com Rechnung konnte ich bisher nicht verzeichnen.

Ihr bisheriger Umgang mit Kunden (der Konkurrenz) lässt mich darauf schließen, dass Sie meine Mehrkosten und den
entstandenen Schaden nicht zahlen wollen. …"

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1 Antwort
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

a) üblich
b) aussichtslos
c) nein
d) ???

Es gehen keine echten Fakten wie Art und Vertragsdauer deines Vertragsverhältnisses zur Telekom aus dem Posting hervor. Vielleicht hast du Online-Rechnung und somit schon fast verloren, da Rechnungen online zugegangen sind.

PS: steht im falschen Unter-
:forum:



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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

-- Editiert von Mr.Cool am 27.05.2007 02:27:48

-- Editiert von Mr.Cool am 27.05.2007 02:28:48

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