keine Rechnungsnummer mehr

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
michaelv
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
keine Rechnungsnummer mehr

Hallo
ich hatte im Dezember 2019 vier Bücher bestellt und Bezahlt bei einen Verlag.
zwei Bücher erschienen sofort, zwei verzögerten sich.
leider verlor ich es aus den Augen.
Als ich mich daran erinnerte war die Email mit der Rechnung weg.
Ich versuche jetzt seit langen den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Der Verlag sagt er braucht die Bestellnummer für die Prüfung.
die Rechnungsnummer und das Zahldatum die mir vorliegen helfen ihnen angeblich nichts, da das unter den Datenschutz fällt, ohne Bestellnummer können sie nichts tun.

Hat der Verlag recht?

wenn nicht, auf was kann ich mich berufen, gibt es einen Paragraphen??

Vielen Dank schon mal

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Ich habe noch nicht verstanden worum es geht. 2 Bücher wurden sofort geliefert, die anderen beiden später.
Oder wurden die beiden anderen noch gar nicht geliefert?
Alleine anhand deines Namens und deiner Adresse muss der Verlag die entsprechenden Bestellungen/Rechnungen/Lieferungen nachvollziehen können. Zumindest gegenüber dem Gesetzgeber. Deren Buchhaltung kann nicht dein Problem sein.
Dein Problem jedoch: DU musst deinen Anspruch nachweisen können. Darin braucht der Verlag dich aber nicht zu unterstützen. Der Verlag braucht dir auch keine Kopie der Bestellung zukommen zu lassen. Du bist zunächst derjenige der in der Beweispflicht ist, dass ein Anspruch besteht.
Deine schlampige Buchhaltung geht nicht zu Lasten der anderen Partei.

-- Editiert von -Laie- am 13.07.2020 13:14

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
michaelv
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

richtig die beiden letzten Bücher habe ich nicht bekommen.

Reichen die Rechnungsnummer und der PayPal Zahl-beleg nicht als nachweis des Anspruches??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von michaelv):
Reichen die Rechnungsnummer und der PayPal Zahl-beleg nicht als nachweis des Anspruches??
in aller Regel schon. Damit könnte man einen Kauf nachweisen. Der VErlag hingegen, könnte diesem Beweis dann keinen Nachweis der Übergabe darlegen. Der Verlag ist da sicherlich nicht unterstützungspflichtig. Dann müsste halt ein Gericht entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michaelv
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

ich habe denen jetzt mal geschrieben

Wie ich schon mehrfach geschrieben habe kann ich ihnen nur die Rechnungsnummer und den Zahlbeleg geben.
Ich habe mich rechtlich erkundigt, Rechnungsnummer XXXXX und den Zahlbeleg bewiesen, dass ein Anspruch besteht, der Datenschutz wird hier auch nicht berührt das ich keine Persönlichen Daten Abfrage.
Jeder Händler muss über Bestellungen/Rechnungen/Lieferungen den gesamten Prozess nachvollziehen können.
Die Änderung Ihrer EDV und der damit verbundenen Probleme, ist das alleinige Problem ihrer Buchhaltung. Sollte dies durch fehlerhafte Migration mehr Arbeit machen geht dies zu Lasten ihrer Buchhaltung.
Ich bitte hiermit um sofortige Erfüllung ihres Bezahlten Auftrages und Lieferung der noch fehlenden Bücher „XXXXXX" oder einen Nachweis über eine Lieferung.
Ihre Kollegin XXXXX hatte am 10.01.20 sich auch den Vorgang rausgesucht und eine Stornierung angeboten, was ich leider nicht angenommen habe. (E-Mail steht unten, ihre Kollegin hatte mit der Rechnungsnummer kein Problem) die habe ich mal weggelassen

mal sehen was kommt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von michaelv):
ich habe denen jetzt mal geschrieben
Gute Idee. Anrufen bringt oft nichts, jedenfalls oft nichts Belegbares.
Zitat (von michaelv):
vier Bücher bestellt und Bezahlt bei einen Verlag.
Zitat (von michaelv):
war die Email mit der Rechnung weg.
Deine Bestellung von Dezember ist auch weg? Der Kontoauszug mit der Überweisung ist auch weg? Oft wird bei der Überweisung ein Verwendungszweck verlangt, zB die Bestellnummer...
Zitat (von michaelv):
dass ein Anspruch besteht,
Auf was besteht der Anspruch?
Zitat (von michaelv):
Sollte dies durch fehlerhafte Migration mehr Arbeit machen geht dies zu Lasten ihrer Buchhaltung.
SO hast du das geschrieben?
Zitat (von michaelv):
mal sehen was kommt
Jo.

Ich hätte eher die Rückzahlung des zuviel überwiesenen Betrages verlangt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von michaelv):
helfen ihnen angeblich nichts, da das unter den Datenschutz fällt,

Das ist nicht mehr als eine (saublöde) Ausrede ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.799 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen