Hallo
ich hatte im Dezember 2019 vier Bücher bestellt und Bezahlt bei einen Verlag.
zwei Bücher erschienen sofort, zwei verzögerten sich.
leider verlor ich es aus den Augen.
Als ich mich daran erinnerte war die Email mit der Rechnung weg.
Ich versuche jetzt seit langen den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Der Verlag sagt er braucht die Bestellnummer für die Prüfung.
die Rechnungsnummer und das Zahldatum die mir vorliegen helfen ihnen angeblich nichts, da das unter den Datenschutz fällt, ohne Bestellnummer können sie nichts tun.
Hat der Verlag recht?
wenn nicht, auf was kann ich mich berufen, gibt es einen Paragraphen??
Vielen Dank schon mal
keine Rechnungsnummer mehr
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich habe noch nicht verstanden worum es geht. 2 Bücher wurden sofort geliefert, die anderen beiden später.
Oder wurden die beiden anderen noch gar nicht geliefert?
Alleine anhand deines Namens und deiner Adresse muss der Verlag die entsprechenden Bestellungen/Rechnungen/Lieferungen nachvollziehen können. Zumindest gegenüber dem Gesetzgeber. Deren Buchhaltung kann nicht dein Problem sein.
Dein Problem jedoch: DU musst deinen Anspruch nachweisen können. Darin braucht der Verlag dich aber nicht zu unterstützen. Der Verlag braucht dir auch keine Kopie der Bestellung zukommen zu lassen. Du bist zunächst derjenige der in der Beweispflicht ist, dass ein Anspruch besteht.
Deine schlampige Buchhaltung geht nicht zu Lasten der anderen Partei.
-- Editiert von -Laie- am 13.07.2020 13:14
richtig die beiden letzten Bücher habe ich nicht bekommen.
Reichen die Rechnungsnummer und der PayPal Zahl-beleg nicht als nachweis des Anspruches??
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in aller Regel schon. Damit könnte man einen Kauf nachweisen. Der VErlag hingegen, könnte diesem Beweis dann keinen Nachweis der Übergabe darlegen. Der Verlag ist da sicherlich nicht unterstützungspflichtig. Dann müsste halt ein Gericht entscheiden.ZitatReichen die Rechnungsnummer und der PayPal Zahl-beleg nicht als nachweis des Anspruches?? :
ich habe denen jetzt mal geschrieben
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe kann ich ihnen nur die Rechnungsnummer und den Zahlbeleg geben.
Ich habe mich rechtlich erkundigt, Rechnungsnummer XXXXX und den Zahlbeleg bewiesen, dass ein Anspruch besteht, der Datenschutz wird hier auch nicht berührt das ich keine Persönlichen Daten Abfrage.
Jeder Händler muss über Bestellungen/Rechnungen/Lieferungen den gesamten Prozess nachvollziehen können.
Die Änderung Ihrer EDV und der damit verbundenen Probleme, ist das alleinige Problem ihrer Buchhaltung. Sollte dies durch fehlerhafte Migration mehr Arbeit machen geht dies zu Lasten ihrer Buchhaltung.
Ich bitte hiermit um sofortige Erfüllung ihres Bezahlten Auftrages und Lieferung der noch fehlenden Bücher „XXXXXX" oder einen Nachweis über eine Lieferung.
Ihre Kollegin XXXXX hatte am 10.01.20 sich auch den Vorgang rausgesucht und eine Stornierung angeboten, was ich leider nicht angenommen habe. (E-Mail steht unten, ihre Kollegin hatte mit der Rechnungsnummer kein Problem) die habe ich mal weggelassen
mal sehen was kommt
Gute Idee. Anrufen bringt oft nichts, jedenfalls oft nichts Belegbares.Zitatich habe denen jetzt mal geschrieben :
Zitatvier Bücher bestellt und Bezahlt bei einen Verlag. :
Deine Bestellung von Dezember ist auch weg? Der Kontoauszug mit der Überweisung ist auch weg? Oft wird bei der Überweisung ein Verwendungszweck verlangt, zB die Bestellnummer...Zitatwar die Email mit der Rechnung weg. :
Auf was besteht der Anspruch?Zitatdass ein Anspruch besteht, :
SO hast du das geschrieben?ZitatSollte dies durch fehlerhafte Migration mehr Arbeit machen geht dies zu Lasten ihrer Buchhaltung. :
Jo.Zitatmal sehen was kommt :
Ich hätte eher die Rückzahlung des zuviel überwiesenen Betrages verlangt.
Zitathelfen ihnen angeblich nichts, da das unter den Datenschutz fällt, :
Das ist nicht mehr als eine (saublöde) Ausrede ...
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