kniffliger Fall - Gewährleistung

17. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
kniffliger Fall - Gewährleistung

Hallo zusammen!

Ich hoffe, jemand kann mir einen Rat für folgenden Fall geben.

Im Jahr 2004 habe ich meinen BMW einem Motortuning unterzogen. Der Tuner hat damals in seinem Namen eine Versicherungspolice abgeschlossen, die aussagt:
"12 Monate Garantie- Teile und Arbeitsleistung. Europaweite Garantieleistungen und 24 Std. Pannendienst inbegriffen."

Davon habe ich eine Kopie mitbekommen.

Es ist ein Schaden am Motor aufgetreten. Ein metallenes Geräusch läßt vermuten, dass die Hauptsteuerkette sich gelängt hat (Aussage BMW-Meister). Dieses Teil wurde beim Tuning nicht ausgetauscht, jedoch mindestens zweimal demontiert (da der Wagen einmal nach Erhalt des Tunings bereits zur Nachbesserung war). BMW lehnt verständlicherweise eine Garantie ab. Ich deute die Versicherung so, dass ich europaweit in jede Werkstatt gehen kann, also auch zu einer BMW Fachwerkstatt um die Steuerkette austauschen zu lassen. Dieser Forderung möchte der Tuner nicht nachkommen und fordert mich auf, zu ihm zu kommen, um die Sache vor Ort zu prüfen. Begründung:
"Da die Modifizierung in unserem Hause erfolgt ist, und eine BMW-Werkstatt keine technischen Daten zu diesem Umbau besitzt, muß das Fahrzeug bei einem Schaden bzw. bei Mängeln in unserer Werkstatt instandgesetzt werden.
Bevor die Versicherung ein Ersatzfahrzeug bzw. eine Reparaturfreigabe erteilt, benötigt diese einen Schadenbericht von uns. Um diesen Schadensbericht zu erstellen, benötigen wir das Fahrzeug in unserem Hause."

Da ich nicht auf meine Kosten bereits ein zweites Mal zu einer Nachbesserung durch halb Deutschland fahren möchte (ca. 600 km Entfernung), stellt sich mir die Frage, ob ich dazu bei der gegebenen Sachlage verpflichtet bin. Ggf. könnte in meinen Augen doch ein unabhängiger Sachverständiger bei der Reparatur des Fahrzeugs begutachten, ob der Schaden auf die Demontage beim Tuning zurückzuführen ist oder nicht. Ferner könnte mir der Tuner selbst ja wer weiß was erzählen, wenn lediglich er und kein unabhängiger Sachverständiger den Schaden begutachtet. Von den Kosten für das anstehende Hin- und her mit dem Zug, das ja zwanghaft zu erfolgen hat, bis eine Reparaturfreigabe ggf. erfolgt, ganz zu schweigen...

Wie sollte ich mich hier verhalten? Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, der ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben kann? Da es sich um einen erheblich aufwändigen Eingriff in den Motor handelt, sind erhebliche Kosten damit verbunden, so dass ich keinen Fehler machen möchte.

Grüße
Markus

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen Markus,

sofern es sich um eine europaweite Werkstattkette handelt, könnte es auch sein, dass nur die Reparatur in diesen Werkstätten erlaubt ist. Dazu muss man sich den Einzelfall genauer angucken.

Generell können Sie sich merken, dass die Fahrtkosten, die Sie haben aufgrund der Nachbesserung, den Verkäufer in Rechnung stellen können, da dieser diese tragen muss. Dieses gilt natürlich auch für die bereits gemachten Kosten der ersten Nachbesserung.

Sofern die Nachbesserung ein zweites Mal fehlgeschlagen ist, kann man weitere Gewährleistungsrechte diskutieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Guten Morgen Herr Roenner,

danke für Ihre Antwort.

Können die Fahrtkosten auch dann geltend gemacht werden, falls nur über die Garantie, nicht aber über die Gewährleistung eine Schadenregulierung bejaht wird? Es wird mit Sicherheit bei gegebener Sachlage sehr knifflig, die Verantwortung für den Schaden dem Tuner zuzuweisen.


Grüße
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sie müssen nachweisen, dass der Mangel nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist und somit in den Verantwortungsbereich des Tuners fällt. Hier müssen Sie prüfen, wie Sie dieses am besten machen. Denkbar wäre ein Sachverständigengutachten, oder auch ein Gutachten einer Werkstatt, solange Sie unsicher sind, woher der Mangel kommt. Darüber sollten Sie sicher sein.

Auch die Transportkosten bezüglich der Nacherfüllung im Rahmen einer Garantie sind vom Verkäufer zu tragen. Anderweitige Regelungen, in welchen die Kosten auf den Käufer abgewälzt werden, sind unzulässig.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.158 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen