kunde zahlt rechnung nicht! was tun?

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
kunde zahlt rechnung nicht! was tun?

hallo.
habe ein problem....
folgendes:
kunde hat ware im wert von ca 500€ bestellt. geld war sehr schnell da habe auch sofort geliefert.
so...
gleiche sache wieder:
wieder ware bestellt. wert diesmal 400€.
hab die teile gleich losgeschickt da das letzte mal alles super geklappt hat. jetzt kommt allerdings kein geld vom kunde.
hab leider auch nichts schriftliches, keine auftragsbestätigung oder sonstiges da ja beim ersten mal alles ok war.

was kann ich jetzt tun außer mahnungen schicken. wenn ich nen anwalt einschalt oder so ein mahnverfahren beantrage, wie läuft das ab? was kostet mich das? zahl ich da am schluss drauf? hab mit sowas keine erfahrung....
wie kann ich vorgehen was tun wenn alle mahnungen und sonstiges nicht hilft?
das hauptproblem ist halt das absolut nix schriftliches existiert (vom 2. kauf). wurde alles telefonisch abgeklärt.

ich hoffe ihr habt paar ratschläge für mich.

danke.
sebastian

Probleme nach Kauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hier ist die Lektüre dieses Artikels zu empfehlen:

http://www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=58&Itemid=132

Der sollte die grundlegenden Fragen beantworten.

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#2
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

ok mal vielen dank für den link hab mir das mal durchgelesen.
aber da steht ja zum beispiel das:

"Wenn ein Gläubiger an einen Schuldner eine Forderung hat, so muss er die beweisen können. Die Beweislast liegt also beim Kläger. Typische Beweise für die Duchsetzung einer Forderung sind Urkunden (Belege) und Zeugen."

mein problem ist halt das ich absolut nix hab, keine auftragsbestätigung, kein kostenvoranschlag, es gab nur schnell ein telefonat, das sogar nach feierabend geführt wurde, somit war meine sekretärin auch nicht mehr da. allerdings hat ein bekannter gemeint die würde als zeugin wohl sowieso nicht anerkannt...

kann ich also noch was unternehmen außer ein mahnschreiben mit zahlungsfrist (hab ich scho geschickt) oder eben den gerichtlichen mahnbescheid? aber der bringt wohl nichts da wieder das problem mit dem fehlenden nachweis besteht...
weiß nicht so recht was ich in dem fall tun soll...

mfg
sebastian

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

der empfang des pakets wurde halt durch unterschrift bestätigt. wie üblich.
auslieferer war gls.
bringt mir das denn was?

mfg sebastian

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Warum denn nicht? Damit lässt sich nachweisen, dass der K die Ware erhalten hat.

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#6
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

aber lässt sich ja nicht nachweisen das er die ware bestellt hat, oder is das egal?
dachte du muss was schriftliches vorliegen, ein kostenvoranschlag oder eine auftragsbestätigung.
reicht wirklich nur das er das paket bekommen hat?

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde sagen: Ja. Entweder, auf den Mahnbescheid kommt keine Reaktion, dann kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden, oder der K erhebt Widerspruch. Dann müsste man entscheiden, ob die Sache ans Gericht gehen soll.
Meines Erachtens hat man als VK hier recht gute Karten. Entweder, die Gegenseite gesteht die Bestellung zu, dann ist die Geldforderung klar, oder sie behauptet, keine Bestellung getätigt zu haben. Dann betseht immernoch ein Anspruch auf Rückgabe der Ware.

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

kund hat gestern auf meine mahnung geantwortet.
und jetzt kommts:
der kommt genau mit der masche mit dem werbegeschenk!!! ich dreh noch durch mit dem typ...
was kann ich jetzt noch tun?

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Sebastian,

da hat er wohl hier mitgelesen :grins: . Bedank dich bei Powerseller.

Aber natürlich muss er die Ware zurückgeben, ein Werbegeschenk war es ja offensichtlich nicht (insbesondere bei 400 Euro).

Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass es sich nicht um ein Werbegeschenk handelt und ihn anmahnen, entweder den Betrag zu zahlen oder die Ware zurückzugeben, mit Fristsetzung. Danach zum Anwalt; dass er die notwendigen Anwaltskosten tragen muss, sollte ihm auch 'angedroht' werden.

MfG Stefan

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wahrscheinlich ist powerseller der Kunde...

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#12
 Von 
Sebastian78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

ja kann ich denn beweisen das da kein werbegeschenk drin war?
fakt ist doch nur das ich was geschickt hab das er erhalten hat, was das war kann ich im nachhinein ja nicht beweisen, oder doch?
das ist doch glaube ich das eigentliche problem...

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