lastschriftrückruf wirklich ohne folgen?

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)
lastschriftrückruf wirklich ohne folgen?

hallo zusammen,

folgendes problem:

ich habe am 28.12.10 in einem kosmetikshop ware für 125 euro gekauft und per bankeinzug/lastschrift bezahlt.

der betrag wurde auch umgehend von meinem konto abgebucht, die ware erhielt ich allerdings nicht.

am 2.1.11 fragte ich bei der shopinhaberin nach und bekam die auskunft dass sich die ware auf dem weg zu mir befände.
am 4.1.11 nahm ich noch einmal kontakt mit der verkäuferin auf und bat um die sensungsnummer des paketes sowie die angabe des versandservice damit ich den verbleib der sendung selbst klären kann.

anstatt der sendungsnummer ich erhielt folgende antwort:

"Ihre Ware hat am 29.12.2010 unser Haus verlassen. Ich habe heute einen Nachforschungsauftrag bei DHL in die Wege geleitet und hoffe Sie in Kürze über das Ergebnis informieren zu können.
Sollte die Ware zwischenzeitlich bei Ihnen eintreffen, so bitte ich um kurze Benachrichtigung um den Nachforschungsauftrag zu stoppen."

am 5.1.11 teilte ich mit, dass das paket immer noch nicht eingetroffen sei, ich die kosmetik am 7.1.11 zum geburtstag verschenken möchte bzw 11 tage für die kaufabwicklung für ausreichend hielt und leider vom kauf zurück treten müsse wenn das paket bis heute dem 7.1. nicht eintrifft.

auch heute kam das paket nicht bei mir an, ich musste ein geburtstag-sersatz-geschenk besorgen und teilte der verkäuferin abschließend folgendes mit:

"leider habe ich bis heute kein paket erhalten oder von ihnen gehört.
ich kann mich auch nicht an dhl wenden, da ich keine sendungsnummer habe.
ich muss mich nun um ein anderes geschenk bemühen, da ich die kosmetik heute nachmittag verschenken möchte.

sollte das paket irgendwann doch noch ankommen, werde ich die sendung nicht mehr annehmen bzw. an sie zurück senden lassen, da ich die kosmetik dann nicht mehr benötige.
den betrag werde ich per lastschrift zurück buchen lassen"

den betrag habe ich dann per lastschrift zurück buchen lassen.

eigentlich wäre die geschichte jetzt erledigt.. die VK meldet sich auch weiterhin nicht mehr.. ABER: jetzt meine fragen:
da ich den betrag per lastschrift/bankeinzug überwiesen habe.. also kann die VK erneut bzw noch einmal bei mir abbuchen? also falls sie die ganze geschichte anders sieht?

die VK kann mir bis heute keinen versand nachweisen, geht auf meine fragen nach der sendungsnummer nicht ein bzw antwortet seit tagen gar nicht mehr.

muss ich den "kaufvertrag" schriftlich kündigen oder ist die geschichte mit meiner rückbuchung erledigt?
die versandart ist auf der seite auch sehr schwammig angegeben "ab 100 euro warenwert kostenfrei" keine angabe über versicherten versand oder versandunternehmen.

habe ich mich (ausreichend) richtig verhalten in dem ich ihr mitteilte, dass ich den betrag wegen nicht erhalt der ware zurück gebucht habe? oder kann das ganze evtl. zur unendlichen geschichte werden?
sollte ich meine bank anrufen und dieser VK die einzugsermächtigung entziehen? ich meine.. macht man das so oder hatte sie generell nur die erlaubnis EINEN (für diesen einen kauf eben) betrag von meinem konto einzuziehen?
ich hatte so einen fall noch nicht.. wusste auch gar nicht dass man so ohne weiteres (mit einem klick!) eine lastschrift zurück holen kann. ich denke mir aber.. wenn ich das kann.. kann sie das doch auch, oder?

meine bedenken sind dass da evtl noch irgend etwas auf mich zu kommen könnte, obwohl ich mich meiner meinung nach nicht falsch verhalten habe bzw lediglich das gefühl habe, dass es zu einfach war/wäre.

für ein paar tipps/meinungen wäre ich dankbar!

viele grüße
tisuna







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