mündlicher kaufvertrag

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
isidorhh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher kaufvertrag

hallo zusammen,

bräuchte rat von euch zu folgendem thema.

hatte mit meiner freundin zusammen eine wohnung gemietet.
wir sind aufgrund von mängeln da wieder nach 6 monaten raus, das ist ein anderes thema.
jetzt zur sache. die küche in der wohnung wurde von uns an den vermieter verkauft, dieser ist jetzt selber in die wohnung eingezogen, zum kaufpreis von 850 Euro.
beim auszug haben wir eine anzahlung von 450 Euro erhalten, der kauf ist mündlich abgeschlossen worden, im beisein meiner freundin.
nach dem erhalt der nebenkostenabrechnung für 6 monate in der wir da gewohnt hatten, sind wir mir der abrechnung zum anwalt, da wir für die zeit von 6 monaten 1500 euro nachzahlen sollten.

der ex-vermieter will uns jetzt den rest von 400 euro der küche nicht mehr zahlen.

küche und nebenkostenabrechnung sind zwei verschiedene paar schuhe.

bei den nebenkosten haben wir schon einen anwalt eingeschaltet.

bei der küche müssten wir ja einen zweiten prozess führen, wie sind da die chancen aufgrund vom mündlichen vertrag, zeugen sind vorhanden und eine anzahlung ist ja ebenfalls erfolgt

danke für die infos



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Kaufvertrag ist durch einen Zeugen beweisbar, insofern sind das schon mal ganz gute Voraussetzungen.

Ich sehe es auch so, dass der VM die angebliche Nachzahlung (so sie denn überhaupt berechtigt wäre) und den Küchen-Kaufpreis nicht verrechnen darf. Die zwei Zahlungen stammen nicht aus dem selben rechtlichen Verhältnis.

Wenn Sie sowieso schon einen Anwalt haben, dann beauftragen Sie den doch gleichzeitig mit der Eintreibung der Restzahlung für die Küche.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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