nach ebay Kauf - Verkäufer gelöscht

26. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
nach ebay Kauf - Verkäufer gelöscht

Hallo,

ich habe letzte Woche einen Artikel über 1000 € bei ebay ersteigert. Das Geld habe ich dann per PayPal überwiesen. Nun habe ich entdeckt, dass dem Verkäufer die Mitgliedschaft bei ebay beendet wurde. Der Verkäufer hatte bisher noch keine Bewertungen - was mir natürlich schon beim Kauf komisch vorkam. Ich habe sofort bei PayPal die Zahlung storniert.

Selbstverständlich habe ich dem Verkäufer meine Handlung mitgeteilt. Dieser zeigte auch Verständnis und möchte jetzt die Ware per Nachnahme versenden.

Ist der Kaufvertrag jetzt eigentlich noch verbindlich, nachdem die Mitgliedschaft beendet wurde? Kann ich bei Nachnahme mir erst die Ware bei der Post anschauen bevor ich bezahle?

Freue mich über Infos
Sandra

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Die Löschung bei eBay kann ja durchaus verschiedene Gründe haben. Insofern ist die Stornierung Deiner Zahlung zwar verständlich aber juristisch m.E. nicht gerechtfertigt. Insofern freu Dich, dass der Verkäufer so verständnisvoll reagiert hat.

Der Vertrag ist zustande gekommen und hat m.E. auch weiterhin Bestand. Das heißt, Du bist zur Abnahme verpflichtet.

Bei Anlieferung per Nachnahme wirst Du die Ware erst bezahlen müssen, bevor Du diese in Augenschein nehmen kannst. Vor Bezahlung darf der Briefträger diese nämlich nicht aushändigen. Vielleicht kannst Du ja den Briefträger dazu überreden, solange zu bleiben, bis Du das Paket ausgepackt hast und zumindest weißt, ob die bestellte Ware auch tatsächlich drin ist. Eine andere Möglichkeit sehe ich eigentlich nicht.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn der Inhalt von dem ersteigerten Artikel abweicht, kann ich das Geld dann sofort wieder vom Briefträger einbehalten und die Annahme des Paketes verweigern? Welche Chancen habe ich bei Nichterfüllung?? Oder ist es besser, doch wieder per PayPal zu zahlen?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Nachdem Du das Paket geöffnet hast, kannst Du die Annahme nicht mehr verweigern und wirst somit vom Briefträger auch das Geld nicht zurück bekommen. Der Vorteil ist halt bei diesem Vorgehen, dass Du einen neutralen Zeugen hast, der im Streitfall bestätigen kann, was im Paket war. Die Rückforderung des Kaufpreises wirst Du aber beim Verkäufer geltend machen müssen.

Wenn du so ein ungutes Gefühl bei der Sache hast, dann versuche Dich mit dem Verkäufer darauf zu einigen, dass Du - ggf. unter Erstattung der eBay Gebühren - vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.

Eine andere Möglichkeit wäre die Inanspruchnahme des Treuhandservice. Ich weiß allerdings nicht, ob das noch geht, wenn der Verkäufer inzwischen bei eBay gelöscht ist.

Für die Zukunft würde ich Dir dringend empfehlen, teurere Artikel (für mich ab etwa 100,-- Euro) nur noch bei Verkäufern in Deiner Nähe zu kaufen, damit Du die Ware gegen Barzahlung abholen kannst.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

1000 EUR einfach so zu überweisen ohne jegliche Sicherheit wie Nachnahme oder Treuhand ist echt sehr sehr mutig.

Bei mir hört sich der Spass mit Vorauszahlung bei allerhöchstens 200 EUR auf.

Es gibt leider genügend Zeitgenossen die sich für 1000 EUR ins Unglück stürzen.



-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

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#5
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Also Sandra!

Daß du die Löschung des Ebay-Verkäufers überhaupt bemerkt hast und die PayPal-Zahlung noch stornieren konntest, ist nur ein Zwischenspiel des Schicksals. Solche Leute wie du werden automatisch irgendwann doch reinfallen.

Man muß hier auch nicht fragen: "Wie kann man nur...?" Du bist ja schließlich nicht allein.

Bei ebay im Forum - Gemeinschaft,
Diskussions-Foren,
Sicherheit - wird täglich über solche Fälle neu berichtet. Da solltest du mal lieber lesen und fragen.

Zu deiner Frage: Sch... auf die rechtliche Lage, niemals von so einem gelöschten Verkäufer was per Nachnahme annehmen. Um Himmelswillen, da war schon Blumenerde drin, statt eines neuen Notebookes. Dein Vertrag ist zustande gekommen, unter Voraussetzungen (ebay-Migliedschaft), die nicht mehr bestehen. Also, selbst wenn die Rechtsverdreher daraus eine weiter bestehende Abnahmepflicht konstruieren, besteht keineswegs die Verpflichtung der Vorauskasse (oder Abnahme per Nachnahme).

Wenn es ein seriöser Verkäufer ist, soll er dir doch das ersteigerte Gerät zusenden, zahlbar per Rechnung nach Empfang.

H.D.T.

Wohnt der Verkäufer etwa in Spanien?

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#6
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

nach hin und her mit dem Verkäufer besteht dieser auf Nachnahme. Von V-Scheck oder auf Rechnung wollte der Verkäufer nichts hören. Der Verkäufer hat mir angeboten, auf dem Paket den Hinweis "Empfänger darf vor Bezahlung das Paket öffnen" zu notieren. Gibt es ein solches Verfahren überhaupt?

Gruß Sandra

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#7
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Nein, das gehört nicht zu den zulässigen "Vorausverfügungen" der Post. Die sind genau festgelegt und man kann sie auch nachlesen.

Dieser Vorschlag würde mein Mißtrauen noch vergrößern, er stammt nicht von einem, der es sehr genau nimmt. Entweder macht er Vorschläge, von denen er selbst keine Ahnung hat oder er macht es bewußt um zu täuschen und weiß, daß das gar nicht geht.

Der Verkäufer nutzt deine Unsicherheit aus. Hast du nicht einen Mann in der Verwandschaft? Der in deinem Auftrag seine E-Mails beantwortet? Damit wirst du den Kerl los. Oder gib einfach keine Antwort mehr.

Wenn du unsicher bist, solltest du lieber bei ebay im Forum Sicherheit fragen. Dort mußt du allerdings die Artikelnummer angeben, sonst kann man dir nicht helfen.

Und schreib nicht an ebay selber, die interessieren sich einen Dreck für Probleme, Hauptsache Gebühren werden bezahlt.

Warum trittst du nicht einfach vom Kauf zurück?
Ist der Verkäufer gewerblich? Dann hast du doch sowieso Rücktrittsrecht. Ist er privat, dann hast du ja gar keine AGB anerkannt, weil er keine hat. Also gelten die von ebay. Und da er raus ist, bist du auch raus.

Hier zum ebay Forum Sicherheit:
http://pages.ebay.de/community/chat/

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist er privat, dann hast du ja gar keine AGB anerkannt, weil er keine hat. Also gelten die von ebay. Und da er raus ist, bist du auch raus.

So gut Ihre 'menschlichen' Ratschläge auch sind, Ihre juristischen sind grottig. Bleiben Sie doch bei ersteren. ;)

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Tips. Da das Paket bereits unterwegs ist, werde ich einfach die Annahme verweigern. Zwar besteht die Privatperson auf die Abnahme, aber in diesem Falle werde ich es auf einem Brief vom Anwalt ankommen lassen.

Angeblich ist der Verkäuferin geflogen, weil Sie einen Artikel nicht bezahlt hat. Fliegt man nicht erst nach einigen Wiederholungen?

Gruß Sandra

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#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Allerdings schreibt HDT völligen Quatsch !!!!

Der Vertrag wurde nicht mit EBAY geschlossen,sondern mit dem VK,insofern ist der Kaufvertrag gültig.

Die Art der Zahlung sollte insofern hinlänglich geklärt sein,mal abgesehen davon das man vor dem Kauf Punkte wie Zahlart,etc. klärt und nicht hinterher.

Ansonsten wird gerade ein seriöser Händler nicht auf zahlung per Rechnung eingehen,wo leben Sie denn,hdt.

Gerade bei Ebay tummeln sich sehr viele unseriöse KÄUFER,da wär man sehr schnell pleite bei Kauf auf Rechnung.

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

"Allerdings schreibt HDT völligen Quatsch !!!!

Der Vertrag wurde nicht mit EBAY geschlossen,sondern mit dem VK,insofern ist der Kaufvertrag gültig."


***


Habe ja gar nicht gesagt/geschrieben, daß der Vertrag mit ebay geschlossen worden wäre.

Ich gebe ja zu, daß ich von den Feinheiten keine Ahnung habe, nur ist es so, daß Verkäufer und Käufer mit Nutzung der Plattform ebay auch die AGBs von ebay anerkennen. Und die sehen nun mal vor, daß man so bezahlt, wie es dort vereinbart wurde. Nachnahme wurde nicht vereinbart, und da der Verkäufer keine eigenen AGBs hat, welche die Käuferin anerkannt hätte, gibt es nun zwar einen Vertrag, der sieht aber nichts vor, als das, was über die ebay-AGBs (in Sachen Zahlungsweise) hinausgeht.

Klartext für die Juristen: Keine Nachnahme in der ebay-Auktion vereinbart. Kein Anspruch des Verkäufers auf Abwicklung per Nachnahme.

Ich hoffe, das ist nun auch für Juristen verständlich ausgedrückt.

(Es ist mir schon klar, daß ein Jurastudium die Fähigkeit des Denkens stark einschränken kann.)

HDT

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

****
(Es ist mir schon klar, daß ein Jurastudium die Fähigkeit des Denkens stark einschränken kann.)
****

Schuster bleib bei deinen Leisten und versuch nicht dem Metzger sein Handwerk...

Soviel zu dem Spruch und zu den Postings ;)

S.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

:)
Lieber lasse ich mir von einem Metzger einen Notverband anlegen, als daß ich verblute, weil die Ärzte den Fall erst diskutieren müssen.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Sooo..nun habe ich die Annahme des Pakets verweigert- durfte natürlich nicht voher einsehen. Muß ich nun für Porto und ebay-Gebühren aufkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

@ HDT : nur wenn der Notverband am linken Arm anlegt wird, während das rechte Bein blutet... ;)

@ Planetsandra : Wenn man immer noch davon ausgeht, dass ein Kaufvertrag zustande kam und der Verkäufer nun unter beiseite lassen aller anderen ihm möglichen weiteren Schritte nur das einfordert, würde ich damit glücklich sein und bezahlen, da er auch z.B. auf Abnahme bestehen könnte.
Auch wenn gewaltige Zweifel bleiben, bisher hat der Verkäufer sich m.E. konfrom verhalten.

S.

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#19
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist aber nicht so, dass ebay-Gebühren dem Verkäufer erstattet werden, wenn die Transaktion nicht stattfindet?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

@ Planetsandra

--Angeblich ist der Verkäuferin geflogen, weil Sie einen Artikel nicht bezahlt hat.--

Man kann bei ebay fast alles machen, und fliegt nie sofort raus. Nur eines geht dort nicht: "ebay-Gebühren nicht bezahlen" Dann fliegt man schnell raus.

Kann hier nicht mal die ebay-Artikelnummer angegeben werden? Da werden ja sonst keine Daten gezeigt, außer der Auktion. Aber man kann meistens sehen, was das für ein Verkäufer ist und was er sonst so treibt.

HDT

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

schick mir eine eMail an planetsandra@aol.com

Dann senden ich dir die Artikelnummer.

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