nachträgliche Preiserhöhung Küche

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
cajo28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Preiserhöhung Küche

Hallo, angenommen eine Person schließt im November 2021 einen Vetrag mit einem Küchenbauer ab. in dem Vertrag wird geregelt, dass die Küche bis zum 31.07.22 bestellt werden muss, ansonsten kann der Preis im abgeschlossenen Kaufvertrag nicht gewährleistet werden.
Die Küche wird dann tatsächlich nicht bis zum 31.07.22 bestellt und der Küchenbauer teilt eine Preiserhöhung von 10% auf den abgeschlossenen Kaufpreis mit.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Person vom Kaufvertrag zurücktzutreten oder dass sie sich auf den ursprünglich vereinbarten Preis berufen kann.
Die Anzahlung (Hälfte des Kaufpreises) wurde direkt nach Vertragsunterschrift getätigt.

Hier die vetraglichen Verienbarungen und der Auszug aus den AGB:

im Vertrag ist lediglich geregelt "Ein Mehr - bzw. Minderpreis entstehend durch Änderungen nach dem Aufmaß im Rahmen der Vertragsanpassung ist möglich. Der Restbetrag in Höhe von XX€ ist fällig bei Montage an den Monteur in bar. Ein eventueller angemessener Mängeleinbehalt ist möglich. An meine Preise halte ich mich bis zu rinrt Auslieferung spätestens am 31.07.22 gebunden. "

In den AGB steht:
III. Preise
1. Preise sind Festpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
2. Der Verkäufer ist an die mit dem Käufer vereinbarten Preise vier Monate ab Zustandekommen des Vertrages, mindestens jedoch bis zum Ablauf einer vereinbarten längeren Preisbindungsfrist gebunden.
3. Erfolgt die Leistung erst nach Ablauf derPreisbindung gemäß Ziffer III.2 und ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung die Einkaufspreise des Verkäufers für die Materialien, die für die Leistung benötigt werden, und/oder die für diese Leistung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersätze, so ist der Verkäufer berechtigt, im Rahmen einer für den Käufer zumutbaren Vertragsanpassung die vereinbarten Preise im Umfang der vorstehend abschließend aufgezählten kostenfaktoren zu ändern.
4. Die Preisänderung tritt mit schriftlicher Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Käufer in Kraft.
5. Besondere, über die vertraglich bestimmte und im Kaufpreis enthaltene Leistung hinausgehende zusätzlich vereinbarte Leistungen werden vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Erhalt der Rechnung, Waren oder Dienstleistungen zur Zahlung fällig.

Anmerkung: Eine schrifltiche Mitteilung bezüglich Preiserhöhung hat die Person bis dato nicht erhalten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von cajo28):
Die Küche wird dann tatsächlich nicht bis zum 31.07.22 bestellt und der Küchenbauer teilt eine Preiserhöhung von 10% auf den abgeschlossenen Kaufpreis mit.
Ich meine, der Küchenbauer bezieht sich auf den Vertrag, III, 2. Die Person hatte eine Preisbindungsfrist von 8 Monaten statt regulär 4.

Zitat (von cajo28):
Anmerkung: Eine schrifltiche Mitteilung bezüglich Preiserhöhung hat die Person bis dato nicht erhalten.
Eine solche Mitteilung nach III, 4 könnte erst möglich sein, wenn nach Vertrag III, 3 geleistet worden wäre.

Zitat (von cajo28):
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Person vom Kaufvertrag zurücktzutreten oder dass sie sich auf den ursprünglich vereinbarten Preis berufen kann.
Ich sehe keine. Es gibt einen deutlichen Vertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Mmh

Grundsätzlich halte ich die Preisanpassungsklausel, ohne detaillierte Prüfung für wirksam.

Eine Anpassung des Gesamtpreises um 10% impliziert eine wesentlich höhere Steigerung der Einkaufskonditionen, da Material ja nur einen Teil ausmachen wird.

Da den Hersteller hier eine Darlegungslast trifft könnte man ihn Mal auffordern, die Erhöhung nachvollziehbar zu belegen.

Und wenn er das nicht tut oder kann, wird er einer Auflösung bestimmt zustimmen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cajo28):
dass die Küche bis zum 31.07.22 bestellt werden muss, ansonsten kann der Preis im abgeschlossenen Kaufvertrag nicht gewährleistet werden.

Da er hier noch nicht erwähnt wurde, wäre der Wortlaut diese Passus mal interessant.



Zitat (von cajo28):
ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung die Einkaufspreise des Verkäufers für die Materialien, die für die Leistung benötigt werden

Das wurde vom Verkäufer wie genau nachgewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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