nichterfüllen Kaufvertrag Verkäufer...Folgen?

15. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
g60silber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
nichterfüllen Kaufvertrag Verkäufer...Folgen?

Folgender Fall:

Habe eine Bremsanlage im Onlineshop bestellt.
Erst hatten wir 10 Wochen Lieferzeit statt Aussage Verkäufer max. 4.

Folgendes stand im Onlineshop des Verkäufers:

"Die Eintragung dieser Bremsanlage in unserem Haus ist im Kaufpreis inklusive!* Wir haben uns entschlossen diesen exklusiven Service in unser Angebot aufzunehmen, um Ihnen in einer Zeit der ständig wachsenden Verunsicherung bezüglich TÜV-Eintragungen eine entspannte TÜV-Abnahme hier vor Ort zu ermöglichen. Voraussetzung ist natürlich eine einwandfreie Montage der Bremsanlage und ein TÜV-konformer Zustand des restlichen Fahrzeugs." *angebot für Endkunden

Der Verkäufer hat im Onlineshop nicht darauf hingewiesen dass es für mein Auto kein Gutachten gibt.

Jetzt sagt der Verkäufer eine Eintragung nach §21 sei nicht inklusive und ich müsse das bezahlen. (kostet 121€)

Da es aber für diese Bremsanlage kein Gutachten für mein Auto gibt, kann man die Bremse auch nur nach §21 eintragen.

Wie ist jetzt die Lage?
Zählt das als nicht erfüllen des Kaufvertrages?
Wenn ich mir einen Anwalt nehme und recht bekomme, muss der Verkäufer dann die Kosten tragen?
Könnte ich für die 6 Wochen Lieferverzug eine Entschädigung verlagen?

Vielleicht kann mir da ja jemand helfen?!?!!

Bin langsam am verzweifeln.


mfg andi

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Jetzt sagt der Verkäufer eine Eintragung nach §21 sei nicht inklusive

Eine derartige Einschränkung lässt sich aus dem zitierten Text nicht ableiten.
Möglich wäre jedoch, das an anderer Stelle (wie man es von Telefonanbietern gewohnt ist) darauf verwiesen wird?



quote:
Könnte ich für die 6 Wochen Lieferverzug eine Entschädigung verlagen?

Verlangen kann man vieles nur bekommen ist eine andere Sache.
Vermutlich war ein keine fixe Lieferzusage vom Verkäufer?



quote:
Wenn ich mir einen Anwalt nehme und recht bekomme, muss der Verkäufer dann die Kosten tragen?

Nein, er müsste erst "ernsthaft und endgültig" verweigern, das müsste der Käufer beweisen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

quote:
Der Verkäufer hat im Onlineshop nicht darauf hingewiesen dass es für mein Auto kein Gutachten gibt.
Hier wäre es erstmal interessant zu wissen, hat der VK irgendwo angegeben für welche Autos das passt, oder wie ist das Angebot gehalten? Gibts evtl eine nLink zu dem Angebot?
Wenn der VK jedes Auto was nicht dafür passt nennen würde, dann wäre die Liste wohl sehr sehr sehr lang...



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
g60silber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also im Shop steht bei den Autos für die ein Gutachten vorhanden ist, dass es mit ausgeliefert wird. Das habe ich aber erst nachher gesehen. Bei mir stand das für viele Fahrzeuge Gutachten vorhanden sind, aber nicht, dass es für meines keines gibt.

Hier der Link zu der Bremse die ich gekauft habe:

http://racingshop-germany.com/K-Sport-BMW-3er-E30-3-1-3-R-Bremsanlage-Vorn-304x28mm-6-Kolben

und hier mal ein link zu einer bremse mit Gutachten fürs Fahrzeug:

http://racingshop-germany.com/K-Sport-VW-Corrado-4-Loch-53i-Bremsanlage-Vorn-304x28mm-6-Kolben

Wegen der Lieferzeit habe ich von einem Mitarbeiter in einer Mail auf Nachfrage geschrieben bekommen, dass es maximal 4 Wochen sind.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Stimme soweit auch zu. Eine Verunsicherung heilen zu wollen, aber tatsächlich mit einer anderen Verunsicherung zu ersetzen oder mit vorher als kostenlos betitelten Dienstleistungen, die hinterher Zusatzkosten verursachen sollen, ist ziemlich überraschend. Man könnte sogar auf den Gedanken "Bauernfängerei" und "arglistige Täuschung" kommen.

Das einzige Sternchen ist weiter unten erklärt und lässt keinen Rückschluss zu, dass nur bestimmte Fahrzeugtypen betroffen sind. Wenn im Sternchen beispielsweise stünde "Nicht alle Fahrzeugmodelle, bitte erfragen sie im Zweifel, ob wie die Diensleistung für ihr Fahrzeugmodell anbieten." Dann wäre es eindeutig und dann wäre der Händler ggf. aus dem Schneider. Es gibt aber keine solche Einschränkung...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen