Folgender Fall:
Habe eine Bremsanlage im Onlineshop bestellt.
Erst hatten wir 10 Wochen Lieferzeit statt Aussage Verkäufer max. 4.
Folgendes stand im Onlineshop des Verkäufers:
"Die Eintragung dieser Bremsanlage in unserem Haus ist im Kaufpreis inklusive!* Wir haben uns entschlossen diesen exklusiven Service in unser Angebot aufzunehmen, um Ihnen in einer Zeit der ständig wachsenden Verunsicherung bezüglich TÜV-Eintragungen eine entspannte TÜV-Abnahme hier vor Ort zu ermöglichen. Voraussetzung ist natürlich eine einwandfreie Montage der Bremsanlage und ein TÜV-konformer Zustand des restlichen Fahrzeugs." *angebot für Endkunden
Der Verkäufer hat im Onlineshop nicht darauf hingewiesen dass es für mein Auto kein Gutachten gibt.
Jetzt sagt der Verkäufer eine Eintragung nach §21 sei nicht inklusive und ich müsse das bezahlen. (kostet 121€)
Da es aber für diese Bremsanlage kein Gutachten für mein Auto gibt, kann man die Bremse auch nur nach §21 eintragen.
Wie ist jetzt die Lage?
Zählt das als nicht erfüllen des Kaufvertrages?
Wenn ich mir einen Anwalt nehme und recht bekomme, muss der Verkäufer dann die Kosten tragen?
Könnte ich für die 6 Wochen Lieferverzug eine Entschädigung verlagen?
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen?!?!!
Bin langsam am verzweifeln.
mfg andi
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nichterfüllen Kaufvertrag Verkäufer...Folgen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Jetzt sagt der Verkäufer eine Eintragung nach §21 sei nicht inklusive
Eine derartige Einschränkung lässt sich aus dem zitierten Text nicht ableiten.
Möglich wäre jedoch, das an anderer Stelle (wie man es von Telefonanbietern gewohnt ist) darauf verwiesen wird?
quote:
Könnte ich für die 6 Wochen Lieferverzug eine Entschädigung verlagen?
Verlangen kann man vieles nur bekommen ist eine andere Sache.
Vermutlich war ein keine fixe Lieferzusage vom Verkäufer?
quote:
Wenn ich mir einen Anwalt nehme und recht bekomme, muss der Verkäufer dann die Kosten tragen?
Nein, er müsste erst "ernsthaft und endgültig" verweigern, das müsste der Käufer beweisen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo
quote:Hier wäre es erstmal interessant zu wissen, hat der VK irgendwo angegeben für welche Autos das passt, oder wie ist das Angebot gehalten? Gibts evtl eine nLink zu dem Angebot?
Der Verkäufer hat im Onlineshop nicht darauf hingewiesen dass es für mein Auto kein Gutachten gibt.
Wenn der VK jedes Auto was nicht dafür passt nennen würde, dann wäre die Liste wohl sehr sehr sehr lang...
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Also im Shop steht bei den Autos für die ein Gutachten vorhanden ist, dass es mit ausgeliefert wird. Das habe ich aber erst nachher gesehen. Bei mir stand das für viele Fahrzeuge Gutachten vorhanden sind, aber nicht, dass es für meines keines gibt.
Hier der Link zu der Bremse die ich gekauft habe:
http://racingshop-germany.com/K-Sport-BMW-3er-E30-3-1-3-R-Bremsanlage-Vorn-304x28mm-6-Kolben
und hier mal ein link zu einer bremse mit Gutachten fürs Fahrzeug:
http://racingshop-germany.com/K-Sport-VW-Corrado-4-Loch-53i-Bremsanlage-Vorn-304x28mm-6-Kolben
Wegen der Lieferzeit habe ich von einem Mitarbeiter in einer Mail auf Nachfrage geschrieben bekommen, dass es maximal 4 Wochen sind.
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Stimme soweit auch zu. Eine Verunsicherung heilen zu wollen, aber tatsächlich mit einer anderen Verunsicherung zu ersetzen oder mit vorher als kostenlos betitelten Dienstleistungen, die hinterher Zusatzkosten verursachen sollen, ist ziemlich überraschend. Man könnte sogar auf den Gedanken "Bauernfängerei" und "arglistige Täuschung" kommen.
Das einzige Sternchen ist weiter unten erklärt und lässt keinen Rückschluss zu, dass nur bestimmte Fahrzeugtypen betroffen sind. Wenn im Sternchen beispielsweise stünde "Nicht alle Fahrzeugmodelle, bitte erfragen sie im Zweifel, ob wie die Diensleistung für ihr Fahrzeugmodell anbieten." Dann wäre es eindeutig und dann wäre der Händler ggf. aus dem Schneider. Es gibt aber keine solche Einschränkung...
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