Hallo, folgendes Problem: Mein Kläger möchte eine Kopie einer Quitting bei Gericht vorlegen (Original angeblich nicht mehr vorhanden), aus der hervor gehen soll, daß er einen Geldbetrag (Schwarzgeld-Immobiliengeschäft) an mich gezahlt hat! Stimmt aber nicht! Erstaunlicher Weise ist aber eine ähnliche Unterschrift (auch als Kopie) auf diesem Duplikat der Quittung ! Er hat wohl aufgrund angeblich vorhandener Mängel (arglistige Täuschung) schon geklagt, kommt damit aber nicht durch. Vater soll Zeuge bei der Unterschrift gewesen sein (Tochter war Käufer). Wie wird das Gericht diese Kopie bewerten oder auch darüber entscheiden? Er will halt einfach irgendwie raus aus dem Geschäft, auch wenn er sich dabei selber strafbar macht!!? Danke für die Hilfe
nur Kopie einer Quittung bei einem Immobiliengesch.vorhanden
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Eine Kopie ist grundsätzlich keine Urkunde.
Sicherlich sollte man hier vorsorglich ein Sachverständigengutachten über die Echtheit der vorgelegten Kopie (bzw. über die nicht vorhandene Beweiskraft wegen der Nichtausschließbarkeit einer Fälschung) beantragen.
Dennoch *könnte* die Zeugenaussage des Vaters dem Kläger als Beweis genügen, wenn dieser nach Auffassung des Gerichts glaubwürdig ist und glaubhaft aussagt. Daran werden in so einem Fall sicherlich strenge Maßstäbe angelegt, denn nicht ohne Grund braucht man in so einer Situation in der Regel eine (Original-)Quittung. Ginge das alles auch über Zeugen, wäre das Brimborium ja gar nicht nötig.
das gericht ist in seiner beweiswürdigung frei.
ist eine zeugenaussage erlogen sollte es einem anwalt idR möglich sein kläger und zeugen in widersprüche zu verwickeln. in dem augenblick sinkt auch die glaubhaftigkeit der quittung erheblich.
eine unterschriftvorlage dürfte eigentlich nur der notarielle kaufvertrag gegeben haben. schauen sie doch einmal nach ob die dortige unterschrift untypische abweichungen hat und diese sich auch auf der quittung wiederfinden. im übrigen trägt gem. § 440 ZPO
derjenige der eine privaturkunde vorlegt die beweislast für deren echtheit.
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--- editiert vom Admin
oder auch mit der Richter in Verbindung zu setzen
Zu welchem Zweck?
Wenn der Kläger im Recht ist, sollte der Beklagte vielleicht besser anerkennen. Wenn nicht, was soll er dann mit dem Richter besprechen?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
das meinte ich genau 'anerkennen', richtig...was sonst denn?
Warum schreiben Sie es dann nicht?
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