o2 MyHandy - Kaufvertrag

20. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
T-Jack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
o2 MyHandy - Kaufvertrag

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Anliegen helfen:

Ich habe vor wenigen Tagen in einem o2-Shop ein Handy mittels einer o2-MyHandy-Finanzierung gekauft / 'finanziert'.

Meine Frage ist nun, ob ein Rücktritt von einem solchen im Laden geschlossenen Vertrag möglich ist. In den Vertragsunterlagen ist dergleichen nicht erwähnt.

VIelen Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist nun, ob ein Rücktritt von einem solchen im Laden geschlossenen Vertrag möglich ist. In den Vertragsunterlagen ist dergleichen nicht erwähnt.


Zumindest nicht grundsätzlich. Ein Widerrufsrecht hat man z. B. nahezu regelmäßig (von Ausnahmen abgesehen) bei Online-Käufen, nicht aber beim Kauf bei einem stationären Händler. Der Unterschied liegt ja darin, dass man beim Online-Kauf nur ein Bild von der Ware sieht, man soll sich aber einen Eindruck verschaffen können, die Ware prüfen.

Das kann man in der Regel beim stationären Händler, ein Handy z. B. kann man sich vorführen lassen.

Anders wäre es, wenn der Händler freiwillig ein Rücktrittsrecht eingeräumt hätte, sei es generell oder speziell durch Vereinbarung. Dann kann er aber die Bedingungen bestimmen (Rücknahme nur original-verpackter Ware, Sonderposten ausschließen, ebenso herabgesetzte Ware). Gleiches gilt auch für Umtausch, wenn eine Sache nur nicht gefällt z. B.

Also: Kein generelles Rücktrittsrecht.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html

Aber: Hier speziell könnte dennoch ein Widerrufsrecht gegeben sein, das wäre der Fall, wenn ein Kauf auf Raten (Abzahlungskauf) vereinbart worden wäre.

Allerdings müsste dann dieser Abzahlungskauf entgeltpflichtig sein (Zinsen). Und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Es scheint sich um diese typische 0% Geschichte zu handeln, die gerade in der Zeit, wo die Umsätze schwach sind, Käufer zum Kauf verleiten soll.

http://portal.o2online.de/nw/handys/o2myhandy/index.html?partnerId=smkom0000000200

Wenn es so ist, wenn also keine (auch versteckte) Kosten entstehen, was ja nur aus deinem Vertrag selbst hervorgehen kann, wenn du also nicht mehr bezahlen musst, als das Handy kostet, wäre dies wie ein Barzahlungsgeschäft zu behandeln.

Dann gäbe es auch kein Widerrufsrecht.

Näheres auch hier:

Rabatt auf alles

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/543613.phtml





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-- Editiert am 21.01.2010 10:10

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