online Geld zurück aber im laden nicht?

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zandi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
online Geld zurück aber im laden nicht?

Ist das richtig so das ich bei einem Onlinekauf mein Geld innerhalb von 14 Tagen zurück bekomme aber wenn ich direkt in den Laden gehe kein Recht auf eine Rückgabe (bzw mit glück ne Gutschrift) habe?
Dadurch werden doch Menschen mit Internet bevorzugt behandelt und das verstößt meines erachtens gegen das Grundgesetz.
Mir ist klar dass das Internet Rückgaberecht daher kommt das man die Ware nicht vorher sehen kann aber das finde ich falsch denn vor einem Onlinekauf kann man sich die Ware auch im Laden anschauen(liegt nur an der Faulheit es eigenen wenn man das nicht macht).

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Ist das richtig so das ich bei einem Onlinekauf mein Geld innerhalb von 14 Tagen zurück bekomme aber wenn ich direkt in den Laden gehe kein Recht auf eine Rückgabe (bzw mit glück ne Gutschrift) habe?

Ja
quote:

Dadurch werden doch Menschen mit Internet bevorzugt behandelt und das verstößt meines erachtens gegen das Grundgesetz.


Inwiefern?
quote:

Mir ist klar dass das Internet Rückgaberecht daher kommt das man die Ware nicht vorher sehen kann aber das finde ich falsch denn vor einem Onlinekauf kann man sich die Ware auch im Laden anschauen(liegt nur an der Faulheit es eigenen wenn man das nicht macht).


Grundsätzlich richtig. Aber der Gesetzgeber ist anderer Meinung.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an, was Sie 'finden'. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Mal so generell:
Das übliche Prinzip "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) gilt vom Grundsatz her immer.

Die Widerrufsmöglichkeit im Fernabsatz bildet insofern nur eine Ausnahme von dieser Regel, eben weil man darüber nicht die Möglichkeit hat, die Ware _beim_ Verkäufer _vor_ dem Vertragsabschluss in Augenschein zu nehmen.

Aus Ausnahmen kann man aber keinen generellen Anspruch herleiten sonst wäre man ruckzuck bei sowas wie "Schwangeren kann man nicht einfach so kündigen, ist aber eigentlich eine Ungleichbehandlung, also darf man niemandem mehr kündigen".

Gruß
Xavienne

PS: Sowas wie "beim lokalen Händler (umsonst, wenn auch nicht für den Händler) ausprobieren/sich beraten lassen aber dann im Internet billig bestellen" find ich persönlich auch nicht gerade fair.

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