Am 24.03.2014 bestellte ich online iin einem Onlineshop Waren im wert von 319 €
Das Paket kam am 31.03.2014 bei mir an, allerdings war die Lieferung teilweise falsch und unvollständig.
Darauf hin habe ich die Lieferung per E-Mail reklamiert und um Nachricht gebeten wie wir das Problem lösen klönten.
Da sich bis 04.04.2014 keiner bei mir gemeldet hatte (weder Email noch Telefon), machte ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch.
1. 04.04.2014 Widerruf per E-Mail des Kaufvertrag Nr. 16736 Kunden Nr. 17389
2. 04.04.2014 Widerruf durch Rücksendung der Sache ,DHL Tracking nachweislicher empfang durch ein Mitarbeiter ***** am 07.04.2014 13:48 Uhr
Danach war trotz zahlreicher Erinnerungen Mails und Telefonanrufe kein kontakt zustande gekommen.
Am 22.04.2014 bekam ich eine E-Mail mit folgendem Wortlaut
" Hallo,
die Ware wird jetzt zurückgebucht, danach überweisen wir Ihnen das Geld auf Ihr Konto.
Das wird in dieser Woche sein.
Viele Grüße
*****"
Seither habe ich nichts mehr von denen gehört und ans Telefon geht auch niemand!
Am 28.04.2014 schickte ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein ( nachweislich in Empfang genommen am 02.05.2014) mit der Aufforderung Die Rücküberweisung bis zum 07.05.2014 zu leisten.
Bis heute habe ich weder eine Rücküberweisung noch eine Antwort erhalten.
Nun meine Frage, wie soll ich weiter vorgehen?
Soll ich einen Anwalt einschalten oder Anzeige bei der Polizei machen oder wie sonst kann ich Druck auf diese Firma ausüben?
Ich habe das Gefühl hier will mich jemand um mein Geld bringen.
-- Editiert von Moderator am 10.05.2014 18:28
online Händler reagiert auf Wiederruf nicht
9. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2014 | 12:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
online Händler reagiert auf Wiederruf nicht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 10. Mai 2014 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (127008 Beiträge, 40742x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Am 28.04.2014 schickte ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein ( nachweislich in Empfang genommen am 02.05.2014) mit der Aufforderung Die Rücküberweisung bis zum 07.05.2014 zu leisten. <hr size=1 noshade>
Die Frist ist eigentlich etwas kurz (14 Tage mindestens).
In dem Falle ist es ausnahmsweise nicht relevant, da der Händler schon per Gestz in Verzug ist
quote:<hr size=1 noshade>Soll ich einen Anwalt einschalten <hr size=1 noshade>
Das wäre für juristisch unerfahrene das Komfortableste.
Sicherheitshalber würde ich mit der Beauftragung noch bis Mittwoch nächste Woche warten.
quote:<hr size=1 noshade>oder Anzeige bei der Polizei machen <hr size=1 noshade>
Weswegen? Die bringen das Geld nicht wieder.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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