online-kauf

17. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
dedier
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)
online-kauf

Hallo,
ich habe online leider per Vorkasse bestellt. Als Lieferanschrift gab ich meine DHL Packstation an.Als die Ware nicht ankam, erfuhr ich, dass die Sendung per Brief an die Packstation geschickt. wurde. Aber, Briefsendungen werden nicht in die Packstation geliefert! Nun behauptet die Verkaufsfirma, ich würde die Sendung nur nicht abholen. Ansonsten soll ich noch warten.
Es ist aber 100%ig so, dass eine Briefsendung nicht an die Packstation geliefert wird. Dazu Anruf bei DHL und Deutsche Post AG. Der Verkäufer glaubt dies nicht.
Was kann, soll ich nun tun?
Kann ich verlangen, dass der Rechnungsbetrag zurück überwiesen wird? Und, wo wäre nötigenfalls der Gerichtsstand, bei mir oder bei der Firma?
Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich verlangen, dass der Rechnungsbetrag zurück überwiesen wird? <hr size=1 noshade>



Noch nicht. Am Einfachsten übst du -schriftlich- dein Widerrufsrecht nach § 312d BGB aus und bittest zugleich unter Fristsetzung um Rückzahlung. Das geht, wenn VK Unternehmer ist, du Verbraucher bist.

Den Zugang der Ware muss der VK nachweisen, nicht du. Gerichtsstand wäre ggf. bei "deinem" AG. Aber so weit wird es hier sicher nicht kommen.

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#2
 Von 
dedier
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi von flawiess,
also, ich kann nicht einfach schreiben Geld zurück, sondern ich muss ausdrücklich den Widerruf nach § 312d BGB dazu schreiben? O. K. Danke

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#3
 Von 
dedier
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Ohje, von flawiess,
schau mal auf diese Widerrufsbelehrung. Sie steht bei der besagten Firma auf der Website:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Da steht, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware beginnt...

Kann ich trotzdem widerrufen? Die Ware kann ja bei mir nicht ankommen. Siehe i. Eintrag

Danke nochmal


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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da steht, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware beginnt...

Kann ich trotzdem widerrufen?



Ja, die Frist beginnt erst mit Warenerhalt.

Den Widerruf kannst du ab Kauf erklären.

Vorher siehst du dein Geld nicht wieder.

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#5
 Von 
dedier
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Du bist echt gut, danke von flawies!!!!! :banana:

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Du bist echt gut, danke von flawies!!!!!



Das war die EU, die sich das ausgedacht hat. Dank ist also an Herrn Barroso zu richten.

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