Hallo,
ich kündigte meinen Mobilfunkvertrag vor einigen Monaten.
Vorige Woche Montag schloss ich dann doch telefonisch bei meinem bisherigen Mobilfunkanbieter ab da das Angebot einfach top war. Diesen Montag bekam ich dann den Vertrag zugeschickt sowie das Handy. Beim Vertrag standen dann auf einmal 4€ mehr drauf also rief ich bei der Hotline an, diese sagte mir dann das weder das was mir am Telefon gesagt wurde noch was im Vertrag steht preislich stimmen würde denn es würde noch mehr kosten.
Ich dachte mir naja, auf diese 4€ kommt es nun nicht an und aktivierte das Handy und die mitgelieferte Sim-Karte. Nun bekomme ich heute eine Korrektur von meinem Anbieter mit dem hohen Beitrag.
Nun meine Frage: Dürfen die einfach einen Vertrag korrigieren?
Grüße
plötzliche Korrektur meines Mobilfunkvertrages
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Nun meine Frage: Dürfen die einfach einen Vertrag korrigieren?
Nein.
Verträge sind da um eingehalten zu werden.
Wenn der Vertrag aus Sicht des Unternehmens falsch ist, muss es diesen wegen Irrtum anfechten, aber einfach auf unterschriebenen Verträgen "nachträglich" ein paar Zahlen ändern ist ein No-Go .
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""
Erst einmal danke für deine Antwort.
Du schreibst unterschriebener Vertrag, ich habe den Handyvertrag telefonisch abgeschlossen, jedoch einen schriftlichen Vertrag zugeschickt bekommen und dieser wurde nun schriftlich korrigiert.
Gilt daselbe?
Liebe Grüße
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Eigentlich gilt der telefonische Vertrag. Den wirst Du aber nicht beweisen können.
Also muss der schriftliche Vertrag herhalten, auf diesen kann man in der Regel bestehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Fragt sich nur, ob man bei nicht übereinstimmenden Willenserklärungen den Vertrag rückabwickeln muss. Das ist u.U. der leichtere Weg. Wie wurde denn die "Korrektur" begründet?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Mir wurde einfach einer neuer Vertrag zugeschickt, es steht oben im Betreff hinter meiner Kundennummer und Telefonnummer - Korrektur
Dann ist der Vertrag mit den Konditionen aufgelistet und unter einem Punkt steht fett gedruckt der neue Betrag.
unbedingt nachweisbar dem "neuen" Vertrag widersprechen!
Stimmen überhaupt Vertragsnr. etc.?
Der erste Vertrag ist die Bestätigung des telefonischen Vertrages. Also nachweisbare Konditionen. Eine weitere Änderung ohne Zustimmung muß nicht akzeptiert werden. Wenn der Anbieter darauf besteht den Vertrag rückabwickeln.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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