plötzliche Korrektur meines Mobilfunkvertrages

13. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb395901-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
plötzliche Korrektur meines Mobilfunkvertrages

Hallo,

ich kündigte meinen Mobilfunkvertrag vor einigen Monaten.
Vorige Woche Montag schloss ich dann doch telefonisch bei meinem bisherigen Mobilfunkanbieter ab da das Angebot einfach top war. Diesen Montag bekam ich dann den Vertrag zugeschickt sowie das Handy. Beim Vertrag standen dann auf einmal 4€ mehr drauf also rief ich bei der Hotline an, diese sagte mir dann das weder das was mir am Telefon gesagt wurde noch was im Vertrag steht preislich stimmen würde denn es würde noch mehr kosten.

Ich dachte mir naja, auf diese 4€ kommt es nun nicht an und aktivierte das Handy und die mitgelieferte Sim-Karte. Nun bekomme ich heute eine Korrektur von meinem Anbieter mit dem hohen Beitrag.

Nun meine Frage: Dürfen die einfach einen Vertrag korrigieren?

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage: Dürfen die einfach einen Vertrag korrigieren?


Nein.
Verträge sind da um eingehalten zu werden.
Wenn der Vertrag aus Sicht des Unternehmens falsch ist, muss es diesen wegen Irrtum anfechten, aber einfach auf unterschriebenen Verträgen "nachträglich" ein paar Zahlen ändern ist ein No-Go .

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb395901-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst einmal danke für deine Antwort.

Du schreibst unterschriebener Vertrag, ich habe den Handyvertrag telefonisch abgeschlossen, jedoch einen schriftlichen Vertrag zugeschickt bekommen und dieser wurde nun schriftlich korrigiert.

Gilt daselbe?

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Eigentlich gilt der telefonische Vertrag. Den wirst Du aber nicht beweisen können.
Also muss der schriftliche Vertrag herhalten, auf diesen kann man in der Regel bestehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Fragt sich nur, ob man bei nicht übereinstimmenden Willenserklärungen den Vertrag rückabwickeln muss. Das ist u.U. der leichtere Weg. Wie wurde denn die "Korrektur" begründet?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb395901-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir wurde einfach einer neuer Vertrag zugeschickt, es steht oben im Betreff hinter meiner Kundennummer und Telefonnummer - Korrektur

Dann ist der Vertrag mit den Konditionen aufgelistet und unter einem Punkt steht fett gedruckt der neue Betrag.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

unbedingt nachweisbar dem "neuen" Vertrag widersprechen!
Stimmen überhaupt Vertragsnr. etc.?
Der erste Vertrag ist die Bestätigung des telefonischen Vertrages. Also nachweisbare Konditionen. Eine weitere Änderung ohne Zustimmung muß nicht akzeptiert werden. Wenn der Anbieter darauf besteht den Vertrag rückabwickeln.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

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