privat gebrauchtwagenverkauf

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
moormann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
privat gebrauchtwagenverkauf

der Käufer hat mich nach 5 Tagen angerufen und mir mitgeteilt, dass er Wagen nicht mehr anspringt. eventuell wäre die batterie leer oder die Lichtmaschine wäre defekt. er will jetzt von mir eine neue Batterie bezahlt haben oder will sein 14 tägiges Rückgaberecht in anspruch nehmen und den wagen zurückgeben. muss ich ihm jetzt eine neue batterie bezahlen oder den wagen gegebenenfalls zurücknehemn?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Welches "14-tägige Rückgaberecht"? ;)


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jamest
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

wenn er ihnen keinen bei der übergabe absichtlich verschwiegenen fehler nachweisen kann, brauchen sie sich keine sorgen zu machen. anders sieht es aus, wenn sie etwas verheimlicht haben, das von einer fachwerkstatt nachweisbar ist und nicht im kaufvertrag aufgeführt ist (oder sowas wie "keine bekannten fehler" o.ä. steht).

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