reduzierte ware, gutschein nur eine woche gültig??

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
reduzierte ware, gutschein nur eine woche gültig??

hallo ihr lieben,

habe heute von einer verkäuferin eine rechtliche aussage bekommen die ich kaum glauben mag....
ich habe ein reduziertes shirt gekauft was ich verschenken möchte.ich fragte sie, ob ich es zurückbringen kann wenn es nicht gefällt oder umtauschen wenn es nicht passt. das umtauschen wäre kein problem, aber wenn es nicht gefällt muss ich mich mit einem gutschein zufrieden geben(was kein problem wäre) ABER der gutschein wäre nur eine woche gültig. gilt nicht bei gutscheinen die regelmäßige verjährungsfrist von 3jahren?????

eine allgemeine frage zum thema gutscheinen hätte ich noch. wenn mein gutschein zeitlich abgelaufen ist, weil ich ihn verlegt und erst jetzt wieder gefunden habe, kann ich dann zumindest das geld zurück verlangen, wenn der verkäufer die einlösung des gutscheins unter berufung auf das ablaufdatum ablehnt. ich meine mal man hat dafür geld bezahlt und keine gegenleistung bekommen?????????

für die beantwortung bin ich euch sehr dankbar
liebe grüße

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 372x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2471x hilfreich)

Da es kein Umtauschrecht gibt kann die Firme den Umtausch zu deren Bedingungen anbieten.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#3
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Das Gutscheinrecht ist glaube letztes Jahr geändert worden. Und zwar gibt es keine Dauer mehr, bezahlt ist bezahlt und dar kein Verfallsdatum mehr haben.

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1223x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2471x hilfreich)

Der Gutschein wurde nicht gekauft sondern als Kulanz herausgegeben !

quote:
Meines Erachtens kann sich der Gutscheinaussteller spätestens nach 3 Jahren auf die Verjährung des Gutscheins berufen.


also frühstens sofort :-)

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Der Händler muss die Ware, so sie mangelfrei ist, überhaupt nicht zurück nehmen. Tut er es freiwillig dennoch, so kann er es zu seinen Bedingungen zurücknehmen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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